Das Amtsgericht Würzburg hat den AfD-Politiker Daniel Halemba in zwei von vier Anklagepunkten schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der 24-jährige Landtagsabgeordnete wegen gemeinschaftlicher Nötigung und leichtfertiger Geldwäsche strafbar gemacht hat. Halemba soll eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen in Höhe von 190 Euro zahlen – insgesamt also 30.400 Euro. Von den Vorwürfen der versuchten Nötigung und Volksverhetzung sprach das Gericht Halemba frei.
Der deutsche Politiker hat bereits angekündigt, dass er Rechtsmittel einlegen will. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Sollte es rechtskräftig werden, würde Halemba im umgangssprachlichen Sinn als vorbestraft gelten, da diese Strafe im Führungszeugnis eingetragen wird.
Halemba hatte Freispruch gefordert
Der Landtagsabgeordnete Halemba und seine Verteidiger hatten einen Freispruch gefordert. Es mangele an Belegen für die Vorwürfe. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen in ihrem Plädoyer 240 Tagessätze in Höhe von jeweils 215 Euro gefordert, also mehr als 50.000 Euro Geldstrafe.
In einer ersten Reaktion wiederholte Halemba den Vorwurf, "dass die Justiz politisch handelt". Die Staatsanwaltschaft weist das zurück. Auch die vorsitzende Richterin wurde in ihrer Urteilsbegründung deutlich. Sie bezeichnete den Vorwurf eines politisch motivierten Verfahrens als eine "groteske Verharmlosung von tatsächlich politisch Verfolgten".
Die Anklage hatte Halemba Geldwäsche, Volksverhetzung, Nötigung und versuchte Nötigung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft will prüfen, ob sie ebenfalls Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird, hieß es nach der Urteilsverkündung.
Geldstrafe für Mitangeklagten
Neben Halemba musste sich noch ein weiterer Angeklagter verantworten: Es handelt sich um einen Freund Halembas, auch er trat in der Vergangenheit für die AfD öffentlich auf. Ihn sprach das Gericht in einem von zwei Anklagepunkten schuldig. Der 29-jährige Deutsche soll wegen gemeinschaftlicher Nötigung 90 Tagessätze zu 66 Euro zahlen – insgesamt also fast 6.000 Euro. Vom Vorwurf der versuchten Nötigung sprach ihn das Gericht frei.
Auch in diesem Fall hatte die Verteidigung einen Freispruch gefordert. Die Staatsanwaltschaft wiederum hatte eine Geldstrafe von fast 12.000 Euro beantragt.
Umfangreiches Verfahren am Amtsgericht
Hinter dem Amtsgericht liegt ein Verfahren, in dem die Wahrheitsfindung schwierig war, wie auch die vorsitzende Richterin sagte. Einzelne Zeugen äußerten sich im Prozess anders als während der Ermittlungen. Bei mehreren Zeugen handelte es sich um Parteifreunde oder Bekannte Daniel Halembas.
Allerdings übte die Richterin auch Kritik an der Staatsanwaltschaft. Die Ermittler hätten einzelne Ermittlungsansätze nicht weiter verfolgt. Zeugen, die etwas zu den Vorwürfen hätten beitragen können, seien nicht vernommen worden. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft versicherte, diese Kritik prüfen zu wollen.
Vom Vorwurf der Volksverhetzung und der versuchten Nötigung wurde Halemba freigesprochen, da in beiden Fällen offene Fragen blieben. Unklar blieb laut Gericht, warum Halemba versucht haben soll einen Würzburger Rechtsanwalt zu nötigen. Ebenso blieb unklar, ob es Halemba selbst war, der bei einer Feier an seinem 21. Geburtstag laut volksverhetzende Neonazi-Musik abspielte. Zweifel daran, dass Halemba vor Ort war, habe das Gericht nicht.
AfD-Landeschef Protschka betont die Unschuldsvermutung
Halemba sitzt seit 2023 für die AfD im bayerischen Landtag. In der Vergangenheit wurde er auch parteiintern kritisiert, wobei es hauptsächlich um innerparteiliche Streitigkeiten und weniger die strafrechtlichen Vorwürfe ging (mehr dazu hier). Im Dezember hatte der bayerische AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka auf BR-Anfrage mitgeteilt, der Landesvorstand werde im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung „die dann vorgesehenen Schritte“ prüfen, bis hin zu parteirechtlichen Konsequenzen.
Heute sagt Protschka dem BR: Wenn Halemba beim Tatvorwurf der Volksverhetzung verurteilt worden wäre, dann hätte es Konsequenzen in der Partei gegeben. „Aber da ist er ja heute freigesprochen worden.“ Geldwäsche sei nicht schön, habe aber keine „großen politischen Auswirkungen auf die AfD“. Der Bundesvorstand äußerte sich auf BR-Anfrage nicht.
AfD-Landtagsabgeordneter Halemba zu Geldstrafe verurteilt
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