Ein biometrischer Reisepass und ein Flugticket in der Hand von einem Passagier.
Bildrechte: picture alliance / Eibner-Pressefoto | Eibner-Pressefoto/Jonas Lohrmann

(Symbolbild) Der Osterurlaub steht vor der Tür – was dabei zu beachten ist.

Per Mail sharen
Artikel mit Video-InhaltenVideobeitrag

Osterurlaub in Kriegszeiten: Was Reisende wissen müssen

Verunsicherung vor den Osterferien: Wie sicher sind Reiseziele am Mittelmeer, in der Golfregion und Fernreisen nach den Iran-Angriffen? Welche Reisewarnungen gelten – und wie verhalten bei Reisen in diese Länder? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Über dieses Thema berichtet: Bayern3 Update am .

Die Osterferien stehen vor der Tür – und für viele Familien somit ein Urlaub im Warmen. Aber ob bei Reisezielen am Mittelmeer, in der Golfregion oder in anderen fernen Ländern: Die Verunsicherung wegen des Nahostkonflikts ist groß. Infolge des Irankriegs wurden in jüngster Vergangenheit Flugräume und Flughäfen vorübergehend geschlossen; Hin- und Rückflüge fielen zuhauf aus. Die wichtigsten Informationen zur aktuellen Lage.

Lufthansa-Airlines fliegen bis Herbst nicht nach Nahost

Wegen der "volatilen Situation im Nahen Osten" setzt beispielsweise die Lufthansa Flüge sämtlicher Airlines der Gruppe in die Region bis einschließlich 30. April aus, wie der Konzern in Frankfurt am Main am Montagabend ankündigte. Außerdem finden demnach zu mehreren Zielen keine Flüge bis zum Herbst, bis einschließlich 24. Oktober, statt, darunter neben Teheran auch Beirut, Riad und Abu Dhabi. Flüge nach Dubai und Tel Aviv werden bis zum 31. Mai gestrichen.

Welche Reiseziele sind relativ sicher – trotz des Nahostkonflikts?

Mallorca, Kreta oder Cote d'Azur – Reisen in die Mittelmeerregion gelten derzeit als relativ sicher. Mit Ausnahmen: Das Auswärtige Amt rät mit (Teil-)Reisewarnungen (externer Link) von Reisen in die Nahost-Region ab; und auch für Ägypten besteht eine Teilreisewarnung (externer Link).

Für Fernreisen in die USA und in die Region Ost- und Südostasiens gibt es aktuell keine Reisewarnungen. Bei letzterem besteht allerdings die Möglichkeit, dass die geplante Flugroute aufgrund von gesperrten Lufträumen oder Flughäfen nicht eingehalten werden kann oder es zu Beeinträchtigungen kommt.

Für welche Länder und Regionen gibt es eine Reisewarnung?

Seit dem 11. März gilt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes (AA) (externer Link) unter anderem für den Iran und auch für folgende Staaten und Gebiete: Israel/Palästinensische Gebiete, Libanon, Jordanien, Syrien, Irak, Iran, Bahrain, Kuwait, Oman, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Katar, Jemen.

Die Reisewarnungen gelten übrigens nicht nur für einen längeren Aufenthalt in dem jeweiligen Land, sondern auch für kurze Transitaufenthalte, also beispielsweise für einen Umstieg an einem Flughafen zum Weiterflug in andere Länder. Das AA rät daher, "für den Transit zu anderen Reisezielen möglichst Verbindungen außerhalb der von den aktuellen militärischen Auseinandersetzungen betroffenen Region" zu wählen.

Reisewarnung für mein Urlaubsziel – was tun?

Sollte man sich trotz bestehender Reisewarnung für eine Reise in ein betroffenes Land entscheiden, rät das Auswärtige Amt dringend dazu, sich in der Krisenvorsorgeliste Elefand zu registrieren (externer Link). Damit wisse das Auswärtige Amt, welcher deutsche Staatsbürger sich wo auf der Welt aufhält, und könne möglicherweise einen Evakuierungsflug organisieren, erklärt Kay P. Rodegra, Dozent für Reiserecht, im Interview mit Bayern 3.

Außerdem seien bei einem Aufenthalt im Nahen Osten Warnungen vor bevorstehenden Luftangriffen ernst zu nehmen, so das AA. Auch seien US-amerikanische, israelische und jüdische Einrichtungen aufgrund des aktuell erhöhten Risikos in deren Umfeld weiträumig zu meiden. Weiter rät das AA dazu, sich regelmäßig zur aktuellen Lage zu informieren und Anweisungen von Sicherheitskräften und Behörden zu befolgen.

Reiserücktritt – aber wie?

Angenommen, Ihre Reise geht über die Osterferien nach beispielsweise Südostasien, an den Indischen Ozean, nach Australien oder nach Neuseeland – dann wird, je nach Flugroute, in vielen Fällen ein Umstieg am Drehkreuz Dubai nötig sein. Für die Vereinigten Arabischen Emirate gilt derzeit laut dem AA eine Reisewarnung.

Pauschalreisende haben in solchen Fällen einen entscheidenden Vorteil, erklärt Reiserechtsexperte Rodegra. Sollte es keine alternative Flugroute geben, ist für Pauschalreisende der kostenlose Rücktritt möglich. Wer keine Pauschalreise gebucht hat, bleibt in der Regel auf den Stornierungskosten sitzen.

Pfingst- und Sommerurlaub buchen – worauf muss ich achten?

Wer in den Osterferien zuhause oder in Deutschland bleibt, hat gegebenenfalls schon den Pfingst- oder Sommerurlaub im Blick. Für künftige Buchungen empfiehlt Reiserechtsexperte Kay P. Rodegra, sich beim Auswärtigen Amt kontinuierlich zu informieren, wie es um die Sicherheitslage für das jeweilige Wunschreiseziel steht.

Außerdem empfiehlt Rodrega die Buchung von Pauschalreisen: "Denn das Pauschalreiserecht gibt dem Reiseveranstalter viele Pflichten, damit ein Reisekunde nicht nur sicher in den Urlaub, sondern auch sicher wieder nach Hause kommt." Auch der Rückflug gehöre zum Reisevertrag – somit sei der Reiseveranstalter in der Pflicht.

Mit Informationen von AFP

Dieser Artikel ist erstmals am 24. März 2026 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

Zum Hören: Tipps und Hinweise zu Flugreisen in den Osterferien

Wegweiser mit Auswaertiges Amt und Reisewarnung
Bildrechte: picture alliance / ZB / Sascha Steinach
Artikel mit Audio-InhaltenAudiobeitrag

Urlaub in unsicheren Zeiten (Symbolbild)

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!