Ein Mann sitzt im Gerichtssaal an einem Tisch mit einem Mikrofon, sein Kopf ist zur Seite gedreht und er hält sich eine Dokumentenmappe vors Gesicht.
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Ein 41 Jahre alter Syrer muss lebenslang ins Gefängnis, wegen versuchten Mordes an seiner von ihm getrennt lebenden Frau.

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Lebenslange Haft nach versuchtem Femizid auf Spielplatz

Ein 41 Jahre alter Syrer ist wegen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Er hatte seine von ihm getrennt lebende Ehefrau auf einem Spielplatz in Hersbruck angegriffen und mit 22 Messerstichen verletzt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Weil er versucht hat, seine von ihm getrennt lebende Ehefrau mit mindestens 22 Messerstichen zu töten, muss ein 41-jähriger Syrer wegen versuchten Mordes lebenslang ins Gefängnis. Mit dem Urteil folgte das Landgericht Nürnberg-Fürth weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Kammer verzichtete aber auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, wie es die Anklagebehörde gefordert hatte.

Versuchter Mord: Mit Messer auf Frau eingestochen

Der nun Verurteilte hatte im Lauf der Verhandlung gestanden, im Juli vergangenen Jahres auf einem Spielplatz in Hersbruck seine Frau mit einem Messer angegriffen zu haben, weil er sich mit der Trennung nicht abfinden konnte. Das Gericht bewertete die Tat als versuchten Mord.

Bei den Angriffen auf die gemeinsame Tochter des Paares und eine Freundin der Ehefrau, die die attackierte Ehefrau in der Situation beschützen wollten, sah das Gericht gefährliche Körperverletzung gegeben. Der Verurteilte soll seiner zur Tatzeit 15-jährigen Tochter in den Bauch gestochen haben, als sie sich ihm in den Weg stellte. Die Jugendliche musste mit einem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus geflogen werden.

Tochter lebensgefährlich verletzt

Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer im Fall der Tochter von einem weiteren versuchten Mord abgesehen. Zwar habe der Vater seine Tochter lebensgefährlich verletzt, um weiter auf die Mutter einstechen zu können – was einen bedingten Tötungsvorsatz nahelege, um eine Straftat zu verwirklichen. Insofern sei also auch hier ein Mordmerkmal gegeben. Allerdings habe er nicht das aus seiner Sicht Notwendige getan, um die Tochter tatsächlich zu töten – was einen Rücktritt vom Mordversuch nahelege.

Die Verteidigung hatte in ihrem Schlussvortrag das planvolle Vorgehen ihres Mandanten bezweifelt. Sondern eher eine spontane Tat für möglich gehalten. Zudem habe der Mann auch bei seiner Ehefrau abgelassen.

Verteidigung forderte sieben Jahre Haft

Auch nach den vielen Stichen sei die Frau noch ansprechbar gewesen und er hätte weitere Stiche setzen können – was er aber nicht tat. Daher sah die Verteidigung auch hier einen Rücktritt vom Versuch und lediglich gefährliche Körperverletzung als verwirklicht an. Da auch mehrere psychische Probleme bei dem Mann nachgewiesen worden seien, die sich schuldmildernd auswirken könnten, hatte die Verteidigung sieben Jahre Haft für angemessen gehalten. Dieser Argumentation folgte das Gericht jedoch nicht. Zumal im Lauf des Verfahrens auch Zweifel an der Traumatisierung durch eine ungerechtfertigte Haft, die der Mann in Syrien verbüßt haben soll, aufgekommen waren.

Mann drohte seiner Frau mehrfach mit dem Tod

Die Ehefrau hatte vor Gericht bestritten, dass ihr Ehemann in Syrien mehrere Monate in Haft verbracht haben soll. Auch die Staatsanwältin hatte angemerkt, dass er während seines abgeschlossenen Asylverfahrens keine Angaben zu einer Haftstrafe gemacht habe.

Im Prozess hatte sich herausgestellt, dass der 41-Jährige bereits vor der jetzt verhandelten Tat, seiner Frau mehrmals mit dem Tod gedroht hatte. Er soll auch früher bereits einen Versuch unternommen haben, die Frau mit einem Küchenmesser zu attackieren, was von den Kindern des Paares verhindert wurde. Zwischenzeitlich hatte auch im Rahmen der Gewaltprävention ein Kontaktverbot bestanden, sodass sich der Ehemann seiner Frau vorübergehend nicht nähern durfte.

💡 Was ist ein Femizid?

Unter dem Begriff Femizid sind alle Tötungen von Mädchen und Frauen, die aufgrund ihres Geschlechts umgebracht werden, zu verstehen. Die Tötung durch den Partner oder Ex-Partner macht nur einen Teil der Femizide aus, der Täter kann aber beispielsweise auch der Bruder oder der Cousin sein. Das European Observatory on Femicide, eine europäische Beobachtungsstelle bei Femiziden, sammelt in mehreren Ländern Daten und wertet diese aus. Seit Jahren bemühen sich Soziologen, Feministinnen und Politiker unter anderem von B‘90/Grüne und Die Linke um eine juristische Anerkennung des Begriffs.

Video: Ermordet vom Partner

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