Ein leerer Stuhl in einem Klassenzimmer. An einem Pult weiter vorne sitzt ein Schüler.
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Schülerinnen und Schüler können vom Unterricht beurlaubt werden, wenn es gute Gründe gibt. Wäre noch mehr Flexibilität sinnvoll? (Symbolbild)

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Hochzeit, Beerdigung, Reise: Extra freie Tage für Schüler?

Schülerinnen und Schüler haben in Deutschland pro Jahr eine feste Zahl an Ferientagen. Flexibel sind diese nicht. BR24-User schlugen kürzlich vor: Wie wäre es mit einem Kontingent an frei verfügbaren Tagen? Über die aktuelle Regel und das Potenzial.

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Wenn der Arbeitgeber mitspielt, können Arbeitnehmer in Deutschland ihren Urlaub relativ frei und flexibel planen. So kann der Bayer etwa ohne Probleme unter der Woche zu einem Konzert nach Hamburg oder zum Fußball nach Paris fahren, wenn er sich dafür entsprechend Urlaub nimmt. Schülerinnen und Schüler sind da weniger flexibel. Während der Ferien haben sie viel Freizeit, doch außerhalb davon herrscht in der Schule Anwesenheitspflicht.

Freie Tage für Schüler: Was ist in Bayern möglich?

Bei Facebook hat BR24 über Eltern berichtet, die ein Bußgeld erwartet, weil sie ihre Kinder für den Urlaub krankgemeldet haben. In den Kommentaren darunter diskutierten User über freie Tage für Schüler. So schrieb ein Nutzer: "In anderen Ländern wie z. B. Schweden haben Familien bzw. deren schulpflichtige Kinder pro Schuljahr ein Kontingent weniger Tage für Familienfeste, Trauerfeiern, irreguläre Flugzeiten etc. (...)" Ein anderer User reagierte: "Das geht in Deutschland auch, man muss die Freistellung halt beantragen und begründen."

Der Nutzer hat recht: In Einzelfällen können auch in Deutschland Schulkinder vom Unterricht befreit bzw. beurlaubt werden. "In der bayerischen Schulordnung ist vorgesehen, dass Schülerinnen und Schüler auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen vom Unterricht in einzelnen Fächern befreit oder vom Schulbesuch beurlaubt werden können", erklärt ein Sprecher des bayerischen Kultusministeriums auf BR24-Anfrage. Bei Minderjährigen kommt es hier meist auf die Eltern an. Ob ein solcher begründeter Ausnahmefall vorliege, müsse die jeweilige Schulleitung entscheiden.

Schulleiter bei großen Familienereignissen "sehr offen"

Die Gründe dafür könnten vielfältig sein, erklärt Simone Fleischmann, Präsidentin des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands. So könne eine solche Beurlaubung etwa bei großen Familienfeiern wie einem großen Geburtstag im Ausland, bei Reisen zu Hochzeiten oder Beerdigungen beantragt werden. Bei solchen Anträgen seien Schulleiter sehr offen, so Fleischmanns Erfahrung.

Sollten immer wieder solche Anträge gestellt werden, zum Beispiel regelmäßig vor oder nach den Ferien, dann würden Schulleiter aber auch mal das Gespräch mit den Eltern suchen, sagt Fleischmann, die früher selbst Schulleiterin war. Partout ablehnen würde sie einen solchen Antrag nicht – sofern eben ein besonderes Familienereignis vorliegt.

Idee: Zweckunabhängige Urlaubstage für Schüler?

In anderen europäischen Ländern gibt oder gab es noch flexiblere Regelungen. So eröffnete etwa ab 2011 ein Projekt in den Niederlanden Schülern an Projektschulen die Möglichkeit, sich Ferientage selbst einzuteilen [externer Link]. In einem solchen System könnten auch anlassunabhängig freie Tage genommen werden.

Vor der potenziellen Einführung einer solchen Maßnahme müsse sehr gut kommuniziert werden, findet Fleischmann. "Es muss klar sein: 'Für was sind diese Tage? Wie kannst du sie anmelden? Wann kannst du sie nicht nehmen?' Es brauche einen ganz klaren Handlungsfahrplan für die Schülerinnen und Schüler." So könnte etwa geregelt werden, dass an Tagen von Schulaufgaben oder Projektpräsentationen keine freien Tage genommen werden können.

Auch brauche es klare Regeln in der Durchführung. Es müsste definiert sein, dass Schüler nach freien Tagen selbst dafür verantwortlich wären, den Stoff beispielsweise selbstständig nachzuarbeiten. Dieser müsste dann aber auch verlässlich zeitgleich auf der entsprechenden Lernplattform bereitgestellt werden.

Kultusministerium: Schule ist kein Wirtschaftsbetrieb

Für Bayern sei ein solches Modell aktuell aber nicht wahrscheinlich, sagt Fleischmann. "Ich sehe die Erfolgswahrscheinlichkeit für die gesetzliche Änderung, die es bräuchte, gegen Null."

Ein Sprecher des Kultusministeriums schreibt dazu: "Die Schule ist kein Wirtschaftsbetrieb, in dem sich die Kinder und Jugendlichen ihre Anwesenheit einteilen können, sondern sie basiert auf der Verwirklichung der Schulpflicht, um den verfassungsrechtlich formulierten Bildungsauftrag nachhaltig zu erfüllen."

Mehr Systemoffenheit und Flexibilität

Auch Fleischmann meint: "Dieser Vorschlag fittet nicht zum traditionellen, hierarchisch denkenden, sehr leistungsorientierten Schulsystem in Bayern." Bei mehr Systemoffenheit, mehr Flexibilität und offeneren Schulformen könnte ein solches System aber durchaus Vorteile mit sich bringen, da es an die Eigenständigkeit der Schüler appelliert und diese fördert.

"Schüler sind selbstverständlich in der Lage, nachzudenken: 'Wann kann ich mir welchen Tag leisten?'", so Fleischmann. Wenn sie die Möglichkeit nicht hätten, würden sie es hingegen auch nicht lernen. "Ich rechne nicht damit, dass Schüler in großer Zahl freiwillig an Prüfungstagen fehlen würden, weil sie sich damit ja ins eigene Fleisch schneiden würden, da sie nachschreiben müssten."

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