Symbolbild: "Diskriminierung Stop" steht auf dem Schild einer Teilnehmerin auf einer Demonstration.
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Immer mehr Menschen wenden sich an Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

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Starker Anstieg: 13.000 Fälle mutmaßlicher Diskriminierung

Immer mehr Menschen wenden sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Die Zahl der Beratungsanfragen stieg im vergangenen Jahr auf rund 13.000 Fälle – so viele wie nie zuvor. Die meisten Anfragen kamen wegen rassistischer Diskriminierung.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio Nachrichten am .

Weil sie sich benachteiligt sahen, haben sich im vergangenen Jahr so viele Menschen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt wie nie zuvor. Die Zahl der Beratungsanfragen stieg auf rund 13.000 Fälle, 15 Prozent mehr als im Vorjahr, wie aus dem am Dienstag vorgestellten aktuellen Jahresbericht der Stelle hervorgeht.

Rassistische Diskriminierung am meisten genannt

Am häufigsten waren demnach mit 43 Prozent der Anfragen Eingaben wegen rassistischer Diskriminierung, gefolgt von mutmaßlicher Benachteiligung wegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit (27 Prozent). 2.407 Menschen sahen sich wegen des Geschlechts benachteiligt, etwa 22 Prozent der Fälle. Dahinter folgten Anfragen zu Altersdiskriminierung mit 12 Prozent, zu Religion und Weltanschauung mit 7 Prozent und zur sexuellen Identität mit rund 4 Prozent.

Besonders auf Grund der gestiegenen Zahl an Anfragen wegen rassistischer Diskriminierung warnt die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman: "Rassistische Einstellungen verfestigen sich – und führen zu deutlich heftiger erlebter Diskriminierung." Die Menschen berichteten von Beleidigungen und Herabwertungen am Arbeitsplatz, diskriminierenden Absagen bei der Wohnungssuche oder Benachteiligungen im Gesundheitswesen. "Rassistisches Verhalten schadet nicht nur den Betroffenen, es schadet auch der Gesellschaft und Wirtschaft", so Ataman.

Auch würden Rassismus und Diskriminierung nicht von selbst wieder verschwinden, vor allem dann nicht, wenn Menschen das Gefühl hätten, Diskriminierungen blieben folgenlos. "Wichtig sind klare gesetzliche Regelungen, damit alle in Freiheit und Sicherheit leben können", forderte Ataman.

Diskriminierung am häufigsten im Arbeitsumfeld

Geht es um die Bereiche, in denen Diskriminierung erlebt wurde, so ist das Arbeitsumfeld mit 3.600 Anfragen am häufigsten vertreten, beispielsweise wegen diskriminierender Stellenausschreibungen, Bewerbungsabsagen oder Mobbings. Etwa 20 Prozent der Anfragen betrafen unterschiedliche Bereiche des Zugangs zu Gütern und Dienstleistungen einschließlich des Wohnungsmarkts. Beim letzten Punkt gab es mit 488 Anfragen einen Zuwachs um rund 25 Prozent. Und auch im Gesundheits- und Pflegebereich stieg die Zahl der Anfragen im Vergleich zum Vorjahr um etwa ein Viertel an. Für all diese Bereiche gelten die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), das Betroffene vor Diskriminierung schützen soll.

Häufig wenden sich auch Menschen mit Anfragen an die Antidiskriminierungsstelle, die sich von staatlichen Stellen benachteiligt sehen, welche allerdings nicht durch das AGG erfasst sind. Im vergangenen Jahr kam das rund 2.500 Mal vor. So berichteten Betroffene in mehr als 1.400 Fällen von Benachteiligungen durch Ämter und Behörden. In mehr als 500 weiteren Anfragen ging es um Diskriminierung im Umgang mit Justiz und Polizei. Im Bildungsbereich wurden gut 600 Fälle gemeldet. Insgesamt machten laut dem Bericht Fälle, die im Kontakt mit staatlichen Stellen stattfinden, fast ein Viertel aller Beratungsanfragen aus.

Bundeskabinett plant Ausweitung des AGG

Anfang Mai hatte das Bundeskabinett eine AGG-Reform auf den Weg gebracht. Kern ist eine Fristverlängerung: Künftig soll man vier statt zwei Monate Zeit haben, um Ansprüche geltend zu machen. Auch der Schutz vor sexueller Belästigung soll auf mehr Bereiche ausgeweitet werden. Zudem sollen Betroffene mehr Unterstützung durch die Antidiskriminierungsstelle erhalten können – etwa durch ein Streitschlichtungsverfahren. Über den Gesetzentwurf muss noch der Bundestag entscheiden.

Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hält die Novelle jedoch für unzureichend. "Es ist zwar richtig und überfällig, einige Lücken im Gesetz zu schließen, wie im Bereich der sexuellen Belästigung", sagte die Beauftragte. "Doch die geplante Reform ist zu schwach und bringt Menschen im Alltag sehr wenig." Viele von Diskriminierung Betroffene würden sich auch weiterhin nicht auf das AGG berufen können, zum Beispiel bei Benachteiligungen durch staatliche Stellen. Auch der Gesundheitsbereich und Diskriminierungen durch Künstliche Intelligenz blieben "antidiskriminierungsrechtliche Grauzonen".

Mit Informationen von dpa, AFP und KNA.

Im Video: Diskriminierung - Beratungsstelle meldet Rekordzahlen

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat alarmierende Zahlen in ihrem Jahresbericht vorgestellt.
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Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat alarmierende Zahlen in ihrem Jahresbericht vorgestellt.

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