Eine Jägerin steht auf einem erhöhten Stand im Wald.
Bildrechte: picture alliance/dpa | Philipp Schulze

Eine Jägerin steht auf einem erhöhten Stand im Wald.

Per Mail sharen
Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Bayerns Jagdverband will "Wald vor Wild" aus Gesetz streichen

Der Grundsatz "Wald vor Wild" ist im Waldgesetz für Bayern verankert. Der Bayerische Jagdverband will diesen am liebsten kippen – es müsse ein Interessenausgleich, keine Priorisierung gefunden werden. Von "Profit statt Tierschutz" ist die Rede.

Der im Waldgesetz in Bayern verankerte Grundsatz "Wald vor Wild" muss nach Überzeugung des Bayerischen Jagdverbandes (BJV) fallen. Das Präsidium des Verbandes hat sich laut Deutscher Presseagentur (dpa) auf ein Positionspapier zu einer Reform des Waldgesetzes geeinigt. Demnach muss ein Interessenausgleich zwischen Wald und Wild geschaffen werden.

"'Wald vor Wild' – das heißt Profit statt Tierschutz. Das Grundgesetz verbietet eine solche Priorisierung", sagte Jagdverbands-Präsident Ernst Weidenbusch. "Das Waldgesetz muss stattdessen verfassungskonform die Biodiversität fördern, um den Lebensraum aller Arten zu sichern."

Interessenausgleich zwischen Wald und Wild

In dem Papier fordert der BJV, aus Artikel 1 des Waldgesetzes den Satzteil "unter Berücksichtigung des Grundsatzes 'Wald vor Wild'" zu streichen. Hintergrund ist die seit Monaten diskutierte Novelle des Jagdgesetzes in Bayern und die darin geplante teilweise Abschaffung der Abschusspläne für Rehwild.

Die behördlichen Abschusspläne geben vor, wie viel Rehwild geschossen werden muss, um Wälder vor Wildverbiss zu schützen. Allerdings habe diese Maßnahme bisher nicht zu einer signifikanten Reduzierung von Verbissschäden geführt, heißt es im Reformentwurf. Erstellt werden die Abschusspläne von den unteren Jagdbehörden auf Basis von Gutachten der Forstbehörden. 

Kritik an Aussagekraft des Forstlichen Gutachtens

Hier setzt die Kritik des BJV laut Positionspapier an: Für das Forstliche Gutachten würden Verbissschäden in Waldgebieten mit teils mehreren Hundert Hektar Fläche lediglich auf einem Ausschnitt von wenigen Quadratmetern beurteilt. Vielmehr müsse aber die Gesamtsituation des Waldes berücksichtigt werden – dazu gehöre auch die Wassersituation, Baumarten, Bodenbeschaffenheit und Freizeitnutzung. Insofern müsse im Bayerischen Waldgesetz ein Artikel zu Aufgabe, Umfang und Inhalt des Forstlichen Gutachtens ergänzt werden.

BN: Grundsatz "Wald vor Wild" einhalten

Der Bund Naturschutz hatte zuletzt darauf hingewiesen, dass sich Rehwild in den vergangenen Jahrzehnten stark ausgebreitet hat. In den 1970er Jahren seien 100.000 Stück Rehwild pro Jahr in Bayern geschossen worden, heute seien es 350.000 bis 370.000 Tiere pro Jahr. Bei der Durchsetzung des Grundsatzes "Wald vor Wild" gehe es nicht um die Ausrottung des Rehs, sondern um Reduktion auf ein waldverträgliches Maß.

Der Waldumbau könne nur gelingen, wenn neu angepflanzte Bäume eine Überlebenschance haben, sagte BN-Ehrenvorsitzender Hubert Weiger. Und das sei nur möglich, wenn es nicht zu viel Rehwild und somit Verbiss gibt.

Im Video: Aiwangers Jagdgesetz – Das Ringen geht weiter

Seit einigen Monaten herrscht Streit in der Staatsregierung: Minister Aiwanger sollte ein neues Jagdgesetz vorlegen!
Bildrechte: Bayerischer Rundfunk 2025
Artikel mit Video-InhaltenVideobeitrag

Seit einigen Monaten herrscht Streit in der Staatsregierung: Minister Aiwanger sollte ein neues Jagdgesetz vorlegen!

Mit Informationen von dpa

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!