Recherchen von BR und netzpolitik.org zeigen erstmals, dass mindestens zwei Landeskriminalämter (LKAs) auf Daten kommerzieller Anbieter zurückgegriffen haben: Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Das LKA Mecklenburg-Vorpommern gab an, kommerziell gehandelte Standortdaten von Smartphone-Nutzern eingesetzt zu haben. Experten halten das für rechtswidrig, da die Daten eigentlich zu Werbezwecken erhoben werden.
Das LKA Bayern ließ mit Verweis auf Geheimschutzgründe offen, ob es Daten von Datenhändlern einsetzt. Es könne zur Nutzung von Werbedaten keine Auskunft erteilen, schreibt das LKA in München auf Anfrage von BR und netzpolitik.org. Denn das könnte offenlegen, wie Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden arbeiten, und dadurch ihre Arbeit gefährden.
Grüne: "Einkauf rechtswidrig verkaufter Daten wäre Skandal"
Für Florian Siekmann, den innenpolitischen Sprecher der Grünen im Bayerischen Landtag, lässt "das Mauern der Presse und uns gegenüber" nicht Gutes ahnen. Sensible Standortdaten ermöglichten Bewegungsprofile und Überwachung, "sie dürfen deshalb meist nur nach richterlichem Beschluss erhoben werden – und das ist auch gut so. Ein Einkauf solcher in der Regel rechtswidrig verkaufter Daten auf dem Graumarkt wäre ein Skandal".
Siekmann verlangt Aufklärung von der bayerischen Staatsregierung: Innenminister Joachim Hermann (CSU) müsse umgehend erklären, ob die bayerische Polizei Standortdaten von Bürgern und Bürgerinnen eingekauft habe und zu welchem Zweck. Siekmann kündigte an, eine parlamentarische Anfrage an den Innenminister zu richten.
SPD: Keine Antwort wäre "demokratiewidrig"
Auch der SPD-Abgeordnete Horst Arnold will eine parlamentarische Anfrage stellen: "Immerhin geht es dabei um gewichtige Grundrechtseingriffe". Würde eine parlamentarische Anfrage ebenfalls unbeantwortet bleiben, "wäre das nicht nur intransparent, sondern tatsächlich eine konkrete Kontrollverweigerung der Polizei gegenüber dem Gesetzgeber und damit auch demokratiewidrig", so Arnold.
AfD: Nutzung bei schwerwiegenden Taten sollte erlaubt sein
Der AfD-Abgeordnete Richard Graupner versteht das Vorgehen des Landeskriminalamts ebenfalls nicht: "Es ist zwar richtig, dass Ermittlungsmethoden oft nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, aber in diesem speziellen Fall stellt sich schon die Frage, welcher Schaden überhaupt entstehen könnte." Grundsätzlich fordert Graupner, dass die Polizei solche Daten einsetzen darf: "Wenn die zugrundeliegende Straftat entsprechend schwerwiegend ist, sollte auch die Nutzung solcher Datenbanken erlaubt sein."
Experten halten Einsatz für rechtswidrig
Experten wie Mark Zöller, Professor für Strafrecht und Digitalisierung an der Ludwig-Maximilians-Universität München, halten es für rechtswidrig, wenn Landeskriminalämter Daten aus Handy-Apps verwenden: "Diese Standortdaten sind nicht entstanden, um von der Polizei zur Gefahrenabwehr oder zur Strafverfolgung genutzt zu werden."
LKA und Innenministerium geben keine Auskunft
Das bayerische Innenministerium äußerte sich auf BR-Anfrage nicht und verwies auf die Auskunft des LKA. Grundsätzlich erfolge "der Einsatz jeglicher Einsatzmittel nur nach eingehender fachlicher Prüfung sowie unter strikter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften".
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