Im Zivilprozess um eine Schadensersatzklage eines mutmaßlichen Missbrauchsopfers der Domspatzen gegen das Bistum Regensburg wurde am Freitag ein erster Gütetermin vor dem Landgericht Regensburg abgehalten. Eine Einigung konnte dabei nicht erzielt werden.
Kläger will 350.000 Euro Schmerzensgeld erstreiten
Auf dem Klageweg will der Mann 350.000 Euro Schmerzensgeld erstreiten und weitere Schäden wie Verdienstausfälle geltend machen. Seit 2015, sagt der Kläger, sei er durchgängig in psychiatrischer Behandlung, seit 2017 berufsunfähig, seit 2023 auf Dauer voll erwerbsgemindert. Insgesamt belaufen sich seine Forderungen auf einen Millionenbetrag. Vom Bistum hat er bisher – allerdings ohne offizielles Schuldeingeständnis – freiwillige Anerkennungsleistungen in Höhe von 50.000 Euro erhalten.
Während der 43-jährige Kläger und sein Anwalt Gesprächsbereitschaft am ersten Gerichtstermin für einen Vergleich signalisierten, wies die Verteidigerin des Bistums dies zurück. Sie betonte, dass sie grundsätzliche Rechtsfragen auch für potenziell zukünftige Verfahren dieser Art geklärt haben wolle.
Kläger wirft ehemaligem Schuldirektor Missbrauch vor
"Ich habe immer noch die Hoffnung, dass das Bistum Regensburg endlich mit mir redet", sagte der Kläger nach der Verhandlung dem BR. "Aufgeben werde ich in keinem Fall. Ich werde weiterkämpfen, solange, bis es ein Ergebnis gibt." Das Bistum Regensburg wollte sich auf Anfrage nicht zu dem laufenden Verfahren äußern.
Der Kläger wirft einem ehemaligen Priester und Schuldirektor der Vorschule der Domspatzen in Pielenhofen im Landkreis Regensburg sexuellen, körperlichen und psychischen Missbrauch während seiner Schulzeit zwischen 1991 und 1993 vor.
Bistum: Taten seien verjährt
Nach BR-Informationen bestreitet das Bistum über seine Anwälte zudem eine juristische Verantwortlichkeit für die Domspatzen-Vorschule. Deren Trägerschaft liege bei der "Stiftung Regensburger Domspatzen". Diese sei wiederum vom Domkapitel und dem Verein "Freunde des Regensburger Domchores" getragen. Der Täter, so die weitere Argumentation des Bistums, habe die Taten als Schuldirektor und nicht als Geistlicher begangen. Allerdings sollen die mutmaßlichen Übergriffe laut Klägerseite unter anderem auch in Gottesdiensten stattgefunden haben – und damit in der Funktion des Priesters.
Außerdem sagt die Verteidigung des Bistums Regensburg, dass man keine Kenntnis vom Missbrauch hatte und die psychischen Beeinträchtigungen des Klägers nicht auf die mutmaßlichen Übergriffe zurückzuführen seien. Der Anwalt des Klägers widerspricht diesen Darstellungen und äußert die Vermutung, dass das Bistum einen Präzedenzfall schaffen will, um Zahlungen an weitere potenzielle Opfer zu verhindern.
Ehemaliger Schuldirektor war zentrale Täterfigur
Dass der ehemalige Schuldirektor eine zentrale Täterfigur im Zusammenhang mit systematischer Gewalt bei den Domspatzen war, hatte ein vom Bistum in Auftrag gegebener Aufarbeitungsbericht vor einigen Jahren festgestellt.
Doch die Anwälte des Bistums zweifeln nach BR-Informationen zugleich stark an, dass der Kläger unter den Opfern war und die mutmaßlichen Übergriffe tatsächlich im beschriebenen Umfang stattgefunden haben. Der beschuldigte Geistliche ist bereits in den 90er Jahren verstorben.
Zentrale Frage: Bestehen Ansprüche trotz Verjährung?
Zentral bei der Verhandlung bleibt die Frage der Verjährung: Die Vorsitzende Richterin machte deutlich, dass ein Großteil der geltend gemachten Ansprüche wohl verjährt sein dürfte. Offen blieb jedoch, ob Ansprüche wegen der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung weiterhin bestehen könnten. Der Prozess soll am 21. Mai um 11 Uhr fortgesetzt werden.
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