Kommunalwahl Bayern: Briefwahl beantragen - so geht's
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Kommunalwahl Bayern: Briefwahl beantragen - so geht's

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Kommunalwahl in Bayern: Briefwahl beantragen - so geht's

Der Trend zur Briefwahl ist ungebrochen. Hier zeigen wir, wie die Briefwahl funktioniert und was Sie beachten müssen. Bei den bayerischen Kommunalwahlen im März gibt es kürzere Fristen als üblich.

Über dieses Thema berichtet: BR24live am .

Per Brief wählen darf jeder Wahlberechtigte. Voraussetzung ist ein Wahlschein. Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann bis zwei Tage vor der Wahl am 8. März einen Wahlschein beantragen. Einen Grund dafür muss man nicht mehr nennen.

Wie kann man Briefwahl beantragen?

Die Briefwahlunterlagen kommen nicht automatisch, sondern müssen bei der Gemeinde angefordert werden. Wenn Sie an der Briefwahl teilnehmen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie füllen das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus. Die Wahlbenachrichtigungen werden an alle zugestellt, die ins Wählerverzeichnis eingetragen sind, also eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Die sollte bis zum 15. Februar im Briefkasten sein. Wenn bis dahin nichts bekommen haben, fragen Sie bei der Gemeinde nach. Das Formular schicken Sie an Ihre Gemeinde oder bringen es dort vorbei.
  • Sie machen Ihre Angaben formlos – entweder per Brief oder E-Mail. Viele Gemeinden bieten auch an, den Antrag online zu stellen. Per Telefon geht das allerdings nicht. Diese Angaben sind notwendig: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort). Wenn Sie einen formlosen Antrag stellen, ist zusätzlich die Angabe des Stimm- beziehungsweise Wahlbezirks und der Wählerverzeichnisnummer sinnvoll.
  • Sie schauen persönlich bei der Gemeinde vorbei und holen die Unterlagen ab. Da haben Sie die Möglichkeit, gleich an Ort und Stelle zu wählen. Die Gemeinde bewahrt Ihre Stimmzettel auf.

Kürzere Fristen für die Briefwahl

Seit dem 26. Januar verschicken die Gemeinden die Wahlbenachrichtigungen. Anders als bisher dürfen die Kommunen die Wahlscheine erst 20 Tage vor der Wahl verschicken – zuvor waren es 34 Tage. Die Briefwahlunterlagen können somit ab dem 16. Februar 2026 herausgegeben werden. Wer trotz seines Briefwahlantrags eine Woche vor der Wahl noch keine Briefwahlunterlagen bekommen habe, solle bei seiner Gemeinde nachfragen.

Bis wann kann ich die Briefwahlunterlagen beantragen?

Wahlscheine können bis zwei Tage vor der Wahl, also bis zum 6. März um 15.00 Uhr, bei der Gemeinde beantragt werden. Wer kurzfristig erkrankt, kann die Briefwahl noch bis zum Wahltag, also zum 8. März, 15.00 Uhr beantragen.

Vorsicht: Für den Postweg ist in beiden Fällen die Zeit zu knapp. Der Wahlbrief mit Ihren Stimmzetteln muss am Wahlsonntag um 18.00 Uhr beim Wahlamt oder bei Ihrer Gemeinde vorliegen. In knappen Fällen sollten Sie den Wahlbrief abholen und abgeben (lassen).

Die Briefwahlunterlagen - das ist enthalten

Sie erhalten:

  • ein Merkblatt, in dem steht, was zu tun ist
  • einen Wahlschein
  • mehrere Stimmzettel. Welche Sie bekommen, hängt davon ab, wo Sie wohnen. Hier erfahren Sie mehr.
  • einen weißen Umschlag für die Stimmzettel
  • einen roten Umschlag mit der vorgedruckten Zieladresse (der Versand ist im Inland portofrei)

Briefwahl-Unterlagen: So stimmen Sie ab

Nachdem Sie die Stimmzettel ausgefüllt haben, stecken sie Sie jeweils in den dafür vorgesehenen weißen Umschlag. Der weiße Umschlag muss zugeklebt werden. Er kommt dann zusammen mit dem Wahlschein in den großen roten – und ab damit zur Gemeinde: Entweder auf dem Postweg oder persönlich vorbeibringen.

Um das Wahlgeheimnis zu wahren, geben Sie Ihre Stimme unbeobachtet und persönlich ab. Der Wahlschein muss von der stimmberechtigten Person persönlich oder einer Hilfsperson unterschrieben sein. Damit versichern Sie eidesstattlich, dass die Stimmzettel nach dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers gekennzeichnet wurden.

Wann muss ich den Wahlbrief absenden?

Wenn Sie den Postweg wählen, sollten Sie den roten Umschlag mit dem Stimmzettel-Umschlag und dem Wahlschein mit dem nötigen Vorlauf an die Gemeinde schicken. Laut Landeswahlleitung geben die Gemeinden üblicherweise bekannt, bis wann Anträge für eine postalische Zustellung dort eingegangen sein müssen. Im Zweifel sollten Sie den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen direkt abholen oder abholen lassen.

Kann ich mich vertreten lassen?

Beim Briefwahlantrag können Sie jemand anderen beauftragen. Dazu müssen Sie eine schriftliche gesonderte Vollmacht erteilen. Wer infolge einer Behinderung weder in der Lage ist, einen Wahlschein zu beantragen noch eine Vollmacht zu erteilen, kann eine Person ihres Vertrauens mit der Antragstellung beauftragen.

Nicht vertreten lassen können Sie sich allerdings bei der Stimmabgabe. Sie ist ein höchstpersönlicher Akt, eine Vertretung oder Bevollmächtigung ist nicht möglich. Lediglich eine Hilfestellung bei Behinderung ist erlaubt.

Briefwahl aus dem Ausland: Geht das?

Ja, das geht. Der Wahlbrief muss dann allerdings ausreichend frankiert werden. Außerdem muss er so frühzeitig versendet werden, dass er spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr bei der zuständigen, auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle vorliegt.

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