Im Landkreis Rosenheim
besteht laut der Waldbrandindexkarte des Deutschen Wetterdienstes die Gefahrenstufen 4 und 5, das bedeutet hohe bis sehr hohe Waldbrandgefahr. Zum Verhütung von Bränden ist ein Anzünden von Daxenfeuern verboten! In der Nähe von Wäldern ist bei offenen Feuern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern einzuhalten. Offene Feuerstätten müssen ständig unter Aufsicht gehalten werden, das Feuer und die Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Bitte nutzen Sie nur ausgewiesene Parkplätze, die Zufahrten in die Wälder sollten freibleiben. Beachten Sie bitte, dass heiße Katalysatoren Grasflächen entzünden können.