Innenminister Alexander Dobrindt am 6. Juni 2025 im Bundestag
Bildrechte: picture alliance/dpa | Katharina Kausche

Im Streit um Zurückweisungen von Flüchtlingen an den deutschen Grenzen sieht Bundesinnenminister Dobrindt den Europäischen Gerichtshof am Zug.

Per Mail sharen
Artikel mit Audio-InhaltenAudiobeitrag

Dobrindt: EuGH soll über Zurückweisungen urteilen

Innenminister Dobrindt ist sich sicher, dass die Zurückweisung von Asylsuchenden an deutschen Grenzen rechtens ist. Er lege es auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs an. "Frag' den Staat" stellte eine Anzeige gegen den CSU-Politiker.

Über dieses Thema berichtet: Nachrichten am .

Im Fall der umstrittenen Zurückweisung von Asylsuchenden an deutschen Grenzen soll nach den Worten von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Entscheidung fällen. "Wir werden eine ausreichende Begründung liefern, aber darüber sollte der Europäische Gerichtshof entscheiden", sagte der 55-jährige Politiker gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Notlage nach Artikel 72, oder nicht?

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte in einer Eilentscheidung am Montag im Falle von drei Somaliern moniert, dass die Begründung für die Anwendung von Artikel 72, einer Ausnahmeregel im Europäischen Recht, nicht ausreichend sei.

Dagegen meint Dobrindt, eine Notlage nach dem Artikel 72 sehe er gerade darin, "dass Deutschland in so vielen wichtigen Lebensbereichen überfordert" sei. Städte, Gemeinden und Landkreise seien am Limit. "Wir stehen an einem gesellschaftlichen Kipppunkt", sagte Dobrindt. Daraus entstehe eine Notwendigkeit zum Schutz der öffentlichen Ordnung.

Kontingente nur für vulnerable Gruppen

Dobrindt betonte, nicht am Grundrecht auf Asyl rütteln zu wollen. "Ich habe keine Veranlassung, Artikel 16a des Grundgesetzes infrage zu stellen", sagte er. Vielmehr verwies Dobrindt auf eine Diskussion auf europäischer Ebene, "ob das individuelle Recht auf Asyl noch Bestand haben kann oder ob man Kontingente für vulnerable Gruppen einrichtet".

"FragDenStaat" stellt Strafanzeige gegen Dobrindt

Das Portal "FragDenStaat" stellte unterdessen nach eigenen Angaben Strafanzeige gegen Dobrindt wegen des Vorwurfs der Verleitung von Untergebenen zu einer Straftat. Der Leiter der Informations- und Rechercheplattform "FragDenStaat", Arne Semsrott, warf Dobrindt vor, "offenen Rechtsbruch" zu begehen. Er bezog sich auf Weisungen an die Bundespolizei zur Zurückweisung von Schutzsuchenden an den Grenzen. Die Anzeige richtet sich demnach auch gegen den Präsidenten der Bundespolizei, Dieter Romann.

Streitpunkt in der Koalition

Die Asylpolitik der Bundesregierung ist zum Streitpunkt in der Koalition geworden. Immer mehr SPD-Politiker sprechen sich gegen die Zurückweisung aus. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sagte gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung", pauschale Rückweisungen werde es nicht mehr geben können. Er rechne mit weiteren entsprechenden Gerichtsurteilen.

Mit Informationen von AFP

Im Video (02.06.25): Verwaltungsgericht Berlin - Zurückweisungen illegal

Das Verwaltungsgericht Berlin stellte am Montag in mehreren Eilverfahren die Weisung von Dobrindt zur Zurückweisung von Flüchtlingen in Frage.
Bildrechte: Bayerischer Rundfunk 2025
Artikel mit Video-InhaltenVideobeitrag

Das Verwaltungsgericht Berlin stellte am Montag in mehreren Eilverfahren die Weisung von Dobrindt zur Zurückweisung von Flüchtlingen in Frage.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der neue BR24-Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!