Bundestag beschließt härtere Strafen für Geldautomatensprenger

Das Sprengen von Geldautomaten wird künftig härter bestraft. Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Mindeststrafe von einem auf zwei Jahre Haft steigt. Wer bei der Sprengung andere Menschen schwer verletzt, muss sogar mit mindestens fünf Jahren Gefängnis rechnen. Die Ermittlungsbehörden bekommen mehr Handlungsspielraum: Bei gewerbs- oder bandenmäßigen Taten darf künftig die Telekommunikation der Verdächtigen überwacht werden. In Deutschland hat die Zahl der gesprengten Geldautomaten in den vergangenen zehn Jahren massiv zugenommen.

Sendung: BR24 Nachrichten, 06.11.2025 01:00 Uhr

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