Soldaten in mehreren Reihen blicken nach vorne
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Hannes P. Albert

Bundeswehr

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Freiwilliger Wehrdienst: Wie ist der aktuelle Stand?

Seit Januar müssen 18-jährige Männer in Deutschland einen Fragebogen ausfüllen, ob sie bereit sind, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Wie viele haben sich bisher gemeldet und was droht, wenn jemand den Fragebogen nicht zurückschickt?

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Seit Anfang des Jahres verschickt die Bundeswehr an alle 18-jährigen Männer und Frauen Fragebögen, mit denen sie Informationen über die körperliche Eignung sowie Interesse am Wehrdienst abfragt. Während Frauen sich freiwillig zurückmelden können, sind Männer dazu verpflichtet.

Wie viele haben sich zurückgemeldet?

In den letzten vier Monaten (bis zum 29. April) hat die Bundeswehr insgesamt 206.000 Fragebögen verschickt – an beide Geschlechter. Laut Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung sollen etwa 86 Prozent der Männer den Fragebogen innerhalb der Frist von vier Wochen zurückgeschickt haben, über 90 Prozent seien es nach der ersten Erinnerung gewesen. "Diese Zahlen sind sehr gut", teilte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums mit. Auch von den anderen, etwa Frauen hätten sich manche zurückgemeldet, allerdings nur etwa drei Prozent.

Wie viele haben Interesse am Wehrdienst?

Von denen, die den Fragebogen bisher beantwortet haben, soll rund die Hälfte Interesse signalisiert haben, den mindestens sechsmonatigen freiwilligen Wehrdienst zu absolvieren, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf Bundeswehr-Kreise berichtet. Vom Bundesverteidigungsministerium gibt es dafür derzeit keine konkreten Zahlen. Man wolle "zunächst eine breitere Datenbasis abwarten", teilte ein Sprecher mit. Dennoch soll es laut Ministerium bereits erste Musterungen (grundsätzliche Eignung) und Assessments (weitergehende Untersuchungen) geben, die auf die positiven Rückmeldungen zurückgehen. Auch Einstellungen soll es bereits gegeben haben.

Was passiert, wenn ich den Fragebogen nicht zurückschicke?

Das Ausfüllen des Fragebogens ist für alle Männer, die ihn zugeschickt bekommen, verpflichtend. Wer sich innerhalb von vier Wochen nicht zurückmeldet, bekommt zunächst eine Erinnerung. Antwortet jemand gar nicht, so stellt das bei Männern eine Ordnungswidrigkeit dar und kann, je nach Fall, bis zu 250 Euro Bußgeld nach sich ziehen – so die bisherigen Planungen des Bundesverteidigungsministeriums.

Was passiert, wenn man das Bußgeld nicht bezahlt?

In der Regel ist es bei Bußgeldern so: Zahlt man nicht, bekommt man zunächst eine Mahnung. Bezahlt man auch dann nicht, kann der Staat das Geld zwangsweise eintreiben und zum Beispiel Konten, Lohn oder Gegenstände pfänden. Wenn auch das nichts hilft, kann es im Extremfall sogar zu einer Erzwingungshaft kommen. Das heißt: Man kommt ins Gefängnis. Diese Haft führt aber nicht dazu, dass man dann das Bußgeld nicht mehr zahlen muss. Im Gegenteil: Sie soll den Druck auf den Schuldner erhöhen, das Bußgeld doch zu bezahlen. Diese Erzwingungshaft kann bis zu sechs Wochen dauern. Ob solche Maßnahmen auch in diesem Fall tatsächlich ergriffen werden, ist allerdings unklar.

Wird das Ziel der Bundeswehr erreicht?

Das neue Wehrdienstgesetz, das im Dezember vom Bundestag verabschiedet wurde, will die Zahl der aktiven Soldatinnen und Soldaten von rund 185.000 auf mindestens 260.000 anheben. Zudem soll es 200.000 Reservistinnen und Reservisten geben. Der verteidigungspolitische Sprecher der SPD, Christoph Schmid, zeigte sich im ARD-Morgenmagazin optimistisch, dass das mit Freiwilligkeit zu erreichen sei. Ob dem tatsächlich so ist und ob die positiven Rückmeldungen derzeit ausreichten, dazu äußerte sich das Bundesverteidigungsministerium bisher nicht. Im Sommer soll eine erste Bilanz veröffentlicht werden. Skeptisch äußerte sich der verteidigungspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Jan Nolte, im ARD-Morgenmagazin. Er hält das Erreichen der Ziele mit bloßer Freiwilligkeit für nicht realistisch.

Was, wenn das Ziel nicht erreicht wird?

Einmal im Halbjahr soll das Bundesverteidigungsministerium über die Entwicklung der Ziele berichten. Sollten sie nicht erreicht werden, würden zuerst die Bundesregierung und dann der Bundestag in einem erneuten Gesetzgebungsverfahren über Maßnahmen und gegebenenfalls auch "verpflichtende Elemente des Wehrdienstes" entscheiden, teilte eine Sprecherin auf Anfrage von BR24 mit.

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