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(Symbolbild) Ganztagesbetreuung: Bayern bundesweit auf hinterem Platz

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Ganztagesbetreuung: Bayern bundesweit auf hinterem Platz

Bisher liegt Bayern in Sachen Ganztagsbetreuung in der Grundschule auf dem viertletzten Platz im Ländervergleich. Ab kommendem Schuljahr können Eltern von Erstklässlern den Anspruch gerichtlich einklagen – und sogar Verdienstausfall geltend machen.

Über dieses Thema berichtet: Bayern-2-Nachrichten am .

Ab dem neuen Schuljahr haben Grundschülerinnen und -schüler der ersten Klasse einen rechtlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Bayern liegt mit einer Betreuungsquote von knapp 60 Prozent auf einem der hinteren Plätze, wie eine Umfrage des evangelischen Pressedienstes ergeben hat.

Danach kommen nur noch Niedersachsen (50,4 Prozent), Schleswig-Holstein (50 bis 60 Prozent) und Baden-Württemberg (40,5 Prozent). Spitzenreiter sind vor allem Bundesländer im Osten Deutschlands wie Thüringen (91 Prozent) und Brandenburg (über 90 Prozent). Stichtag war der 1. Januar 2025.

Es fehlen 100.000 Betreuungsplätze

Laut einer Forsa-Umfrage unter Schulleitungen kann jede vierte Grundschule in Deutschland nicht ausreichend Ganztagsplätze für die Erstklässler anbieten; auch in Bayern fehlen tausende Plätze. Genaue Zahlen für die erste Klasse gibt es nicht. Aber für die Grundschulen insgesamt: Hier geht das Institut der Deutschen Wirtschaft für Bayern von 100.000 fehlenden Ganztags-Betreuungsplätzen aus (externer Link).

Zuständig sind hier die Kommunen. Sie müssen die Betreuungsangebote schaffen. Beim Bund gibt es dafür Fördergelder, die die bayerischen Kommunen allerdings in Millionenhöhe nicht in Anspruch nehmen, wie der Bayerische Elternverband beklagt. Die Ganztagesbetreuung wird in unterschiedlichen Modellen umgesetzt – entweder mit Hort-Angeboten, mit Kindertagesstätten oder Betreuungsgruppen in den Schulen.

Freistaat: Bedarf wird auf 80 Prozent wachsen

Beim bayerischen Familienministerium geht man davon aus, dass bis 2029 etwa 80 Prozent der bayerischen Grundschulkinder eine Ganztagesbetreuung brauchen. Auch die übrigen Bundesländer rechnen mit steigender Nachfrage. Eltern können den Anspruch auf eine Ganztagesbetreuung ab Herbst – zunächst in der ersten Klasse – bei den Kommunen einklagen und Verdienstausfall geltend machen. Ab Herbst 2029 soll der Betreuungsanspruch für alle Grundschülerinnen und -schüler gelten.

Ende Februar hatte die bayerische Familienministerin Ulrike Scharf (CSU) ihr "Ganztagsversprechen" für Grundschulkinder erneuert. Für jeden neuen Betreuungsplatz, den die Kommunen bis zum Jahr 2029 schafften, garantiere der Freistaat "eine kraftvolle finanzielle Unterstützung bei den Investitionskosten", sagte die Politikerin.

Mit Informationen von epd.

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