Ein Gang in einer Justizvollzugsanstalt
Bildrechte: Picture Alliance

Unschuldig im Gefängnis - wer hilft bei Justizirrtümern?

Per Mail sharen
Artikel mit Video-InhaltenVideobeitrag

Konsequenzen aus Fall Genditzki: Entschädigung bei Justizirrtum

Manfred Genditzki saß gut 13 Jahre in Haft – zu Unrecht, es handelte sich um einen Justizirrtum. Er bekam zwar eine Entschädigung – doch was muss künftig getan werden, um aus Fehlern wie im Fall Genditzki Konsequenzen zu ziehen?

Über dieses Thema berichtet: Abendschau am .

4.916 Tage saß Manfred Genditzki in Haft – zu Unrecht, wegen eines Mordes, den er nicht begangen hat, den es nie gegeben hat. Seine Anwältin Regina Rick hat dafür mit dem bayerischen Justizministerium eine Entschädigung von gut 1,3 Millionen Euro ausgehandelt. Klingt womöglich erstmal viel, aber auf einen Teil der Summe werden noch Steuern fällig. Genditzki muss noch Anwaltshonorare zahlen – und hat gut 13 Jahre seines Lebens im Gefängnis verbracht, weil bei den Ermittlungen Fehler gemacht wurden.

Sonderdezernate für Wiederaufnahmen

Als Konsequenzen aus den Fehlern im Fall Genditzki hat das Justizministerium Sonderdezernate für die Wiederaufnahme von Verfahren bei allen Staatsanwaltschaften eingerichtet – die Wiederaufnahme des Verfahrens im Fall Genditzki war erst einmal abgelehnt worden. Dazu sollen Richter und Staatsanwälte im Umgang mit Fehlern geschult werden.

Bayern will sich dafür einsetzen, dass die pauschale Entschädigung für immaterielle Schäden bei zu Unrecht Verurteilten angehoben wird, von jetzt 75 Euro auf 100 Euro pro Hafttag.

Entschädigung im Fall des Eiskeller-Prozesses

Regina Rick war Anwältin von Manfred Genditzki und hat auch Sebastian T. aus Aschau vertreten, der im sogenannten Eiskeller-Prozess zuerst irrtümlicherweise wegen Mordes an einer jungen Frau verurteilt und dann in zweiter Instanz als unschuldig frei gesprochen wurde.

Rick sagt: Von einer möglichen Entschädigung bleibe Sebastian T. womöglich nicht viel – weil noch hohe Anwaltskosten ausstehen. Allerdings seien, so Rick, bei den Ermittlungen Fehler passiert, die eine mögliche Amtshaftung ins Spiel bringen: "Es werden auch in Deutschland von der Polizei oder von Strafverfolgungsbehörden allgemein gelegentlich entlastende Beweismittel unterschlagen", so Rick.

Braucht es eine neutrale Stelle für Wiederaufnahmen?

Die Hürden für die Wiederaufnahme von Verfahren sind hoch in Deutschland – auch mit dem Argument der Rechtssicherheit: Was einmal als Recht festgestellt wurde, soll nur bei wirklich begründeten Fällen wieder gekippt werden können. Das Problem, so die Anwältin Carolin Arnemann: Die Justiz arbeite oft nach dem Motto: Es kann nicht sein, was nicht sein darf – und ignoriere deshalb eigene Fehler.

Arnemann arbeitet für das Innocence Project Deutschland, einen Zusammenschluss von Anwälten, Professoren und Studenten, die unschuldig Verurteilten helfen. Sie hält die Sonderdezernate, die das Justizministerium eingerichtet hat, für zu wenig: es brauche eine Spezialeinheit für Wiederaufnahmen, die völlig unabhängig vom Justizapparat arbeite und von außen auf Entscheidungen schaue – und so mögliche Fehler identifiziert.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!