Demonstration am Brandenburger Tor in Berlin am 22.3.26, Plakat mit der Aufschrift "Ich bin nicht dein Sexobjekt! Täter verurteilen" (Symbolbild)
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Demonstration am Brandenburger Tor in Berlin am 22.3.26, Plakat mit der Aufschrift "Ich bin nicht dein Sexobjekt! Täter verurteilen" (Symbolbild)

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Sexualisierte Online-Gewalt: Diese Verschärfungen sind geplant

Die Bundesregierung will die Gesetze gegen sexualisierte Online-Gewalt verschärfen – der Fall Ulmen/Fernandes beschleunigt die Debatte. Pornografische Deepfakes sollen ausdrücklich unter Strafe gestellt werden. Was sonst noch im Gespräch ist.

Über dieses Thema berichtet: Bayern-2-Nachrichten am .

Der Gesetzesentwurf zum digitalen Gewaltschutz ist laut Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) fertig. Der Entwurf befinde sich bereits in der Abstimmung zwischen den Ministerien, teilte Hubig am Sonntagabend in der ARD-Sendung "Caren Miosga" mit. Künftig soll das Herstellen pornografischer Deepfakes ausdrücklich unter Strafe gestellt werden. Bei anderen, nicht pornografischen Deepfakes soll künftig zumindest das Verbreiten strafbar sein.

Künftig bis zu zwei Jahre Haft?

"Es geht nicht darum, die Meinungsfreiheit im Netz zu beschränken", betonte Hubig. "Sondern darum, das, was wirklich ehrverletzend und erniedrigend ist, unter Strafe zu stellen." Deepfakes sind realistisch wirkende Fotos, Audios oder Videos, die mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt oder stark verfremdet wurden.

Wer die Intimsphäre eines anderen Menschen durch Bildaufnahmen verletzt, müsste – sofern die Vorschläge so vom Bundestag verabschiedet werden – mit einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft rechnen. Voraussetzung ist immer vorsätzliches Handeln. Auch die unerlaubte Überwachung – etwa durch einen vom Täter in der Handtasche versteckten Sender – oder das heimliche Installieren von Spyware auf dem Handy des Opfers soll künftig ausdrücklich als Straftat erfasst werden.

Hubig: Auch erkennbar gefälschte Videos sollen strafbar sein

Die Bundesjustizministerin signalisierte zugleich Nachschärfungsbedarf am eigenen Entwurf. Auf die Frage, ob ein Deepfake auch dann strafbar sei, wenn das KI-Wasserzeichen sichtbar oder die Fälschung offensichtlich erkennbar ist, räumte sie ein: "Wir sehen jetzt an der Diskussion, dass es vielleicht noch mal an diesem Punkt nachzuschärfen gilt." Aus ihrer Sicht solle auch ein erkennbar gefälschtes Video strafbar sein.

Parallel kündigte Hubig einen weiteren Gesetzentwurf zur IP-Adressen-Speicherung an, der demnächst ins Kabinett eingebracht werden soll. "Damit kommen wir auch an diese Person ran", sagte sie mit Blick auf Täter hinter anonymen Profilen. Eine Klarnamenpflicht lehnte die Ministerin hingegen ab. Das sei "nicht der richtige Weg". Hubig begründete das mit Verweis auf Selbsthilfegruppen oder auch Oppositionelle aus anderen Ländern, die die Anonymität im Netz bräuchten.

Debatte über digitale Gewalt gegen Frauen

Die Schauspielerin Collien Fernandes hatte mit Vorwürfen der digitalen sexualisierten Gewalt gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen eine Debatte über digitale Gewalt gegen Frauen ausgelöst. Sie wirft ihm vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Darstellungen verbreitet zu haben. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Sein Anwalt Christian Schertz kündigte an, gegen die "initiale Berichterstattung" des "Spiegels" gerichtliche Schritte einzuleiten.

Fernandes sieht weiteren Nachschärfungsbedarf bei den diskutierten Gesetzesplänen. Geahndet werden solle die Verbreitung heimlich gemachter intimer Aufnahmen und die Verbreitung von Deepfakes, also mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellter intimer Aufnahmen. Nicht erfasst seien reale Aufnahmen zum Beispiel einer Pornodarstellerin, die auf einem Social-Media-Profil einer Person verbreitet werden und so den Eindruck erwecken, es handele sich um die Inhaberin des Profils.

Fernandes drängte bei "Caren Miosga" in der ARD auf mehr Sensibilität bei Behörden im Umgang mit Betroffenen sexualisierter Gewalt. Es brauche "Schulungen für die Menschen, die die Anzeige entgegennehmen", sagte sie. Fernandes machte sich zudem für bewusstseinsbildende Maßnahmen in Schulen stark. 

Hubig: "Wir haben eine unabhängige Justiz"

Bundesjustizministerin Hubig, die in der ARD-Sendung nach Fernandes als Teil einer Talkrunde auftrat, betonte, sie wolle sich zu den Vorwürfen von Fernandes nicht äußern. "Ich bin Justizministerin. Wir haben eine unabhängige Justiz."

Die SPD-Politikerin forderte allgemein eine stärkere Debatte zu sexualisierter Gewalt. Von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen müsse Unterstützung signalisiert werden. Es sei wichtig zu sagen: "Nein, kein Mann hat das Recht, übergriffig zu werden und Gewalt auszuüben gegenüber einer Frau. Und es ist nicht die Schuld der Frau, und sie muss sich auch nicht dafür schämen. Ich finde, das müssen wir in der Gesellschaft wirklich noch mal viel deutlicher auch leben und darüber diskutieren."

Mit Informationen von AFP und dpa

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