Paketzustellerinnen und -zusteller haben im wahrsten Sinne des Wortes alle Hände voll zu tun, denn es wird immer mehr online eingekauft und verschickt. Aber nicht immer werden Paketempfänger auch daheim angetroffen. Deswegen ist es gängige Praxis, Pakete in der Nachbarschaft abzugeben. Dagegen hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) geklagt und verloren. DHL nutze die Möglichkeit der Ersatzzustellung bei Nachbarn zu großzügig aus, um Pakete nicht wieder mitnehmen zu müssen.
Wer gilt bei der Paketannahme noch als Nachbar?
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen wollte durch das Oberlandesgericht Hamm (OLG) unter anderem geklärt wissen, wer genau als Nachbar gilt, wenn ein Paket nicht zugestellt werden kann. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Post waren den Verbraucherschützern zu schwammig. Kundinnen und Kunden würden so unangemessen benachteiligt. Das Gericht war da aber anderer Auffassung: Die AGB hielten den gesetzlichen Vorschriften stand, eine Benachteiligung sei nicht zu erkennen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG ließ eine Revision zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe zu. Der vzbv kündigte an, die schriftlichen Urteilsgründe abzuwarten und dann zu prüfen, ob er Revision einlege.
Paketbranche boomt – jede Minute bei der Zustellung zählt
Der Paketdienst der Deutschen Post, DHL, verarbeitet und liefert nach eigenen Angaben 6,7 Millionen Pakete pro Tag. In Spitzenzeiten, etwa vor Weihnachten, können es auch mal mehr als 12 Millionen sein.
Paketboten sind also bei der Zustellung unter Zeitdruck und möchten die Pakete daher am liebsten direkt zustellen oder an einem festgelegten Ablageort hinterlegen. Liegt für Letzteres keine Genehmigung des Adressaten vor, kann der Paketbote für eine "Ersatzzustellung" beim Nachbarn klingeln. Dort kann er das Paket abgeben, "sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind", wie es in den DHL-AGB heißt.
Darüber wiederum wird der Adressat per Zettel oder E-Mail "unverzüglich" benachrichtigt. Wer die Zustellung in der Nachbarschaft nicht möchte, muss DHL das aktiv mitteilen. Solange das nicht geschieht, darf DHL das Paket beim Nachbarn abgeben.
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