Justizia vor einer spanischen Flagge
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Symbolbild: Spanische Justiz

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Fall Fernandes: Wie Spanien digitale sexuelle Gewalt verfolgt

Collien Fernandes hat ihren Ex-Mann in Spanien angezeigt. Der Fall macht auch sichtbar, wie schwer sich Deutschland mit der Verfolgung digitaler sexueller Gewalt tut. Was Justizministerin Hubig ändern will und warum Spanien deutlich weiter ist.

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Fake-Accounts in ihrem Namen, täuschend echte pornografische Bilder und Videos und Telefonsex mit anderen Männern mithilfe einer KI-Stimme. Collien Fernandes wirft ihrem Ex-Mann Christian Ulmen digitale Übergriffe vor. In Spanien hat sie Anzeige gegen ihn erstattet, wie das Bezirksgericht in Palma de Mallorca der ARD bestätigt. Ulmens Anwalt hat sich auf BR-Anfrage bis Freitagabend nicht dazu geäußert. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Dass Fernandes Anzeige in Spanien erstattet hat, liegt nicht nur daran, dass sie dort einen Wohnsitz hat. Laut dem Nachrichtenmagazin "Spiegel" [externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt] hat sie sich dafür entschieden, da in Spanien strengere und spezifischere Gesetze für Gewalt gegen Frauen gelten, auch in Hinblick auf digitale sexuelle Gewalt. Das Bezirksgericht in Palma de Mallorca hat dafür eine eigene Abteilung, die Fernandes' Anzeige jetzt bearbeitet.

Gesetz gegen geschlechtsspezifische Gewalt in Spanien

Bereits 2004 hat Spanien ein Gesetz verabschiedet, das Frauen vor Gewalt durch Männer schützen soll, zu denen sie eine intime Beziehung haben oder hatten. Dabei geht es nicht nur um Strafverfolgung, sondern auch um Maßnahmen zur Prävention und um den Ausbau von Anlaufstellen für betroffene Frauen.

In Deutschland gibt es ein solches Gesetz bislang noch nicht – ebenso wie manche der Straftatbestände, wegen derer Fernandes ihren Ex-Mann angezeigt hat.

Deepfake-Pornos bisher nicht unbedingt justiziabel

Bei pornografischen Deepfakes, also KI-generierten Bildern, die vermeintlich reale Personen beim Sex zeigen, könne man hierzulande bisher wenig machen, sagt Chan-jo Jun, Würzburger Fachanwalt für IT-Recht, im Gespräch mit BR24: "Die Staatsanwaltschaften verfolgen so was manchmal wegen Beleidigung, übler Nachrede oder wegen der Verletzung höchstpersönlicher Lebensbereiche."

Häufig aber auch gar nicht, so die Einschätzung des Anwalts. Fernandes' erste Anzeige – damals noch gegen unbekannt – bei der Berliner Polizei lief laut "Spiegel" wegen "fehlender Ermittlungsansätze" ins Leere.

Hubig: Neues Gesetz ist auf dem Weg

So etwas soll künftig auch in Deutschland nicht mehr passieren. Im BR-Interview kündigt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) an, kommende Woche einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der "gerade pornografische Deepfakes künftig unter Strafe stellt, und zwar schon das Herstellen und Verbreiten".

Experte Jun fordert das schon länger. Er ergänzt: "Es muss dabei klar sein, dass die Verbreitung von solchen Bildern nicht dann auf einmal zulässig wird, wenn sie nur gekennzeichnet sind als KI-generiert".

Spanien als Vorbild für Deutschland

Beim Vorgehen gegen Gewalt gegen Frauen orientiert sich die Bundesregierung an Spanien, erklärt Justizministerin Hubig. "Deshalb haben wir uns da einige Dinge schon abgeguckt." So zum Beispiel die elektronische Fußfessel für übergriffige Täter, die eine Annäherung an die betroffene Frau verhindern soll.

Spanien hat seit 2004 mit mehreren Gesetzen nachgelegt, um den Begriff "sexuelle Gewalt gegen Frauen" weiter zu fassen. Zum Beispiel 2022 mit dem "Ley Orgánica 10/2022" (externer Link). Das Gesetz bezieht sich explizit auf digitale sexuelle Gewalt und nicht einvernehmliche Pornografie.

Im Fall Fernandes-Ulmen laufen seit Dezember Vorermittlungen in Palma de Mallorca. Ob es zu einer Anklage kommt, ist noch nicht klar.

Im Audio: Das wirft Fernandes ihrem Ex-Mann vor

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Archivbild: Collien Fernandes

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