Der Molkerei-Unternehmer Theo Müller ist mit einem Eilantrag gescheitert, der Organisation Campact gerichtlich zu untersagen, ihn als Unterstützer der AfD zu bezeichnen. Das teilte das Hamburger Landgericht mit. Es handele sich um eine zulässige Meinungsäußerung, die Müller nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrechten verletzt.
Der "Müllermilch"-Inhaber hat demnach keinen Anspruch auf eine einstweilige Verfügung, der entsprechende Eilantrag wurde abgewiesen. Die Entscheidung des Gerichts ist bislang zwar nicht rechtskräftig. Müller teilte aber mit, er wolle keine weiteren rechtlichen Schritte ergreifen.
Müller-Anwalt: Müller hat niemals an die AfD gespendet
Müllers Anwalt sagte, man halte es für falsch, dass das Gericht von einer Meinungsäußerung ausgegangen sei. Müller habe in der Vergangenheit erklärt, kein AfD-Mitglied zu sein - und dies auch nicht anzustreben. "Weiterhin haben wir glaubhaft gemacht, dass Herr Müller niemals an die AfD gespendet hat, noch sonstwie irgendwelche finanziellen Zuwendungen der Partei hat zukommen lassen", teilte der Anwalt mit.
Müller selbst sagte in einer Stellungnahme: "Wir leben in einem Rechtsstaat (Gott sei Dank) und haben diesen Spruch zu akzeptieren." Er wolle sich wieder voll auf das Geschäft konzentrieren.
Gericht verweist auf Müller-Interview
Eine wesentliche Rolle für die Urteilsfindung spielte nach Justizangaben, dass das Gericht den Begriff der Unterstützung weiter fasste als Müller. Der von dem Antragsteller Müller vertretene Ansatz, dass dieser Geldspenden oder andere "tatsächliche Handlungen" zugunsten der AfD voraussetze, greife juristisch zu kurz.
Diese gelte um so mehr, wenn er seine Positionierung auch öffentlich kundtue, hieß es in dem Beschluss. Das Gericht verwies dabei auf ein Interview Müllers, in dem dieser demnach erklärt hatte, er lehne "einige Punkte" des AfD-Parteiprogramms ab. Zudem antwortete er darin auf die Frage, ob er interessierter Beobachter oder Sympathisant der AfD sei, mit "irgendwas dazwischen". Es finde eben gerade keine "durchgreifende Distanzierung von der AfD statt", betonte die zuständige Zivilkammer.
Für eine Meinungsäußerung spricht laut Gericht auch der Gesamtkontext der strittigen Äußerung, die "Teil einer satirischen Kritik" an dem Unternehmer sei. Dazu gehöre, dass Campact auf bekannte Werbeslogans von Müllers Unternehmen etwa in Form von "Alles AfD oder was?" setze.
Campact sieht Sieg für die Zivilgesellschaft
Campact teilte nach der Entscheidung mit, man dürfe weiter sagen, dass Müller die AfD unterstütze. "Das Gericht hat Müllers Versuch, zivilgesellschaftliche Stimmen mit Klagen mundtot zu machen, damit abgeschmettert."
Das Netzwerk hatte nach eigenen Angaben im Rahmen seiner Kampagne 28.000 Plakate in 14 Großstädten anbringen lassen. Campact produzierte demnach zudem über zwei Millionen entsprechender Aufkleber.
💡 Müller-Milch: Molkerei-Multi mit Sitz in Luxemburg
Die Molkereigruppe Theo Müller beschäftigt laut Website 35.000 Beschäftigte und erzielte 2025 einen vorläufigen Umsatz von 10,4 Milliarden Euro. Der Sitz der Holding liegt in Luxemburg. Die Gruppe, die ihre Ursprünge nahe Augsburg hat, umfasst Marken wie Weihenstephan, Landliebe und Sachsenmilch. Zu dem Mischkonzern gehören auch Feinkosthersteller (Homann, Nadler, Hamker) und die Fischgastronomie "Nordsee".
Mit Informationen von dpa und AFP
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