Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU)
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Familienpflegegeld als Lohnersatz: Das plant Ministerin Prien

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat sich grundsätzlich für ein Familienpflegegeld als Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige ausgesprochen. Das dürfte Betroffenen Hoffnung machen – allerdings müssen sie wohl noch Geduld mitbringen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Die Einführung eines Familienpflegegelds war bereits ein Vorhaben der alten Bundesregierung. Jetzt hat sich auch die neue Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) grundsätzlich dafür ausgesprochen, ein Familienpflegegeld als Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige einzuführen.

"Wir haben als Gesellschaft ein riesengroßes Interesse daran", sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Dabei seien verschiedene Varianten denkbar. "Man kann über die Bezugsdauer reden, über die Höhe, über eine soziale Staffelung".

Im Koalitionsvertrag steht nur ein "Prüfauftrag"

Zugleich relativierte sie die Aussichten darauf: "Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass sich die wirtschaftliche Lage verbessert. Aber auch wenn das klappt, wird man Schwerpunkte setzen müssen. Und oberste Priorität hat für mich mehr Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche."

Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD dazu lediglich einen Prüfauftrag vereinbart: "Wir prüfen, wie perspektivisch ein Familienpflegegeld eingeführt werden kann."

Pflegenotstand: Weniger Junge pflegen immer mehr Alte

Der Hintergrund: In Deutschland gibt es immer mehr Pflegebedürftige und es fehlen immer mehr Pflegekräfte. Technische Ansätze wie der Einsatz von KI in der Pflege schaffen Abhilfe, aber nicht im nötigen Maß. "Es wird mit unserer demographischen Entwicklung nicht möglich sein, dass Pflege allein von Fachkräften geleistet wird", konstatiert Prien. Und folgert: "Deshalb müssen wir einen Einstieg in ein Pflegegeld als Lohnersatz für pflegende Angehörige schaffen."

Die bisherige Rechtslage

Bisher gibt es bereits ein Pflegegeld, das Pflegebedürftige erhalten, um damit die Kosten von Unterstützungsangeboten – auch von Angehörigen – zumindest teilweise zu begleichen. Zudem gibt es eine Familienpflegezeit, in der sich Angehörige kurzzeitig von der Arbeit freistellen lassen können und dann eine Lohnersatzleistung – das Pflegeunterstützungsgeld – erhalten. Alternativ ist dies auch länger möglich, aber nur mit einem Darlehen statt eines Lohnersatzes.

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Senior im Rollstuhl mit Pflegerin
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