In der Stadtratssitzung wird es heute Nachmittag wieder als Programmpunkt 1 um das Ankerzentrum gehen. Und doch ist alles eigentlich schon klar: Das Ankerzentrum bleibt in Bamberg, das Innenministerium hat nie eine Nachbesserung zum dezentralen Unterbringungskonzept und damit zur Schließungsalternative aus Bamberg erhalten und die Belegungszahlen im Ankerzentrum steigen wieder.
Seit Juli wieder höhere Belegungszahlen
"Die Verhandlungen zwischen dem Freistaat und der Stadt Bamberg dauern derzeit noch an, nähern sich aber einem Abschluss“, heißt es aus dem bayerischen Innenministerium. Heute Nachmittag wird Oberbürgermeister Andreas Starke (SPD) zumindest den Stadtrat darüber informieren, ob das 20 Hektar große Gelände im Osten von Bamberg durch die Stadt erworben werden kann. Die Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BImA), in deren Besitz es derzeit ist, hat die Bereitschaft angedeutet, will aber 70 Wohneinheiten selbst für Bundesbedienstete nutzen. Eine Millioneninvestition für Bamberg und das bei knapper Haushaltslage.
Auf die Belegungszahlen des Ankerzentrums (AEO) durch Flüchtlinge wird das keine Auswirkungen haben. Insgesamt ist die Erstaufnahmeeinrichtung für 3.400 Menschen ausgelegt. Aktuell (Stand: 05.12.25) sind 1.247 Flüchtende im AEO untergebracht. Von Februar bis Juni lag die durchschnittliche Aufnahmezahl pro Monat bei durchschnittlich 190. In dieser Zeit fanden wichtige Verhandlungen über die Weiterführung des Ankerzentrums zwischen dem bayerischen Innenministerium und der Stadtverwaltung statt.
Von Juli bis November stiegen die Zahlen dann wieder auf durchschnittlich 426 Aufnahmen pro Monat. Die Regierung von Oberfranken erklärt das mit speziellen Zuständigkeiten für die Aufnahme von Menschen aus Syrien, Georgien, Russland und Marokko und temporär auch für Flüchtende aus Afghanistan und der Türkei. "Diese temporäre Zuständigkeit ist derzeit aber wieder entfallen“, schreibt die Regierung.
Starke Zunahme von Flüchtlingen aus der Ukraine
Die größte Gruppe der Flüchtenden, die derzeit in der Erstaufnahmeeinrichtung in Bamberg untergebracht ist, kommt aus Afghanistan, gefolgt von der Ukraine, Syrien, Russland und der Türkei. Vor allem die Zahl der ukrainischen Flüchtlinge sei stark gestiegen, heißt es von der Regierung Oberfranken. "Bei 2.131 Personen, die in diesem Zeitraum insgesamt in die AEO kamen, sind dies rund 40 Prozent." Im August hat die Ukraine die Ausreiseregeln für Männer zwischen 18 und 22 Jahren erleichtert.
Bamberger Ankerzentrum bleibt – die Frage ist wie lange?
Einst wollte Bamberg noch gegen die Verlängerung klagen. Davon war schnell nichts mehr zu hören. Ein Blick auf andere bayerische Erstaufnahmeeinrichtungen zeigt, dass der Vertrag dort um weitere zehn Jahre verlängert wurde. Auch Bamberg wird sich wohl darauf einlassen. Oberbürgermeister Starke will die Stadträte in einer Sondersitzung im Dezember über den ausgehandelten Vertrag mit dem Innenministerium abstimmen lassen. Für Diskussionen bleibt da wenig Zeit, denn der derzeitige Nutzungsvertrag endet am 31. Dezember.
Eigentlich sollten auch Verbesserungen für die Bürger im Bamberger Osten bei einer Vertragsverlängerung herausspringen: bessere Beleuchtung, bauliche Veränderungen, ein Hilfsfonds, aus dem verursachte Bagatellschäden im Umfeld des Ankerzentrums unbürokratisch beglichen werden können. Im Forderungskatalog der Stadt an das Innenministerium war davon im Juli nichts mehr zu finden.
Darin ging es um bessere Beratungs- und Betreuungsangebote im Ankerzentrum, eine Bushaltestelle im Eingangsbereich und unter anderem ein Ausbau des Geh- und Radweges im Umfeld der Einrichtung sowie um die Finanzierung von Projekten im Volkspark.
Der Bürgerverein, die Vertretung der Bürger im Osten, wurde auf Anfrage des BR, in den letzten Monaten nicht mehr bei weiteren Verhandlungen mit einbezogen. Eine verstärkte Polizeipräsenz, wie von Bürgern gefordert, gab es nicht und ist auch nicht geplant, so die Polizeiinspektion Bamberg und stellt weiter fest: "Es lässt sich eine gewisse Abhängigkeit zwischen der Anzahl der Einsätze und der Auslastung der Einrichtung feststellen".
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