Unbegründete Unterstellungen und Desinformation verbreiten sich häufig, wenn Menschen Wissenslücken haben. Das ist auch bei Wahlen so, und es kann verunsichern. Das wiederum spielt Akteuren in die Hände, die aus Falschinformationen politisches Kapital schlagen wollen - etwa indem sie sich als vermeintliches Opfer von Wahlmanipulation darstellen. Dabei gibt es viele Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollmechanismen, bei den Kommunalwahlen in Bayern.
Der #Faktenfuchs hat sich zentrale Vorschriften und Abläufe angeschaut, und die Fakten zu Stiften in Wahlkabinen, Stimmzetteln und Urnen zusammengetragen.
→ Hier lesen Sie mehr zu den fünf häufigsten Gerüchten über angebliche Unregelmäßigkeiten oder Wahlbetrug.
22.03.2026, 22:43: Warum die Stimmen für einen Münchner AfD-Kandidaten bei der Kommunalwahl für ungültig erklärt wurden
Wenige Tage vor der Stichwahl berichtete das Portal "Apollo News" über einen "nachträglich nicht zugelassenen AfD-Kandidaten" für den Münchner Stadtrat. Es geht um den verstorbenen AfD-Kandidaten Karl-Heinz Stiegler, er kandidierte für den Stadtrat und den Bezirksausschuss. Die Stimmen für Stiegler erklärte der Wahlausschuss für ungültig. Weil die Stimmen für Silvia Weber, eine ebenfalls verstorbene CSU-Kandidatin für den Münchner Bezirksausschuss Aubing – Lochhausen - Langwied für die Partei gezählt wurden, vermuten verschiedene reichweitenstarke und AfD-nahe YouTube-Accounts hier eine unrechtmäßige Ungleichbehandlung.
Die gab es aber nicht. Der Knackpunkt ist hier der Todeszeitpunkt. Verstirbt ein Kandidat oder eine Kandidatin für einen Gemeinde- oder Stadtrat, dann kommt es darauf an, wie viele Tage vor der Wahl die Person stirbt. Denn die Stimmen zählen nur, wenn das nach der Zulassung der Wahlvorschläge passiert. Bis wann diese wiederum erfolgen muss, ist genau festgelegt – bei den Kommunalwahlen 2026 musste der Wahlausschuss am 20. Januar 2026 tagen.
Karl-Heinz Stiegler ist laut Angaben der AfD München davor gestorben. Sein Tod war der AfD München vor diesem Zeitpunkt bekannt. Das ist wichtig, weil dann die gesetzliche Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen abgelaufen ist. Bis zu dieser Frist hätten Mängel bei den Wahlvorschlägen noch behoben werden können, heißt es auf der Webseite der Stadt München.
Am 20. Januar 2026 prüfte der Wahlausschuss die Wahlvorschläge auf ihre Gültigkeit. Es geht da zum Beispiel darum, ob eine Person überhaupt wählbar ist. Überprüft wird auch, ob eine Meldung über den Tod eines Kandidaten eingegangen ist. Das war bei Stiegler nicht der Fall, wie Beate Winterer, die Sprecherin des Kreisverwaltungsreferats München, bei dem das Wahlamt angesiedelt ist, dem #Faktenfuchs sagte.
Sie bestätigte, dass der AfD-Kandidat vor der Zulassung der Wahlvorschläge verstorben ist - dies aber nicht gemeldet wurde. Das bedeutet: Der Wahlausschuss hatte am 20. Januar 2026 keine Kenntnis von Stieglers Tod.
Winterer sagt dem #Faktenfuchs am Telefon: "Solche Mängel zu melden, liegt in der Verantwortung des Wahlvorschlagsbeauftragten." Also der von einer Partei bzw. Wahlliste dazu beauftragten Person, die Wahlvorschläge ans Wahlamt zu übermitteln. Das Wahlamt habe über das Bürgerbüro am 10. Februar 2026 von Stieglers Tod erfahren, aus der Partei habe sich niemand gemeldet, sagt Winterer.
Bei der AfD München ging man laut dem Wahlvorschlagsbeauftragten Jörg Schäfer davon aus, dass man den Tod Stieglers nicht melden müsse, sondern ein Automatismus einsetze und ein anderer Kandidat oder eine andere Kandidatin automatisch nachrücke. Das sagte Schäfer im Gespräch mit dem #Faktenfuchs.
Was mit den Stimmen für eine verstorbene Kandidatin oder einen verstorbenen Kandidaten passiert, die oder der noch auf dem Stimmzettel auftaucht, ist klar geregelt. Und zwar im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG), in Paragraf 35. Ist der Kandidat nicht wählbar, so sind die Stimmen ungültig. Nicht wählbar ist ein Kandidat auch, wenn er vor der Zulassung des Wahlvorschlags stirbt.
Anders ist es, wenn die Person erst nach Zulassung des Wahlvorschlags verstirbt - und das ist auch der Unterschied zwischen Stiegler und der CSU- Kandidatin Silvia Weber: "Hat die Person die Wählbarkeit erst nach Zulassung des Wahlvorschlags verloren, werden die Stimmen jedoch hinsichtlich der Sitzverteilung als gültig gewertet", heißt es in dem Gesetzestext.
Weber ist laut Antwort der CSU Aubing auf eine #Faktenfuchs-Anfrage nach Tagung des Wahlausschusses am 20.01.2026 verstorben.
Autorinnen: Jana Heigl, Sophie Rohrmeier
22.03.2026, 17.02: Wählen auch nur mit Ausweis möglich - außer, man hat Briefwahl beantragt
Die Grünen München schreiben zwei Tage vor der Stichwahl in einem Post auf Instagram: "Kein Wahlschein? Kein Stress! Ihr könnt am Sonntag trotzdem wählen – einfach mit Personalausweis ins Wahllokal."
Das ist richtig - allerdings nur, wenn man keine Briefwahl beantragt hat. In dem Fall muss man seinen Wahlschein im Wahllokal abgeben, um dort am Wahltag wählen zu dürfen. Das soll verhindern, dass Wähler doppelt wählen.
Maria Proske, Pressesprecherin der Stadt Passau, sagt dem #Faktenfuchs am Telefon: "Es wird im Wahllokal kontrolliert, ob ein Wahlschein ausgestellt wurde."
Wählerinnen und Wähler, die Briefwahl beantragen, bekommen mit ihren Briefwahlunterlagen einen Wahlschein zugeschickt. Nutzen sie dann diese Möglichkeit der Briefwahl, müssen sie eine eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein unterschreiben - und den Wahlschein mit dem ausgefüllten Stimmzettel ans Wahlamt schicken.
Entscheidet sich ein Wähler dafür, am Wahltag im Wahllokal zu wählen, obwohl ihm Briefwahlunterlagen ausgestellt wurden, dient der Wahlschein also als Beweis dafür, dass er noch nicht gewählt hat.
Kommt man am Wahltag nur mit seinem Ausweis ins Wahllokal, obwohl man Briefwahlunterlagen zugeschickt bekommen hat, darf man nicht wählen. Das bestätigen sowohl Maria Proske aus Passau als auch Beate Winterer, Pressesprecherin des Kreisverwaltungsreferats München. Alle wahlberechtigten Personen, die nicht Briefwahl beantragt haben, können auch nur mit dem eigenen Ausweis wählen gehen, wie Proske und Winterer bestätigen.
In Passau gingen hunderte Briefwahlunterlagen auf dem Postweg verloren. Dort können Wählerinnen und Wähler im Wahlamt den Verlust ihrer Briefwahlunterlagen anzeigen. Dann bekommen sie neue Briefwahlunterlagen. Das geht auch am Wahltag selbst noch bis zur Schließung der Wahllokale um 18 Uhr, wie Maria Proske von der Stadt Passau dem #Faktenfuchs gegenüber sagt.
Autor: Michael Schlegel
22.03.2026, 14.18 Uhr: Fotografieren in der Wahlkabine ist verboten
Fotos von ausgefüllten Wahlzetteln waren auch während und nach den Wahlen am 8. März im Netz zu sehen. Foto- und Videoaufnahmen in der Wahlkabine anzufertigen ist allerdings verboten. In Paragraf 60, Absatz 2 der bayerischen Wahlordnung für die Gemeinde- und die Landkreiswahlen steht: "In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden."
Wer dennoch in der Wahlkabine fotografiert, riskiert, dass der Wahlzettel nicht angenommen wird. In Paragraf 61 der Wahlordnung heißt es: "Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher hat Abstimmende zurückzuweisen, die für den Wahlvorstand erkennbar in der Wahlkabine fotografiert oder gefilmt haben." Ausnahmen zu den Film- und Fotoregeln gibt es nicht, bestätigt das bayerische Innenministerium dem #Faktenfuchs schriftlich: "Die Zurückweisung steht weder im Ermessen des Wahlvorstands, noch sind Ausnahmen vorgesehen." Auf Verlangen können dem Regelbrecher nach der Zurückweisung aber neue Stimmzettel ausgehändigt werden.
Autor: Max Gilbert
22.03.2026, 10.00 Uhr: Wer mit einer fremden Wahlbenachrichtigung wählen geht, macht sich strafbar
In Bayern reicht im Regelfall die Wahlbenachrichtigung aus fürs Wählen im Wahllokal - auch bei der Stichwahl. Die Gemeinde- und Landkreiswahlordnung verlangt nicht, dass sich Bürger im Wahlraum standardmäßig ausweisen müssen (dazu auch mehr weiter unten).
Wer das allerdings ausnutzen will, um mit einer fremden Wahlbenachrichtigung ein zweites Mal zu wählen, macht sich strafbar. Paragraph 107a des Strafgesetzbuches lautet: "Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Bereits rund um den ersten Wahltermin der bayerischen Kommunalwahlen am 08. März und die gleichzeitige Landtagswahl in Baden-Württemberg tauchten Behauptungen zum angeblichen "Mehrfachwählen" auf. Eine Person schrieb zum Beispiel auf der Plattform X, sie habe ihren Ausweis beim Wählen nicht vorzeigen müssen. Dem "Betrug" seien so keine Grenzen gesetzt, sie könne mit einer anderen Wahlbenachrichtigung später ja nochmal wählen.
Was im Gegensatz dazu erlaubt ist: Wer bei der Stimmabgabe Hilfe braucht, zum Beispiel weil er nicht lesen kann oder eine Behinderung hat, darf sich von einer Person assistieren lassen. Diese darf beispielsweise mit in die Wahlkabine. Die Hilfsperson darf aber nicht weitererzählen, wie gewählt wurde.
Autor: Fabian Dilger
08.03.2026, 21.26 Uhr: Keine Ausweispflicht bei den Kommunalwahlen
Der Personalausweis muss vor der Stimmabgabe im Wahllokal nicht kontrolliert werden - anders als in Posts auf Social Media behauptet. Wenn der Ausweis nicht kontrolliert werde, ermögliche das Wahlbetrug, heißt es häufig.
Doch die Gemeinde- und Landkreiswahlordnung verlangt nicht, dass sich Bürger im Wahlraum standardmäßig ausweisen müssen. Die Wahlbenachrichtigung reicht im Regelfall aus.
Die Wahlhelfer müssen nicht nach dem Ausweis fragen, wenn der Wähler eine Wahlbenachrichtigung dabei hat. Wenn ein Wähler keine Wahlbenachrichtigung dabei hat, muss bei der Abgabe des Stimmzettels allerdings ein Ausweis vorgezeigt werden.
Laut der bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlordnung muss in der Wahlbenachrichtigung stehen, dass neben der Wahlbenachrichtigung auch der Personalausweis, von ausländischen EU-Bürgern ein Identitätsausweis oder der Reisepass zur Abstimmung im Wahllokal mitzubringen sind. Und wer den Personalausweis nicht vorzeigen kann oder verweigert, die Identität feststellen zu lassen, wenn der Wahlvorstand das fordert, der muss vom Wahlvorsteher abgewiesen werden.
Autorin: Sophie Rohrmeier
08.03.2026, 20.32 Uhr: Gibt es nur einen Kandidaten, darf man selbst einen Vorschlag machen
Einzelne User wundern sich über Stimmzettel zur Bürgermeisterwahl, bei denen Wähler handschriftlich Namen hinzufügen konnten. Manche sorgen sich, dass dadurch der Stimmzettel ungültig werden könnte.
Tatsächlich erlaubt das bayerische Wahlrecht das freie Eintragen eines Namens bei Mehrheitswahlen – falls nur ein Kandidat oder eine Kandidatin zur Wahl steht. Dann ist es möglich, jede Person, die deutscher Staatsbürger und älter als 18 Jahre ist, auf den Stimmzettel zu schreiben, wenn man sie wählen will. Voraussetzung ist, dass die Person seit mindestens drei Monaten im Wahlkreis eine Wohnung hat oder sich dort gewöhnlich aufhält.
Diese Stimmen werden dann gezählt. In Röttingen im Landkreis Würzburg etwa wurde so Steffen Romstöck 2024 zum Bürgermeister gewählt, obwohl er ursprünglich nicht auf dem Stimmzettel stand. Mehrere hundert Wähler hatten seinen Namen händisch auf den Stimmzettel geschrieben. Eine derart gewählte Person kann die Wahl aber auch ablehnen.
Autorin: Jana Heigl
08.03.2026, 18.14 Uhr: Briefwahl in Kommunen kein Einfallstor für Betrug
Gerade rund um die Briefwahl verbreiten sich häufig Bedenken und irreführende Behauptungen. Pannen bei der Briefwahl gab es vor den Kommunalwahlen in Bayern - über diese wird auch berichtet (zum Beispiel hier oder hier): So haben etwa wegen eines Fehlers in der Druckerei Wahlberechtigte in Bischberg im Landkreis Bamberg irrtümlich Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl im nahe gelegenen Markt Burgebrach erhalten.
Aber gezielter Betrug soll durch die geltenden Vorschriften verhindert werden. Diese werden bei der konkreten Umsetzung auch auf verschiedene Weise überwacht. Etwa durch das Prinzip der gegenseitigen Kontrolle der Wahlhelfer oder der Öffentlichkeit der Wahlhandlung.
Das Auszählen der Briefwahl zum Beispiel ist genauso streng überwacht wie das der Urnenwahl. Es gibt durchaus Schwächen bei der Briefwahl: Zum Beispiel kann das Wahlgeheimnis nicht garantiert werden. Das Bundesverfassungsgericht aber hat geurteilt: Die Vorteile für die Allgemeinheit der Wahl überwiegen, wenn möglichst viele Menschen an der Wahl teilnehmen können. Das Ziel von Gerüchten und Falschinformationen rund um die Briefwahl ist es, das Vertrauen in politische Prozesse zu erschüttern.
Autorin: Lilly Krka
08.03.2026, 15.44 Uhr: AfD-Kandidat aus Baden-Württemberg streut irreführende Gerüchte und ruft zur Wahlbeobachtung auf - was Wahlbeobachter dürfen und was nicht
Wahlbeobachter sind ein typisches Thema von Gerüchten rund um Wahlen. Die Öffentlichkeit der Wahlhandlung ist ein wichtiger Wahlrechtsgrundsatz und ein grundsätzlicher Sicherheitsmechanismus: Jede und jeder darf den gesamten Wahlprozess beobachten, etwa die Auszählung. Einzige Ausnahme: Die Stimmabgabe in der Kabine, denn dort gilt das Wahlgeheimnis. Das gilt auch für die Kommunalwahlen.
Das Öffentlichkeits-Prinzip ist dazu da, Wahlbetrug zu verhindern. Genau das machten sich Populisten und Extremisten in der Vergangenheit zunutze: So tauchten immer wieder Aufrufe auf, man solle als Wahlbeobachter ins Wahllokal oder zur Briefwahl-Auszählung gehen. Das solle Wahlbetrug verhindern, den Wahlhelfer sonst angeblich begehen könnten.
Auch bei diesen Wahlen kursierten auf Social Media solche Aufrufe. Am Wahlsonntag hat ein AfD-Direktkandidat aus Baden-Württemberg, wo heute die Landtagswahl stattfindet, eine irreführende Buntstift-Behauptung (siehe Eintrag von 15.08 Uhr) mit einem Aufruf zur Wahlbeobachtung verknüpft.
Derartige Appelle beeinflussten die Sichtweise der Menschen auf die Wahlbeobachtung, sagte 2023 Rechtsextremismus-Expertin Karolin Schwarz dem #Faktenfuchs anlässlich der damaligen Landtagswahl in Bayern: Es führe dazu, "dass man schon mit einem ganz anderen Mindset dahingeht: etwas zu bekämpfen".
Die Strategie hinter solchen Aufrufen erklärte Daniel Hellmann vom Institut für Parlamentarismusforschung dem #Faktenfuchs 2023 so: "Aus der Sicht jetzt spezifisch der AfD ist das Spiel mit dem vermeintlichen Wahlbetrug eine Win-win-Situation." AfD-Politiker könnten vor der Wahl sagen, wir erwarten soundsoviel Prozent, so Hellmann. "Und wenn sie das nicht bekommen, kann man einfach sagen: 'Wahlbetrug'. Im schlimmsten Fall passiert nichts. Im besten Fall hat man dadurch den politischen Gegner diskreditiert, das politische System diskreditiert, und baut sich eine bessere Position für die nächsten Wahlen auf."
Um Gerüchten begegnen zu können, hilft es, die Regeln für Wahlbeobachter zu kennen:
- Wahlbeobachter dürfen am ganzen Wahltag anwesend sein, wie es zum Beispiel in den Vorgaben für die Wahlhelfer der Landeshauptstadt München steht.
- Auch Personen, die nicht stimmberechtigt sind, haben Zutritt zum Wahllokal. Sie müssen sich nicht anmelden oder ausweisen.
- Wahlbeobachter haben am Wahltag kein Recht darauf, die Unterlagen einzusehen - etwa das Wählerverzeichnis oder die Niederschrift.
- Wahlbeobachter dürfen die Wahlhandlung und die Auszählung nicht stören. Sonst kann der Wahlvorsteher sie aus dem Wahllokal schicken (lesen Sie hier mehr dazu)
- Filmen oder Fotografieren ist verboten. Das gilt für alle und besonders in Bezug auf Stimmzettel, Wahlscheine, das Wählerverzeichnis, die Niederschrift, das Wahllokalsystem und Mitglieder des Wahlvorstandes oder Wahlberechtigte.
Autoren: Sophie Rohrmeier / Max Gilbert
08.03.2026, 15.08 Uhr: Holzbuntstifte sind bei den Kommunalwahlen erlaubt, Mehr-Augen-Prinzip beugt Ausradieren vor
Die Machart der Stifte in den Wahlkabinen ist ein Dauerbrenner-Thema, egal bei welcher Wahl. Ein AfD-Landtagskandidat aus Baden-Württemberg beschwerte sich am Sonntagvormittag in einem Post auf der Plattform X über Holzbuntstifte, die dort heute in den Wahlkabinen auslagen. Er behauptete fälschlicherweise, damit sei keine "sichere und unverfälschbare Stimmabgabe" möglich. In Baden-Württemberg wird heute der neue Landtag gewählt.
Eine andere Person antwortete auf diesen Post mit einem Foto aus Bayern, auf dem Stimmzettel für die Kommunalwahlen im Landkreis Oberallgäu zu sehen waren. Ebenfalls auf dem Foto zu sehen: Ein dunkler Holzbuntstift. "wir hatten unsere Kugelschreiber dabei!!", schreibt die Userin dazu.
Holzbuntstifte sind bei den Kommunalwahlen zum Kreuzchen machen erlaubt (Symbolbild).
Kreuzchen machen mit dem Buntstift ist allerdings erlaubt. Die bayerische Gemeinde- und Landkreiswahlordnung macht keine Vorgaben dazu, welche Stifte in den Wahlkabinen verwendet werden müssen. Dort heißt es: "In den Wahlkabinen sollen Schreibstifte gleicher Farbe bereitliegen."
In einer anderen Verordnung wird noch präzisiert, dass Bleistifte und Filzstifte nicht verwendet werden sollten. Erstere aufgrund schlecht erkennbarer Kennzeichnungen und Radierbarkeit, die Filzstifte könnten auf den Stimmzetteln "durchscheinen und durchfärben". Verboten sind beide Stiftarten aber nicht explizit.
"Diese Regeln schließen es nicht aus, eigene Stifte mitzubringen und zu verwenden", heißt es vom bayerischen Innenministerium. Die Wahlvorstände müssen dabei laut Ministerium bei der Abgabe solche Stimmzettel zurückweisen, die "in einer das Abstimmungsgeheimnis gefährdenden Weise erkennbar von den übrigen abweichen". Zum Beispiel, wenn das Kreuz mit einem Filzstift gemacht wurde und durch das Papier des Stimmzettels durchscheint.
Ein Ausradieren von Stimmen soll durch die gegenseitige Kontrolle der Wahlhelfer verhindert werden. Die abgegebenen Stimmen in einem Wahllokal werden vom sogenannten Wahlvorstand ausgezählt. Wie sich die Wahlhelfer in einem Wahlvorstand beim Auszählen gegenseitig kontrollieren und wie alle Bürger die Arbeit des Wahlvorstandes ebenfalls beobachten können, lesen Sie in diesem #Faktenfuchs.
Autoren: Fabian Dilger, Sophie Rohrmeier
08.03.2026, 10.00 Uhr: Was im Wahllokal bei den Kommunalwahlen gilt
Ein Stimmzettel mit abgeschnittener Ecke rechts oben und ausgestanzten Kreisen bei der Oberbürgermeisterwahl in München, Blei- oder Buntstifte in Wahlkabinen, unverplombte Urnen: Das alles ist vorschriftsgemäß. Sollten Sie Fotos von Mülltonnen als Wahlurnen sehen oder von Urnen, die keine Verplombung haben: Das sind keine Hinweise auf eine unsichere Wahl oder angebliche Betrugsvorbereitungen.
Urnen müssen laut Gemeinde- und Landkreiswahlordnung verschließbar sein. Vorschriften dazu, wie der Verschluss aussehen muss, gibt es aber nicht. Die Stadt München hat sich freiwillig dazu entschieden, ihre Wahlurnen zu verplomben.
Auch die Regeln für die Stifte in den Wahlkabinen lassen einiges zu: Schreibstifte gleicher Farbe sollen bereitliegen, idealerweise keine Blei- oder Filzstifte, da letztere durchdrücken können. Verboten sind sie allerdings nicht.
In München haben die Stimmzettel für die Oberbürgermeisterwahl eine Markierung für Sehbehinderte, damit diese eine Schablone auflegen und so ihre Stimme abgeben können.
Autorin: Sophie Rohrmeier
08.03.2026, 10.00 Uhr: Was die Kommunalwahlen sicher macht und wie Wahlhelfer arbeiten
Mehr als 4000 einzelne Wahlen, etwa von Bürgermeistern und Gemeinderäten, stehen im Rahmen der diesjährigen Kommunalwahlen an. Experten sagen dem #Faktenfuchs: Manipulationen sind unwahrscheinlich - auch wenn es bei Kommunalwahlen manche potenzielle Risiken dafür gibt. Zum Beispiel können schon wenige Stimmen einen Unterschied machen, und zuweilen sind Wahlbewerber selbst an der Auszählung beteiligt. Die Schutzmechanismen sind dennoch ebenso auf kommunaler Ebene wirksam.
Speziell auf die bayerischen Kommunalwahlen bezogen finden Sie in diesem #Faktenfuchs Informationen zu den Vorkehrungen, die sie gegen Betrugsversuche absichern.
Autor: Michael Schlegel
Was der #Faktenfuchs während des Wahlkampfs überprüft hat:
04.03.2026: AfD-Kandidat von Rottal-Inn verbreitet unbelegte Gerüchte - und zieht sie dann zurück
Dietmar Seidl, AfD-Landratskandidat für Rottal-Inn, hat ein unbelegtes Gerücht über ein angebliches Geheimtreffen verschiedener konkurrierender Parteien verbreitet - und es dann selbst als bloße "Vermutungen" zurückgezogen und sich entschuldigt.
Es sei nicht seine Absicht gewesen, "unbegründete Verdächtigungen auszusprechen oder Personen in einen falschen Zusammenhang zu bringen", schrieb Seidl am 3.03.2026 in einem Post auf seiner Facebook-Seite.
Dort hatte er einige Tage zuvor ein Video gepostet, in dem er aus einem Schreiben zitierte, das ihm laut eigener Aussage zugespielt worden sei. Seidl behauptete mit Bezug auf das Schreiben, es habe ein Geheimtreffen von Vertretern von Freien Wählern (FW), Unabhängigen Wählern (UWG), ÖDP und den Grünen im Januar in Österreich gegeben. Das angebliche Ziel sei gewesen, eine Allianz gegen den CSU-Landrat, Michael Fahmüller, zu organisieren. Über die unbelegten Behauptungen in dem Schreiben und in Seidls Video hatte zuerst die PNP berichtet. Den Recherchen der PNP zufolge gab es keine Beweise für ein solches Treffen. "Alle in der Mail aufgeführten Personen beteuerten gegenüber der PNP, dass es ein solches Treffen nie gegeben habe", schreibt die PNP.
Nach der Veröffentlichung der Recherche löschte Seidl das Video von seiner Facebook-Seite und entschuldigte sich dafür, nicht tiefer recherchiert zu haben.
Allgemein lassen sich die Ziele solcher Gerüchte so beschreiben: politische Gegner diskreditieren, Zweifel an einem lauteren politischen Wettbewerb säen, Vertrauen in die demokratischen Prozesse untergraben. Das kommt im Zuge von Wahlen häufiger vor, wie dieses Papier der Deutschen Presse-Agentur (dpa) beschreibt.
Autorin: Sophie Rohrmeier
13.02.2026: Falsche Hakenkreuz-Vorwürfe gegen Grünen-Kandidatin
Auch Kandidatinnen und Kandidaten selbst können Opfer von Falschbehauptungen oder Desinformationskampagnen werden. Das zeigt folgender Fall: Rechtspopulistische und rechtsextreme Accounts auf Social Media beschuldigten eine Aschaffenburger Stadtrats-Kandidatin der Grünen. Fälschlicherweise verbreiteten sie, die Kandidatin habe ein Hakenkreuz auf ihr eigenes Wahlplakat geschmiert. Die Posts mit den falschen Vorwürfen bekamen auf Social Media mehrere hunderttausend Aufrufe.
Tatsächlich hatte die Kandidatin eine bestehende Schmiererei auf einem ihrer Plakate in eine eigene politische Botschaft umgewandelt. Ein Hakenkreuz oder andere strafrechtlich relevante Inhalte waren aber nicht dabei.
Autoren: Max Gilbert, Michael Schlegel
Disclaimer, 22.03.2026, 17:16: Wir haben im Eintrag vom 22.03.2026 um 17.02 einen Fehler korrigiert: Die Grünen München haben den Instagram-Beitrag zwei Tage vor der Wahl veröffentlicht. Ursprünglich stand an der Stelle, dass sie ihn einen Tag vor der Wahl veröffentlichten.
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