(Symbolbild) Eine Polizistin der Bayerischen Grenzpolizei kontrolliert am 27.02.2026 am Grenzübergang an der Staatsgrenze von Tschechien (Tschechische Republik) und der Bundesrepublik Deutschland in Waidhaus (Bayern) die Dokumente des Fahrers von einem Auto, das aus Tschechien nach Deutschland gekommen ist.
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(Symbolbild) Immer mehr Gerichte stellen die Rechtsgrundlage für Binnengrenzkontrollen infrage.

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Urteile häufen sich: Grenzkontrollen rechtswidrig?

Immer mehr Gerichte stellen die Rechtsgrundlage für Binnengrenzkontrollen infrage. Bundesinnenminister Dobrindt will die umstrittene Praxis fortsetzen, sein Ministerium verweist auf "Einzelfälle" und Gesetzesänderungen. Worum es in dem Streit geht.

Über dieses Thema berichtet: Die Entscheidung am .

Wer innerhalb Europas eine Grenze überquert, soll davon möglichst nichts merken – keine Schlagbäume, keine Passkontrollen auf der Autobahn oder im Zug. So haben sich das die Erstunterzeichner des Schengener Abkommens im Jahr 1985 vorgestellt: ein Europa der grenzenlosen Reisefreiheit.

Seit einigen Jahren ist dieses Versprechen aber unter Druck. Mehrere Staaten kontrollieren wieder an den Binnengrenzen, Deutschland seit Mitte September 2024 sogar an allen. Am längsten dauern die Grenzkontrollen an der Grenze zu Österreich an, seit 2015 werden sie immer wieder verlängert.

VGH Bayern: Anlasslose Grenzkontrollen rechtswidrig

Hannah, die hier nur beim Vornamen genannt werden will, wollte das nicht akzeptieren. In den Jahren 2021 bis 2023 reist sie häufig zwischen Deutschland und Österreich, wo sie promoviert, hin und her. Der Zug bleibt regelmäßig in Freilassing oder Traunstein stehen, Hannah muss sich immer wieder ausweisen, nachdem der Zug die Grenze zu Deutschland überquert.

Deswegen klagt Hannah – gegen die Bundesregierung. Das Verwaltungsgericht München weist ihre Klage noch ab, lässt aber die Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu. Dort gewinnt Hannah, nach über drei Jahren Rechtsstreit, im April 2026. Das inzwischen rechtskräftige Urteil stellt fest, dass ihre Identitätsfeststellungen durch die Bundespolizei rechtswidrig waren. Hannahs Anwältin Gisela Seidler ist zufrieden mit dem Urteil, sagt BR24 aber: "Es ist bitter, wenn die Politik sagt, das interessiert uns nicht." Denn: Die Kontrollen gehen weiter. "Das stellt die Gewaltenteilung infrage und, letztlich, die Demokratie, wie wir sie kennen."

Bundesinnenministerium: Kontrollen werden fortgesetzt

Tatsächlich werden die Kontrollen trotz des Urteils fortgesetzt, wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf BR24-Anfrage bestätigt. Das Urteil entfalte "keine Relevanz", da es auf einer alten Fassung des Schengener Grenzkodex beruhe. "Die derzeit vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen basieren auf dem novellierten Schengener Grenzkodex." Nach dem neuen Kodex seien sie rechtmäßig.

Experte: Rechtmäßigkeit "schwer argumentierbar"

Juristen haben daran erhebliche Zweifel. "Die Voraussetzungen für die Begründungen, die die Bundesregierung der EU-Kommission für die Verlängerung der Kontrollen vorlegen muss, sind mit der Novellierung und Konkretisierung des Kodex sogar enger gefasst worden", sagt etwa Walther Michl, Professor für Öffentliches Recht und Europarecht an der Universität der Bundeswehr in München.

In Bezug auf Migration konkretisiert der neue Kodex (externer Link) in Artikel 25 das Vorliegen einer "ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit" so: Es muss sich um eine "außergewöhnliche Situation" handeln, in der "plötzlich" eine "sehr hohe Zahl unerlaubter Migrationsbewegungen" stattfindet. Wenn dadurch "die Ressourcen und Kapazitäten der gut vorbereiteten zuständigen Behörden" erheblich unter Druck geraten, können Kontrollen an den Binnengrenzen stattfinden – aber nur als "letztes Mittel".

In der jetzigen Situation mit rückläufigem Migrationsgeschehen hält Michl es für "schwer argumentierbar, dass eine plötzliche und unvorhergesehene Migrationsbewegung über die Binnengrenzen vorliegt".

VG Koblenz: Kontrollen auch nach Gesetzesänderung rechtswidrig

Inzwischen gibt es zudem ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz, das bereits auf Grundlage des novellierten Kodex entschieden hat, dass die Kontrolle des an der Grenze zu Luxemburg kontrollierten Klägers rechtswidrig war. Die Begründung der Bundesregierung, es gebe "anhaltend hohe Migrationsbewegungen", basiere nicht auf einer "tragfähigen Tatsachengrundlage". Es handle sich nicht um eine "aktuelle, nicht absehbare Entwicklung".

Die Bundesregierung hat Berufung eingelegt, ein Sprecher des Bundesinnenministeriums teilte auf BR24-Anfrage aber mit, dass auch der Ausgang dieses Verfahrens keinen Einfluss auf die Praxis habe: "Da sich das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz auf einen Einzelfall bezieht, geht eine generelle Unzulässigkeit der Binnengrenzkontrollen mit dem Urteil nach Auffassung des BMI nicht einher. Die Binnengrenzkontrollen werden daher fortgesetzt."

Warum das Ministerium von "Einzelfällen" spricht

Handelt es sich also nur um rechtswidrige Einzelfälle? Europarechtler Michl widerspricht: "Das Ministerium zieht sich hinter einer prozessualen Konstellation zurück." Man könne nur gegen die Kontrollen klagen, von denen man persönlich betroffen ist – die jeweiligen Urteile seien aber "nicht wegen im Einzelfall rechtswidriger Spezialfälle ergangen, sondern wegen der generellen Unzulässigkeit der Binnengrenzkontrollen". Nach dem Rechtsstaatsprinzip müsse Bundesinnenminister Dobrindt die Kontrollen eigentlich beenden, sagt Michl, es sei jedoch "anscheinend die politische Maßgabe, dass es wichtiger ist, Handlungsfähigkeit in der Migrationspolitik zu demonstrieren".

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