Der frühere DFB-Präsident Theo Zwanziger verlässt nach der Verhandlung im Verfahren um die Sommermärchen-Affäre das Gerichtsgebäude. (Archiv)
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Der frühere DFB-Präsident Theo Zwanziger verlässt nach der Verhandlung im Verfahren um die Sommermärchen-Affäre das Gerichtsgebäude. (Archiv)

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Urteil im Sommermärchen-Prozess: DFB muss 110.000 Euro zahlen

Der Deutsche Fußball-Bund muss im Sommermärchen-Prozess wegen Steuerhinterziehung eine Geldstrafe in Höhe von 110.000 Euro zahlen. Das Verfahren gegen die ehemaligen Funktionäre war zuvor bereits gegen Zahlungen eingestellt worden.

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Der Deutsche Fußball-Bund ist im Sommermärchen-Prozess schuldig gesprochen und wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe in Höhe von 110.000 Euro verurteilt worden. Dieses Urteil verkündete die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler am 34. und letzten Verhandlungstag vor dem Landgericht Frankfurt.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem DFB vorgeworfen, in der Affäre um die Fußball-WM 2006 Steuern in Höhe von rund 2,7 Millionen Euro hinterzogen zu haben und ein Bußgeld von 270.000 Euro gefordert. Das Gericht folgte in seinem Urteil der Ansicht der Anklagebehörde, die in ihrem Plädoyer zu Wochenbeginn von einer hohen kriminellen Energie in dem Fall gesprochen hatte.

"Katastrophales Bild" bei Aufarbeitung der Affäre

"Dass der DFB Steuern hinterzogen hat, steht nach Ansicht der Kammer ohne Zweifel fest", sagte Distler in ihrer Urteilsbegründung. Insgesamt wurde der DFB sogar zur Zahlung von 130.000 Euro verurteilt. 20.000 Euro wurden dem Verband wegen der "rechtsstaatwidrigen Verfahrensdauer" erlassen. Allerdings muss der DFB, der laut Distler bei der Aufarbeitung der Affäre ein "katastrophales Bild" abgegeben habe, zusätzlich die Kosten des Verfahrens tragen.

DFB hält sich weiter für unschuldig

Der DFB hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert. "Wir glauben, es hat keine Steuerhinterziehung gegeben", bekräftigte DFB-Anwalt Jan-Olaf Leisner in seinem Plädoyer am vergangenen Montag. Der Fiskus habe in dem Fall keinen finanziellen Schaden erlitten, sondern vielmehr einen Zinsvorteil von 650.000 Euro für sich verbucht.

Mit der Verurteilung schwinden die Chancen des Verbandes auf eine erhoffte Steuerrückzahlung von 22 Millionen Euro. Diese Summe hatte der DFB im Jahr 2017 nachzahlen müssen, nachdem ihm wegen der WM-Affäre rückwirkend die Gemeinnützigkeit für 2006 entzogen worden war. 2022 hatte der DFB dagegen eine Klage beim Finanzverwaltungsgericht Kassel eingereicht, über die bislang nicht entschieden wurde.

Darlehensrückzahlung wurde verschleiert

Im Kern ging es in dem Verfahren um eine DFB-Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA aus dem April 2005. Diese Summe wurde auf ein Konto von Robert Louis-Dreyfus weitergeleitet und entsprach den zehn Millionen Schweizer Franken, die Franz Beckenbauer 2002 von dem französischen Unternehmer erhalten hatte. 

Der DFB verschleierte die Rückzahlung des Darlehens als Beitrag zu einer geplanten WM-Eröffnungsgala, die später abgesagt wurde, und deklarierte diese ein Jahr später als Betriebsausgabe. 

Ursprünglich waren in dem Prozess die früheren DFB-Spitzenfunktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt angeklagt. Das Verfahren gegen alle drei Beschuldigten, die die Vorwürfe stets strikt zurückgewiesen hatten, wurde jeweils gegen eine Geldauflage endgültig eingestellt. Zwanziger musste 10.000 Euro zahlen, Niersbach 25.000 Euro, Schmidt 65.000 Euro.

Mit Informationen von dpa und SID

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