Bald endet ihr jahrelanger Kampf, allerdings mit einem anderen Ergebnis, als sie gehofft hatten: Die vierköpfige Familie aus Russland muss zurück in ihr Heimatland. Vor vier Jahren sind sie von dort nach Bayern geflohen. Kurz nach Ausbruch des Angriffskriegs gegen die Ukraine wurde der Familienvater, ein gelernter Juwelier, zweimal zum Militärdienst aufgerufen. Mit seiner Frau und den beiden kleinen Kindern reiste er über Bosnien nach Kroatien und von dort weiter nach Deutschland.
Weil die Familie über Kroatien in die EU eingereist ist, gilt sie als sogenannter Dublin-Fall. Ihr Asylantrag in Deutschland wurde deshalb 2023 erstmals abgelehnt. Damals hatte der BR über den Fall berichtet. Seit ihrer Ankunft in Deutschland lebt die Familie in einer Asylunterkunft in Oberfranken.
Bereits 2023 stand für die Mutter, die Volkswirtschaft studiert hat, fest: "Ich will nicht mehr in Russland wohnen. Seit Jahren ist immer nur Krieg mit anderen Ländern. Das ist kein gutes Leben für uns und unsere Kinder."
Kinder schulpflichtig, trotzdem kein Schutz
Inzwischen sind beide Kinder schulpflichtig, trotzdem müssen sie zurück nach Russland. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat auch den Asyl-Folgeantrag abgelehnt. So wie bei vielen russischen Deserteuren.
In der Antwort auf die BR-Anfrage heißt es zwar: "Das BAMF berücksichtigt die aktuelle Lage in der Russischen Föderation in seiner Entscheidungspraxis." Jedoch werde "Schutz nur gewährt, wenn auch eine tatsächliche individuelle, begründete Furcht vor Verfolgung vorliegt."
Scholz hatte russischen Deserteuren Schutz zugesagt
Der frühere Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte 2022 russischen Kriegsdienstverweigerern Schutz in Deutschland zugesichert. Auch die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser kündigte an, dass Deserteure in Deutschland Asyl beantragen könnten.
In der Praxis des BAMF blieb die Zahl an bewilligten Asylgesuchen für Geflohene aus Russland jedoch niedrig. Aktuelle Zahlen zeigen nun: Die Anerkennungsquote ist sogar weiter gesunken.
Asyl für russische Deserteure nur in 1,3 Prozent der Fälle
Nach Angaben des BAMF haben seit Kriegsausbruch bis zum 28. Februar dieses Jahres 7.102 russische Männer zwischen 18 und 45 Jahren in Deutschland Asyl beantragt. Wie viele davon Kriegsdienstverweigerer waren, lässt sich laut Bundesamt nicht statistisch sagen.
In 6.748 Fällen erging eine Entscheidung, nur 89 Mal wurde der Antrag anerkannt. Die Anerkennungsquote für Asyl nach Art. 16 des Grundgesetzes liegt bei russischen Männern also bei rund 1,3 Prozent. 289 Russen erhielten einen niedrigeren Schutzstatus. Ein Abschiebeverbot wurde nur in zwei Fällen ausgesprochen.
Flüchtlingshelfer kritisieren rigiden Asylkurs
Kriegsdienstverweigerer würden in Russland direkt am Flughafen festgenommen und an die Front geschickt, beklagen Flüchtlingshelfer wie Stephan Reichel vom Kirchenasylverein Matteo. Reichel hat nach eigenen Angaben in den vergangenen Jahren rund 20 Kirchenasyle für russische Flüchtlinge organisiert.
Manche Männer hätten sich später bei ihm von der Front in der Ukraine gemeldet, sagt er. "Ein Mann, mit dem wir zu tun hatten, ist in Moskau im Gefängnis gefoltert und dann direkt an die Front in die Ukraine geschickt worden." Das Letzte, was er von ihm gesehen habe, sei ein Foto mit einer Feldhaubitze an der Grenze gewesen. Reichel zitiert ihn mit den Worten: 'Ich bin jetzt hier und sterbe hier.'
Abgelehnte russische Asylbewerber über Kroatien oder Lettland zurück nach Russland
Russische Deserteure würden aus Deutschland abgeschoben in Länder wie Kroatien und Lettland und von dort aus weiter nach Russland, so der Kirchenasyl-Koordinator. Im Gegensatz zu russischen Männern werden Ukrainer, die den Militärdienst in ihrem Heimatland verweigert haben, nicht abgeschoben – für die Ukraine gilt in der EU ein Sonderstatus: Ihre Bürger müssen keinen Asylantrag stellen.
Ausländerbehörde weist Mutter auf mögliche Familientrennung hin
Im Fall der russischen Familie in Oberfranken hatte die Frau vor drei Jahren bei der zentralen Ausländerbehörde von Oberfranken eine Ausbildungserlaubnis beantragt. Der BR konnte die Antwort der Behörde von damals einsehen. Darin weist sie die Mutter darauf hin: "Bei Ablehnung des Asylantrags werden Sie, Ihr Mann und Ihre Kinder ausreisepflichtig. In diesem Fall muss Ihre restliche Familie ausreisen, auch wenn Sie selbst die Ausbildung gegebenenfalls fortsetzen können."
Sollte die Frau weiterhin am Antrag für eine Ausbildungserlaubnis festhalten, sehe die Behörde darin ein 'Einverständnis zu einer unter Umständen notwendigen Familientrennung'. Auf BR-Nachfrage teilte die Regierung von Oberfranken mit, die Ausländerbehörden seien an die Entscheidungen des BAMF gebunden. Nach dem Gesetz sei es zudem nicht möglich, den Ehegatten in die Ausbildungsduldung einzubeziehen. Die Familie geht nun in eine ungewisse Zukunft: Anfang April steht ihre Rückreise nach Russland an.
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