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Mitte Januar hat die erste Fahrstunde eines 22-jährigen Fahrschülers im Münchner Stadtteil Milbertshofen ein ungewöhnliches Ende genommen. Nachdem das Auto von der Polizei angehalten wurde, soll der Fahrschüler "drogentypische Auffälligkeiten" gezeigt haben. Ein Drogentest habe dann positiv auf Cannabis angeschlagen.
User fragen: "Warum werden Fahrschulautos kontrolliert?"
In der Kommentarspalte bei BR24 wunderten sich User über die Situation und diskutierten darüber, wieso das Fahrschulauto überhaupt kontrolliert wurde. So kommentierte der Nutzer "HauDegen": "(...) Die Polizei hält doch kein Fahrschulauto auf. Mit welchem Ziel denn? Führerscheinkontrolle?" Auch der User "Unschuld_aus_der_Stadt" hatte Fragen: "Wie ist die Polizei darauf gekommen, gezielt diesen Wagen anzuhalten?" Er vermutete, dass der Fahrstil des Fahrers wohl "unterirdisch" gewesen sei.
Eine Sprecherin der Polizei teilt auf BR24-Anfrage mit, dass Fahrschulfahrzeuge – ebenso wie alle anderen Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr – verdachtsunabhängig einer Verkehrskontrolle unterzogen werden können. "Für eine Kontrolle ist weder eine unsichere Fahrweise noch das Vorliegen von Fahrfehlern oder sonstigen Auffälligkeiten erforderlich." Dabei würden gleichermaßen immer Fahrschüler und Fahrlehrer kontrolliert werden, weil beide etwa aus zivilrechtlicher oder strafrechtlicher Sicht als Führer des Fahrzeugs zu sehen sind.
Berauscht am Steuer: Strafen für Fahrschüler und Lehrer möglich
Sitzt ein Fahrschüler also unter Alkohol oder Drogen am Steuer, hat das Konsequenzen. Für ihn selbst gibt es mindestens eine Geldbuße von 500 Euro, eine Eintragung ins Fahreignungsregister und den Abbruch der Fahrschulausbildung mitsamt einer Sperre. Bei schwereren Vergehen können Strafen laut Polizei höher ausfallen.
Was den Fahrlehrer anbelangt, könne eine strafrechtliche Überprüfung seines Verhaltens die Folge sein. "Zudem könnten Zweifel an seiner Befähigung zur Ausübung des Fahrlehrerberufes beziehungsweise an seiner Zuverlässigkeit aufkommen", so die Polizeisprecherin weiter. Demnach seien Fahrlehrer verpflichtet, die Ausbildungsfahrt nicht zu beginnen oder abzubrechen, wenn sie feststellen, dass der Schüler körperlich oder geistig nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
Fahrlehrer sollen im Zweifel das Gespräch mit Fahrschüler suchen
Eine sichere Fahrt sei immer im Sinne der Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, sagt Ulrich Auerbeck, Pädagogische Leitung in der Fahrlehrer-Ausbildungsstätte Trackademy in Hallbergmoos bei München. Fahrlehrer seien zwar in erster Linie Dienstleister, "aber wir können unseren Job nicht deshalb riskieren, weil jemand anderes ein Fehlverhalten an den Tag legt".
Fahrlehrer und -schüler würden sich generell auf Augenhöhe begegnen. "Ich würde immer dazu raten, im Zweifel das Gespräch mit dem Fahrschüler zu suchen. Generell sollte eine kurze Vorbesprechung Bestandteil jeder Fahrstunde sein", so Auerbeck. Auch wenn es sich trivial anhöre – man solle den Schüler erstmal fragen, wie es ihm geht. So könne man prüfen, wie fit und fokussiert er sei. "Ich hatte zum Beispiel mal einen Fahrschüler, dessen Oma am Tag der Fahrstunde gestorben war. Daraufhin habe ich die Fahrstunde lieber abgesagt. Er wäre mit dem Kopf vielleicht nicht bei der Sache gewesen."
"Drogenkonsumenten haben keine Fahne"
"Dass Fahrschüler betrunken ins Fahrschulauto steigen, kommt eigentlich nicht vor", so Auerbeck. Wer trinke, habe eine Fahne. "Da würde jeder Fahrlehrer die Fahrstunde sofort verweigern." Bei Drogen sei es teils komplexer, da würde man den Konsum unter Umständen nicht so einfach erkennen können. "Gerade Dauerkonsumenten haben teilweise gar nicht das Gefühl, berauscht zu sein, liegen aber trotzdem über dem Grenzwert."
Solche Situationen seien auch Teil der Fahrlehrerausbildung. Dort werde zum einen der rechtliche Rahmen besprochen, also Grenzwerte und Gesetze. "Es ist aber auch die pädagogische Seite wichtig", so Auerbeck. Man müsse etwa den werdenden Fahrlehrern die richtige Einstellung vermitteln.
Fahranfänger: Null-Toleranz bei Drogen und Alkohol
Rechtlich sieht die Sache so aus: Wie auch beim Alkohol gilt für Fahranfänger am Steuer ein Cannabis-Verbot, so ein Sprecher des ADAC auf BR24-Anfrage. Der übliche Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut gelte also nicht. Somit drohten Strafen bereits ab 1,0 ng/ml THC im Blutserum. "Ob auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) droht, muss im Einzelfall geprüft werden."
Doch solche Fälle seien eher eine Ausnahme. Auf Anfrage teilt eine Sprecherin des Polizeipräsidiums München mit, dass bei Kontrollen in der Vergangenheit zwar berauschte Fahrschüler oder Fahrlehrer erwischt worden seien, allerdings komme so etwas selten vor.
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