Der Online-Handel wächst stetig, und damit auch die Zahl der Pakete, die zu uns nach Hause geliefert werden. In Deutschland erhält jede Person durchschnittlich rund 24 Pakete pro Jahr, so das Statistik-Portal Statista (externer Link). Andere Erhebungen sprechen sogar von bis zu 50 Zustellungen jährlich.
Kaum jemand kann dauerhaft zu Hause sein, um die Lieferungen persönlich entgegenzunehmen. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen daher sogenannte Abstellgenehmigungen, um Pakete auch während der eigenen Abwesenheit direkt nach Hause liefern zu lassen.
Abstellgenehmigung für das Paket: Die rechtlichen Grundlagen
Eine Abstellgenehmigung erlaubt dem Paketdienst, Sendungen an einem zuvor vereinbarten Ort abzulegen. Die Verbraucherzentrale (externer Link) erklärt: "Es ist möglich, mit dem Paketdienst einen sogenannten Garagenvertrag abzuschließen oder eine Abstellgenehmigung zu erteilen. Sie als Empfänger:in benennen einen Ort, etwa die Garage, den Carport oder Ähnliches, an dem Pakete abgelegt werden dürfen, ohne dass Sie dafür unterschreiben müssen."
Auf den ersten Blick klingt das praktisch – doch es gibt einen entscheidenden Nachteil. Sobald das Paket abgelegt wird, geht die Verantwortung für Verlust oder Beschädigung auf den Empfänger über. Wird im Tracking "abgelegt" angezeigt, gilt das Paket formal als zugestellt – selbst dann, wenn es in Wirklichkeit nicht auffindbar ist. In einem solchen Fall lässt sich meist nicht nachweisen, ob die Sendung tatsächlich ordnungsgemäß hinterlegt oder vielleicht entwendet wurde.
Wenn der Paketbote keinmal klingelt
Ein weiteres Problem: Manche Zusteller klingeln überhaupt nicht mehr, sondern legen das Paket direkt an der Ablagestelle ab. Das kann besonders ärgerlich sein, wenn man etwas Wertvolles bestellt hat und extra zu Hause geblieben ist, um es persönlich entgegenzunehmen. Mit einer Abstellgenehmigung liegt die Verantwortung dafür allein beim Empfänger. Ohne eine solche Genehmigung darf der Paketdienst ein Paket nicht einfach ablegen. Geschieht dies dennoch, haftet der Händler oder Versender für den Verlust.
Dauerhafte Abstellgenehmigungen prüfen
Wichtig zu wissen: Eine Abstellgenehmigung gilt nicht nur für eine einzelne Sendung. Viele vergessen, dass sie vor Jahren einmal eine solche Genehmigung erteilt haben, die weiterhin für alle Sendungen gültig ist. Verbraucherschützer empfehlen, alte Genehmigungen regelmäßig zu überprüfen und sie bei Bedarf schriftlich zu widerrufen.
Empfehlungen für eine sichere Paketzustellung
Wer Abstellgenehmigungen nutzen möchte, sollte sichere Ablageorte wählen. Vage Angaben wie "vor der Haustür" oder "im Carport" bergen ein erhöhtes Risiko. Besser ist es, einen konkreten Nachbarn oder einen gut gesicherten Platz als Ablageort anzugeben. Bei wertvollen Sendungen empfiehlt es sich zudem, auf Packstationen, Filialabholungen oder Liefertermine mit persönlicher Zustellung zurückzugreifen.
Abstellgenehmigung Paket bewusst nutzen
Abstellgenehmigungen bieten zwar Komfort, verlagern jedoch die Haftung für verlorene oder beschädigte Pakete auf den Empfänger. Alte Genehmigungen sollten regelmäßig überprüft und bei Bedarf widerrufen werden. Verbraucherschützer empfehlen, diese Optionen bewusst zu nutzen und bei hochwertigen oder wertvollen Bestellungen auf sichere Alternativen zurückzugreifen.
Die Top-Themen aus Europa - hier klicken!
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!

