EU-Parlament verabschiedet abgeschwächtes Lieferkettengesetz

Weniger Unternehmen als ursprünglich geplant müssen künftig nachweisen, dass ihre Zulieferer Menschenrechts-Standards einhalten: Das Europäische Parlament hat einer entsprechenden Abschwächung des Lieferketten-Gesetzes zugestimmt. Konkret sind künftig Großunternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro von dem Gesetz erfasst. Ursprünglich waren als Grenze 1.000 Mitarbeiter und eine Umsatzschwelle von 450 Millionen Euro vorgesehen. Die Firmen müssen die Regeln nun auch erst 2029 umsetzen. Der Europäische Rat muss dem noch zustimmen.

Sendung: Bayern 3 Nachrichten, 16.12.2025 15:00 Uhr

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