Seit bald zwei Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft Würzburg gegen den AfD-Politiker Daniel Halemba. Nun steht fest: Er wird sich vor Gericht verantworten müssen. Nach monatelanger Prüfung hat das Amtsgericht Würzburg einer Hauptverhandlung zugestimmt. Allerdings werden Halemba nur noch vier statt fünf Anklagepunkte zur Last gelegt. Einen Anklagepunkt ließ das Gericht fallen. Halemba selbst verbucht das als einen "Etappensieg". In einer Mitteilung gibt er sich überzeugt von einem Freispruch.
Prozess wegen mehrerer Vorwürfe
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 24-Jährigen mehrere Vergehen vor: vorsätzliche Geldwäsche, versuchte Nötigung und Sachbeschädigung, vollendete Nötigung, Volksverhetzung. Zum Beispiel soll bei einer Feier Halembas volksverhetzender Rechtsrock gelaufen sein. Halemba selbst hat die Darstellung der Staatsanwaltschaft wiederholt zurückgewiesen.
Angeklagt hatte die Staatsanwaltschaft den Landtagsabgeordneten außerdem wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Wegen dieses Vorwurfs muss sich Halemba jetzt nicht mehr verantworten. In seinem früheren Zimmer, im Anwesen der rechtsextremen Burschenschaft "Teutonia Prag", hatte der Ausdruck eines SS-Befehls gehangen. Juristisch entscheidend war, ob Halemba ihn öffentlich präsentiert hat. "Privatzimmer sind nicht öffentlich", argumentiert nun das Amtsgericht Würzburg. Das Gericht hält zumindest diesen Teil der Anklage für unbegründet. Der Eröffnungsbeschluss liegt dem BR vor.
Anklage bereits 2024 erhoben
Das Amtsgericht hat sich ungewöhnlich lange Zeit gelassen, um die Anklage zu prüfen. Bereits im Mai 2024 hatte die Staatsanwaltschaft die Anklage eingereicht. Doch der Fall wanderte vom Amtsgericht Würzburg ans Landgericht Würzburg und vom Landgericht zurück ans Amtsgericht – verbunden mit deutlichen juristischen Hinweisen und Bedenken. Eine BR-Anfrage, warum die Prüfung so lange dauerte, ließ das Gericht unbeantwortet.
Über Befangenheitsantrag noch nicht entschieden
In einer Mitteilung vom Mittwoch wiederholt Halemba den Vorwurf, das Verfahren sei "politisch motiviert". Gegen den Vorsitzenden Richter hatte er im Juli einen Befangenheitsantrag eingereicht.
Unter anderem hatte Halemba kritisiert, dass der Richter nach sitzungsfreien Terminen für eine mögliche Verhandlung gefragt hatte, obwohl noch nicht alle Stellungnahmen der Anwälte vorlagen. Außerdem hatte der Richter dem Anwalt eines Mitangeschuldigten geraten, sein Mandat niederzulegen. Das Gericht verwies damals auf einen möglichen Interessenskonflikt. Zu der Terminabfrage teilte es auf BR-Anfrage mit: Diese seien üblich und erfolgten rein vorsorglich.
Heute heißt es vom Gericht: Über die Befangenheitsanträge sei noch nicht entschieden worden. Halemba hatte gestern das Gegenteil mitgeteilt.
Prozess Anfang 2026
Der Prozess soll im Januar 2026 stattfinden – also vor den Kommunalwahlen, bei denen Halemba auf einen Platz im Würzburger Stadtrat hofft. Neben Halemba wird sich am Amtsgericht noch ein weiterer Beschuldigter verantworten müssen. Bei ihm handelt es sich um einen Vertrauten Halembas, der für die AfD ebenfalls schon öffentlich in Erscheinung trat. Unter seinen Verteidigern befinden sich nach BR-Informationen gleich zwei bekannte Namen: ein früherer Vorsitzender des Landesschiedsgerichts der AfD Bayern – und ein langjähriger Neonazi-Kader, der für die Kleinstpartei "Der III. Weg" bei Demonstrationen als Redner auftrat.
Anmerkung der Redaktion: Einen Tag nach Veröffentlichung dieses Artikels hat das Amtsgericht Würzburg bekannt gegeben: Der Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter wurde als unbegründet zurückgewiesen.
Im Video: Der Würzburger AfD-Politiker Daniel Halemba muss vor Gericht
2023 zog er in den Landtag ein, doch bald muss sich der AfD-Politiker Daniel Halemba am Amtsgericht Würzburg verantworten.
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