Eine von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) eingesetzte Fachkommission schlägt einen umfassenden Umbau staatlicher Sozialleistungen vor. So solle die künftige Grundsicherung, das bisherige Bürgergeld, mit dem Wohngeld und dem Kinderzuschlag zu einer Hilfe vereint werden: Dies geht aus dem Bericht der Sozialstaatskommission hervor, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt und aus dem die "Süddeutsche Zeitung" (externer Link, möglicherweise Bezahl-Inhalt) und Bild-Online (externer Link, möglicherweise Bezahl-Inhalt) zuerst zitiert hatten. Offiziell sollen die Empfehlungen am Dienstag vorgestellt werden.
Leistungen sollen besser abgestimmt werden
Die Zusammenlegung von Sozialleistungen soll den bisherigen Zustand beenden, wonach Bürgerinnen und Bürger für unterschiedliche Unterstützungsleistungen mehrere Anträge in mehreren Behörden stellen müssen und eine Behörde die Menschen mitunter zur nächsten Behörde weiter schickt. Der Kommissionsbericht enthält 26 konkrete Empfehlungen, die von Bund, Ländern und Kommunen umgesetzt werden sollen.
Die Empfehlungen sollen den Angaben nach zudem bewirken, dass die verschiedenen Sozialleistungen besser aufeinander abgestimmt werden – und dass somit ungewollte Folgen für die Beziehenden vermieden werden. Dies betrifft etwa Fälle von Hilfebeziehenden, die ihre Arbeitszeit ausweiten – am Ende aber nicht mehr Geld zur Verfügung haben, weil der höhere Verdienst dazu führt, dass der Staat Leistungen wie Wohngeld oder Grundsicherung stark kürzt. Diese Anrechnungsregeln will die Kommission geändert sehen. Sehr geringe Einkommen sollen künftig stärker auf die Transferleistungen angerechnet werden, höhere Einkommen hingegen weniger stark.
Grundgesetz-Änderung notwendig
Auch das Verweisen auf andere Sozialämter – das gefürchtete Behörden-Pingpong – soll demnach aufhören. Die Kommission schlägt eine klare Arbeitsteilung vor: Für alle grundsätzlich erwerbsfähigen Leistungsbezieher – also Menschen, die mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können – wären künftig die Jobcenter zuständig; für alle anderen, beispielsweise erwerbsunfähige Menschen, die Sozialämter von Städten und Gemeinden.
Bei der Umsetzung der Reformen soll aufs Tempo gedrückt werden. Zahlreiche der Maßnahmen seien bereits durch Ausschöpfung des geltenden verfassungsrechtlichen Rahmens schnell zu verwirklichen. Für einige der vorgeschlagenen Lösungswege seien allerdings Änderungen des Grundgesetzes Voraussetzung, die nun "schnellstmöglich" angegangen werden sollen.
Kindergeld soll ohne Antrag gezahlt werden
Flankiert werden die Vorschläge von einem weitreichenden Digitalisierungspaket. Ein zentrales digitales "Sozialportal" soll als "One-Stop-Shop" für Anträge dienen, bei dem Bürger Daten nur noch einmal angeben müssen. Die Behörden sollen so untereinander die Daten übermitteln können und damit verhindern, dass Bürger bei jedem Antrag immer wieder neu die weitgehend gleichen Angaben in lange Formulare eingeben müssen. Das Kindergeld solle künftig nach der Geburt ohne Antrag automatisch ausgezahlt werden.
Strengere Regeln für EU-Ausländer geplant
Die Kommission plädiert laut Berichtsentwurf auch für strengere Regeln beim Zugang von EU-Ausländern zu deutschen Sozialleistungen. Das derzeitige EU-Recht ermögliche bereits bei sehr geringfügiger Beschäftigung einen vollen Leistungsanspruch, was Fehlanreize zur Folge habe. Ziel sei eine Änderung des EU-Rechts, um die Freizügigkeit künftig an eine vollzeitnahe Beschäftigung sowie eine ausreichende Mindestdauer zu knüpfen.
Schutzniveau soll nicht sinken
Anders als etwa die Rentenkommission war die Kommission zur Sozialstaatsreform nicht mehrheitlich mit Wissenschaftlern besetzt. Die Vorschläge wurden vielmehr von den staatlichen Akteuren aus Bund, Ländern und Kommunen selbst erarbeitet. Beteiligt waren acht Bundesministerien, unter anderem die Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hamburg sowie kommunale Spitzenverbände wie der Städtetag. Federführend war das Bundesarbeitsministerium unter Bas.
Die Kommission will den Bericht am Dienstag an Ministerin Bas übergeben. Sie hatte den Auftrag, konkrete Vorschläge für eine effizientere und bürgerfreundlichere Sozialverwaltung auszuarbeiten. Das Schutzniveau für die Bürgerinnen und Bürger soll dabei nicht sinken.
Mit Informationen von dpa, AFP, EPD, Reuters
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