Eine Hand zeigt in der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern auf ein Röntgenbild.
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Eine Hand zeigt in der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern auf ein Röntgenbild.

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Behandlungsfehler: Patientenbeauftragter will "Beweismaß senken"

Jedes Jahr werden tausende Menschen in Deutschland Opfer von Behandlungsfehlern. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung fordert neben niedrigeren Nachweisschwellen für Betroffene auch, dass besonders grobe Fehler zentral registriert werden.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio am .

Im Jahr 2024 hat der Medizinische Dienst (MD) bundesweit 12.304 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. Hinzu kommt: Der MD geht von einer großen Dunkelziffer aus. Nur etwa drei von hundert vermeidbaren Fehlern würden statistisch erfasst. Allerdings gehört auch zur Wahrheit, dass von den Fällen, die Fachleute des MD begutachtet haben, nur bei einem Fünftel das Ergebnis lautete: Es ist ein Fehler unterlaufen und der Patient hat dadurch nachweisbar einen Schaden erlitten.

Niedrigere Schwellen gefordert

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, ist überzeugt: Wenn die Hürden niedriger wären, um einen Behandlungsfehler geltend zu machen, könnten Patientinnen und Patienten öfter entsprechende Entschädigungen erhalten. Der sogenannte Vollbeweis sollte durch eine "überwiegende Wahrscheinlichkeit" ersetzt werden, sagt Schwartze im Gespräch mit dem BR: "Da möchte ich das Beweismaß senken."

Nach Schwartzes Einschätzung wird in Krankenhäusern oder Praxen noch nicht offen genug mit Fehlern umgegangen: "Das muss man offen ansprechen können, und man muss daraus lernen können, denn das erhöht die Sicherheit der Patientinnen und Patienten."

Register für "Never Events" gefordert

Der Patientenbeauftragte unterstützt daher auch Forderungen nach einem Register für "Never Events", wie sie unter anderem vom Medizinischen Dienst kommen. "Never Events" bezeichnen in der Gesundheitsversorgung Fehler, die eigentlich niemals vorkommen dürften, wenn alle Beteiligten grundlegende Regeln beachten. Dazu zählen etwa Verwechslungen von Patienten oder dass bei einer Operation OP-Material im Körper vergessen wird. Im Jahr 2024 registrierte der MD 134 solche besonders groben Fehler.

Schwartze ist überzeugt, dass ein anonymes Register, in dem genau erfasst wird, wie es zu einem "Never Event" gekommen ist, die Gesundheitsversorgung spürbar verbessern könnte: "Weil man in allen Gesundheitseinrichtungen Lehren daraus ziehen und damit auch viele kleine Fehler vermeiden kann."

Anlaufstellen bei Behandlungsfehlern

Wer vermutet, dass er Opfer eines Behandlungsfehlers geworden ist, kann sich an verschiedene Stellen wenden. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Versicherten an, vom Medizinischen Dienst kostenlose Gutachten erstellen zu lassen.

Auch die Ärztekammern bieten eine kostenlose Begutachtung an. In Bayern hat die Kammer dafür eine eigene Gutachterstelle. Sowohl der Medizinische Dienst als auch die Ärztekammern nehmen für sich in Anspruch, dass ihre Gutachten neutral erstellt werden.

Neben MD und Kammern übernehmen auch auf Medizinrecht spezialisierte Anwaltskanzleien Mandate von Patienten, die vermuten, Opfer eines Behandlungsfehlers zu sein. Hier können aber beträchtliche Kosten auf Patienten zukommen, falls sie nicht eine entsprechende private Versicherung abgeschlossen haben.

Langfristprojekt Patientenrechte

Seit dem Jahr 2013 gibt es ein eigenes Gesetz, das die Rechte der Patienten stärken soll. Dieses Gesetz müsste aber an etlichen Stellen ergänzt und überarbeitet werden, wünscht sich der Patientenbeauftragte Schwartze. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD findet sich allerdings nur allgemein die Ankündigung: "Bei medizinischen Behandlungen stärken wir Patientinnen und Patienten gegenüber den Behandelnden."

Er werde nicht nur seine Rolle als Patientenbeauftragter, sondern auch sein Mandat als Abgeordneter im Bundestag dazu nutzen, um in den anstehenden Reformen im Gesundheitswesen auf Patientenrechte zu pochen, kündigt Schwartze an. Er sitzt seit 2009 für die SPD im Bundestag, seit Anfang 2022 ist er Patientenbeauftragter der Bundesregierung.

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