Polizisten am Münchner Hauptbahnhof.
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Polizisten am Münchner Hauptbahnhof. (Symbolbild)

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Angriff auf Zugbegleiterin: Polizei sucht wichtigen Zeugen

Nach dem Angriff auf eine Zugbegleiterin im Münchner Hauptbahnhof hat ein Polizeisprecher mehr Details des Vorfalls bekannt gegeben. Demnach spielte sich der Vorfall im Inneren des Zuges ab. Die Bundespolizei sucht nach einem wichtigen Zeugen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Eine Zugbegleiterin wollte am 6. November dieses Jahres am Münchner Hauptbahnhof den ICE nach Berlin zur Abfahrt freigeben. Alle Türen bis auf die mit der 20-Jährigen waren bereits geschlossen. Auf einmal wurde die Frau im Vorraum zu Boden gestoßen und beschimpft. Daraufhin drängten rund ein Dutzend weitere Fahrgäste durch die noch geöffnete ICE-Türe in den Zug. Nun hat die Polizei weitere Details des Hergangs veröffentlicht.

Keine Kameraüberwachung in ICE-Zügen

Die DB-Mitarbeiterin soll demnach im Zug von einer Frau gestoßen worden sein, die zwei Kinder dabei hatte. Unklar ist nach neueren Erkenntnissen, ob gezielt nach der Zugbegleiterin getreten wurde. Möglicherweise sei sie durch das Gedränge überrannt worden, hieß es jetzt.

Überwachungskameras im Bahnhof zeigten das Hineindrängen von Fahrgästen, eine Kameraüberwachung in ICE-Zügen gibt es nicht. Auch noch geklärt werden muss, ob alle verspäteten Fahrgäste zu ein und derselben Gruppe gehörten.

Anzeige erst Tage nach dem Vorfall

Die unverletzt gebliebene Zugbegleiterin habe den Zug anschließend endgültig zur Abfahrt freigegeben und sei auch mitgefahren. Im ICE habe sie sich unter Schock stehend einer Kollegin anvertraut. Maßnahmen wurden zunächst nicht ergriffen. Angezeigt wurde der Vorfall erst mehrere Tage später.

Gesucht: Wichtiger Zeuge auf dem Bahnsteig

Auf dem Bahnsteig hätten sich zum Zeitpunkt der Abfahrt nur wenige Menschen aufgehalten. Jedoch habe ein Mann mit seinem Handy das Geschehen im Zug vom Bahnsteig aus gefilmt, so die Polizei. Er wird dringend als Zeuge gesucht. Die Bundespolizei beschreibt ihn als circa 1,75 Meter groß, mit Glatze, Kinnbart und Brille.

Bereits zugestiegene Fahrgäste dürften den Vorfall im Vorraum der hintersten Tür nicht mitbekommen haben.

Abfahrenden Zug nicht mehr besteigen

Ein Sprecher der Bundespolizei weist darauf hin, dass ein zur Abfahrt freigegebener Zug nicht mehr bestiegen werden darf, selbst wenn eine Tür für die Zugbegleiter noch geöffnet sein sollte. Der Zug könne jederzeit anfahren, was für Menschen, die noch versuchen, hineinzugelangen, ein hohes Unfallrisiko darstellt.

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