Das Amtsgericht Schweinfurt hat am Freitag die Eltern von zwei kleinen Mädchen, die letztes Jahr Mitte August im Schweinfurter Baggersee ertrunken sind, wegen "fahrlässiger Tötung durch Unterlassen" verurteilt. Von einer Strafe wurde abgesehen. Die beiden Kinder waren sechs und sieben Jahre alt. Die beiden 33 und 39 Jahre alten Eltern hatten sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten müssen, weil sie laut Staatsanwaltschaft unter anderem ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind.
- Zum Artikel: Mehr Badetote in Bayern – entgegen dem Bundestrend
Mädchen konnten nicht schwimmen
Die Begründung der Staatsanwaltschaft ist, dass beide Eltern auf ihre Kinder nicht aufgepasst hätten, obwohl die beiden Mädchen nicht schwimmen konnten. Am Schweinfurter Baggersee gibt es auf der Südostseite einen Spielplatz mit aufgeschüttetem Sand. Da in der Nähe soll die Familie gelagert haben, die Kinder sollen unbeaufsichtigt gespielt haben.
Die Verteidigung stellt das allerdings völlig anders dar. Und zwar, dass der Vater, ein ehemaliger syrischer Polizist, mit seinen Töchtern in diesem Bereich Verstecken gespielt hätte. Er habe sich also um sie gekümmert. Die Kinder könnten sich dabei im danebenliegenden Standbereich mit Schilf verstecken haben und sind dabei Wasser gekommen und ertrunken, ohne dass es der Vater bemerkt hatte.
Emotionen vor Gericht
Die Emotionen bei den Eltern sind hoch. Bei den beiden flossen im Gerichtssaal viele Tränen. Die Mutter – in einem hellen Mantel und hellem Kopftuch – saß vielfach mit geschlossenen Augen auf der Anklagebank. Mit schmerzhaft verzogenem Gesicht. Auch der Vater weinte. Als der Vorsitzende Richter fragte, wie es ihnen ginge, da erzählten sie, dass er – der Vater – die Orte seiner Töchter, den Weg zum Kindergarten und zur Schule gar nicht mehr gehen könne und er nach psychologischer Betreuung noch immer Beruhigungsmittel brauche. Sie – die Mutter – hingegen sagte, dass sie immer wieder zu den Orten gehe, an denen sie mit ihren Töchtern war, ganz einfach um die Erinnerung an sie aufrechtzuerhalten.
Verletzung der Fürsorgepflicht?
Bei diesem Prozess ging es juristisch auch um die Frage, ob die Eltern sonst ihre Fürsorgepflicht verletzt hätten. Die Rektorin der Schule, in die die größere Tochter ging, sagte nach Aussage des Gerichts, dass der Vater seine größere Tochter, die schon eingeschult war, immer zur Schule gebracht und nach Schulschluss abgeholt hätte und sehr fürsorglich gewesen sei. Laut Paragraf 60 im Strafgesetzbuch kann das Gericht bei bestimmten Voraussetzungen – unter anderem wenn die Freiheitstrafe unter einem Jahr liegen würde – von einer Strafe absehen.
Die Eltern wurden zwar wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt. Das Gericht hat aber von einer Strafe abgesehen, weil die betroffenen Angeklagten – einfach ausgedrückt – schon durch die Tat so gestraft sind, dass nicht auch noch die Gesellschaft eine Bestrafung fordern müsste. Das hat auch die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer so gesehen.
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!

