Die Deutsche Bahn (DB) hat im vergangenen Jahr wegen zahlreicher Verspätungen und Zugausfälle 156,1 Millionen Euro an Entschädigungen an ihre Kunden gezahlt. Das sagte Fernverkehrsvorstand Michael Peterson der "Süddeutschen Zeitung" [externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt] von Montag.
Entschädigungssummen seit 2019 verdreifacht
Die Summe habe sich damit gegenüber dem Jahr 2019 verdreifacht, sei jedoch um rund 41 Millionen Euro niedriger als im Vorjahr. "Wir gehen davon aus, dass das auch daran liegt, dass es im vergangenen Jahr keine großen Sonderereignisse wie Streiks gab", sagte Peterson. Trotzdem seien die Ausgaben für die Deutsche Bahn eine große finanzielle Belastung.
Der Fernverkehrsvorstand sprach zudem die finanziellen Belastungen durch die "vielen Baustellen und Störungen" an. Eine mehrwöchige Sperrung bedeute Umsatzeinbrüche "im ein- oder sogar zweistelligen Millionenbereich". Zudem habe die Sparte fast 300 Millionen Euro mehr für die Nutzung der Schienen zahlen müssen.
Durch Deutschlandticket weniger Fahrgäste in Fernzügen
Das Deutschlandticket, das im Nah- und Regionalverkehr gilt, habe die Lage verschärft. "Das hat uns 15 Millionen Fahrgäste aus den Zügen gezogen", sagte der Manager. Die Auslastung der Fernzüge sei 2025 auf 48 Prozent gesunken. "Vor Corona waren wir bei 56 Prozent, und ja, da wollen wir wieder hinkommen", fügte Peterson hinzu.
Bahn will 60 Prozent Pünktlichkeit im Fernverkehr
Die Deutsche Bahn fährt ihrem selbstgesetzten Pünktlichkeitsziel weiter hinterher. Nach den vor zehn Tagen bekanntgegebenen vorläufigen Zahlen wurden im Februar 59,4 Prozent aller Fernverkehrshalte pünktlich erreicht. Das waren zwar 7,3 Prozentpunkte mehr als im Januar, aber trotzdem knapp unter dem 60-Prozent-Ziel der Bahn für den Fernverkehr.
Im Nahverkehr lag die Pünktlichkeitsquote im Februar bei 88,7 Prozent, das sind 1,5 Prozentpunkte mehr als im Januar. Im Nahverkehr sind die Quoten stets deutlich höher als im Fernverkehr, unter anderem weil hier verspätete Züge aufgrund der Vielzahl an Verbindungen nicht so stark ins Gewicht fallen. Zudem sind die zurückgelegten Wege deutlich kürzer.
Als verspätet gilt ein Zug nach Bahn-Definition ab einer Verzögerung von sechs Minuten. Zugausfälle werden in der Statistik nicht berücksichtigt.
Entschädigungen ab einer Stunde Verspätung
Ab einer Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielbahnhof erhalten Fahrgäste eine Entschädigung von 25 Prozent des Ticketpreises, ab 120 Minuten sogar die Hälfte des Preises. Dazu müssen sie das sogenannte Fahrgastrechte-Formular ausfüllen und einreichen.
Mit Informationen von Reuters, AFP und dpa
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