Eine Gruppe von Schülern steht im Verdacht, sich zu einer Bande zusammengeschlossen und zahlreiche Straftaten begangen zu haben. Die Polizei durchsuchte deshalb am Donnerstag drei Schulen in Schwaben sowie mehrere Wohnadressen von Verdächtigen. Auslöser der Ermittlungen war eine Anzeige aus der Mittelschule Mindelheim.
Verdacht auf Gewalt und verbreitete Videos
Die Einsätze fanden an Schulen in Mindelheim und Babenhausen im Allgäu sowie im nördlicher gelegenen Krumbach statt, berichtete die Polizei. Insgesamt vollzogen die Beamten sieben Durchsuchungsbeschlüsse.
Nach aktuellem Stand richten sich die Ermittlungen gegen Kinder und Jugendliche im Alter von 13 bis 15 Jahren aus mehreren Schulen. Sie sollen wiederholt andere Schüler verletzt, bedroht und beleidigt sowie Gegenstände beschädigt haben. Zudem gibt es Hinweise, dass die Gruppe ihre Taten filmte und die Aufnahmen anschließend über Messengerdienste verbreitete.
Waffen und Handys sichergestellt
Wie viele Straftaten genau begangen wurden, ist noch unklar. Auch die Zahl der Verdächtigen und die Frage der Strafmündigkeit sind derzeit offen. Die Polizei geht jedoch von zahlreichen Delikten aus.
Bei den Durchsuchungen stellten die Einsatzkräfte acht Mobiltelefone, eine Softair-Waffe, eine Schreckschusswaffe und ein Messer sicher. Die Gegenstände sollen nun ausgewertet werden und könnten weitere Hinweise auf die Taten liefern.
Schule setzt auf Aufklärung und Prävention
Parallel zu den Maßnahmen informierte die Polizei die Schüler der Mittelschule Mindelheim in einer Veranstaltung in der Aula über die Hintergründe. Dabei ging es nicht nur um die laufenden Ermittlungen, sondern auch um Prävention.
Die Beamten ermutigten Betroffene, sich an Eltern oder Vertrauenspersonen zu wenden und Straftaten anzuzeigen. In den kommenden Wochen will die Schule zudem Themen wie Gruppendynamik, Mobbing und den Umgang mit sozialen Medien intensiver behandeln.
Die zuständige Staatsanwaltschaft Memmingen bittet mögliche weitere Opfer, sich bei der Polizei in Mindelheim zu melden. Die Ermittlungen dauern an. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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