(Archivbild) Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) fordert ein Verbot der AfD
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"Staat muss sich schützen": Günther fordert AfD-Verbot

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Günther (CDU) drängt auf ein AfD-Verbotsverfahren und hat die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert. Bundeskanzler Merz (CDU) ist hingegen skeptisch – und warnt vor "politischer Konkurrentenbeseitigung".

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Der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Daniel Günther (CDU), hält die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens – anders als Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) – für dringend geboten und fordert die Bundesregierung zum Handeln auf. Der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ): "Es ist meine feste Überzeugung, dass ein Staat sich selbst schützen muss."

Sein Ziel sei es, dass ein solcher Antrag auf Bundesebene gestellt werde, da sich das Verfahren gegen die Bundespartei AfD richten würde. "Wir werden die Bundesregierung nach Kräften dabei unterstützen", so Günther.

Merz dagegen: "Zu sehr politische Konkurrentenbeseitigung"

Kanzler Friedrich Merz (CDU) steht hingegen Forderungen nach einem AfD-Verbotsverfahren skeptisch gegenüber, wie er in der "Zeit" deutlich machte. Die Nachweispflicht, dass die Partei "aggressiv kämpferisch" gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeite, liege ausschließlich beim Staat. 

"Und ich habe mich innerlich immer dagegen gewehrt, aus der Mitte des Bundestages heraus Verbotsverfahren zu betreiben. Das riecht mir zu sehr nach politischer Konkurrentenbeseitigung", sagte der CDU-Chef.

Gerichtsverfahren: AfD läuft aktuell unter "Verdachtsfall"

Die Rufe nach der Einleitung eines Verbotsverfahrens waren lauter geworden, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD Anfang Mai zur "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung" hochgestuft hat. Dagegen setzt sich die Partei mit einem Eilantrag zur Wehr. Bis zu einer Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts Köln legt der Inlandsgeheimdienst die neue Einstufung auf Eis und führt die AfD daher erst einmal weiter nur als sogenannten Verdachtsfall

Günther: Verfassung und Gesetze sollten konsequent angewendet werden

Über ein Parteiverbot müsste auf Antrag von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Günther forderte, die rechtlichen Möglichkeiten dafür auch zu nutzen. "Immer mehr Menschen sehen die Gefahr, die von der AfD ausgeht", sagte er. "Wir haben doch ein großes Problem, wenn in einem Rechtsstaat Verfassung und Gesetze nicht konsequent angewendet werden."

Mit Informationen von dpa

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