(Symbolbild) Ein Smartphone zeigt eine Info-Seite zum Deutschlandticket an
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(Symbolbild) Bürgergeld-Empfänger: Deutschlandticket statt Mobilitätsanteil?

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Bürgergeld-Empfänger: Deutschlandticket statt Mobilitätsanteil?

Aus der CDU kommt vereinzelt die Forderung, allen Bürgergeld-Beziehenden monatlich ein Deutschlandticket auszustellen – und dafür den Mobilitätsanteil beim Regelsatz zu streichen. Wie die rechtliche Lage ist und warum viel gegen die Idee spricht.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Es ist kein Vorstoß aus der ersten politischen Reihe, aber die Idee ist in der Welt: Die CDU-Fraktion im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) fordert, dass die Beziehenden von Bürgergeld automatisch das Deutschlandticket für den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) kriegen. Dafür soll der Mobilitätsanteil beim monatlichen Bürgergeld-Regelsatz verwendet werden, der Regelsatz (aktuell pro Monat 563 Euro) soll entsprechend um rund 50 Euro sinken.

"Mehr Teilhabe" durch Deutschlandticket?

Das berichtet unter anderem der WDR (externer Link). Zunächst hatte die "Bild" die Wortmeldung aus Nordrhein-Westfalen aufgegriffen. Demnach geht es darum, dass Menschen, die Bürgergeld beziehen, den darin enthaltenen Mobilitätsanteil auch wirklich für Mobilität ausgeben. Die Mehreinnahmen könnten auch in den ÖPNV-Ausbau fließen. Der CDU-Europapolitiker Dennis Radtke, Chef des Arbeitnehmerflügels der Partei, sagte laut dem "Bild"-Bericht (externer Link, möglicherweise Bezahl-Inhalt): Ein Deutschlandticket als Sachleistung könne "mehr Teilhabe" schaffen.

Problematisch an dem Vorstoß: Argumentiert wird teilweise auch damit, dass die Zahl der Schwarzfahrenden dadurch sinken würde. Die "Bild" spricht sogar von "Bürgergeld-Tricksern". Mehrere Sozialverbände warnen dagegen, alle Menschen mit Bürgergeld unter Schwarzfahr-Verdacht zu stellen.

"Ausgeschlossen": Bundessozialministerium wiegelt ab

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales will sich auf BR24-Anfrage zwar nicht zum konkreten Vorstoß äußern – man kommentiere grundsätzlich keine politischen Forderungen. Ein Ministeriumssprecher macht aber auf BR24-Anfrage klar, wie hoch die Hürden dafür sind. "Der Regelbedarf stellt eine Pauschale dar, aus der die Leistungsbeziehenden ihren Lebensunterhalt in eigener Verantwortung finanzieren müssen."

Dieser Regelbedarf werde "nicht aus fest definierten Einzelbeträgen für bestimmte Ausgabenbereiche" errechnet. Es würden lediglich "durchschnittliche Verkehrsausgaben eingerechnet". Der Sprecher betont: Wer Bürgergeld erhalte, könne selbst entscheiden, welcher Anteil davon für Mobilität ausgegeben werde und welche Mobilitätsform am sinnvollsten sei. Es sei ausgeschlossen, "dass der Gesetzgeber für einen Teilbetrag gesetzlich vorgibt, dass dieser für ein ÖPNV-Ticket verwendet und ein Teilbetrag deshalb an Kommunen oder Verkehrsunternehmen überwiesen wird".

CDU-Sozialpolitiker Biadacz: "Nicht automatisch ÖPNV"

Dass der Bürgergeld-Bezug bald mit einem Deutschlandticket einhergeht, ist also höchst unwahrscheinlich. Auf BR24-Anfrage äußert sich auch die Unions-Fraktion im Bundestag zurückhaltend zum Vorstoß der Parteikollegen im Westen der Republik. "Mobilität heißt nicht automatisch ÖPNV", betont Marc Biadacz, sozialpolitischer Sprecher von CDU und CSU im Bundestag. "Wenn der Bus nur zweimal am Tag fährt, brauche ich kein Deutschlandticket, sondern ein funktionstüchtiges Fahrrad."

Biadacz sieht – wie das Ministerium – hohe Hürden: "Eine Umstellung von einer Geld- auf eine Sachleistung muss gut durchdacht sein." Künftige Preissteigerungen beim Deutschlandticket müssten mitfinanziert werden. Und: "Sozialtickets stehen auch anderen bedürftigen Gruppen zur Verfügung. Werden diese Sozialtickets abgeschafft, wären etwa Sozialhilfeempfänger oder Arbeitslose bei der Mobilität benachteiligt. Das kann nicht die Lösung sein." Von der SPD im Bundestag ist Ähnliches zu hören.

VdK-Präsidentin Bentele: "An den Bedürfnissen vieler vorbei"

Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, hält ebenfalls nichts von dem Vorstoß. Zwar könne ein Deutschlandticket in Städten und Regionen mit gut ausgebautem ÖPNV eine Entlastung bedeuten. Im ländlichen Raum seien aber viele Menschen auf ein Auto angewiesen, der öffentliche Nahverkehr sei vielerorts nicht barrierefrei. "Ein verpflichtendes Deutschlandticket würde deshalb an den Bedürfnissen vieler Betroffener vorbeigehen", sagt Bentele auf BR24-Anfrage.

Laut der VdK-Präsidentin reicht der aktuelle Mobilitätsanteil von rund 50 Euro beim Bürgergeld nicht aus, um die tatsächlichen Kosten für Mobilität zu decken. "Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld müssen deshalb an anderer Stelle sparen, etwa bei Lebensmitteln, Kleidung und Strom, wenn sie sich ein Deutschlandticket kaufen wollen."

Neue Grundsicherung: Bürgergeld heißt ab 1. Juli anders

Ab 1. Juli wird aus dem Bürgergeld das Grundsicherungsgeld. Die Reform soll helfen, mehr Menschen in Arbeit zu bringen – und nicht zuletzt den umstrittenen Begriff "Bürgergeld" abzuschaffen. Auch wenn einzelne Punkte geändert werden und in der Regel mehr Sanktionen möglich sein sollen: Das System bleibt in seinen Grundzügen erhalten.

Das gilt auch für den Mobilitätsanteil und den Regelsatz bei der neuen Grundsicherung. Beides bleibt auch nach dem Namenswechsel im Juni gleich: Regelsatz 563 Euro monatlich, davon rund 50 Euro nicht zweckgebundener Mobilitätsanteil.

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