Seit dem Jahreswechsel ist das neue Wehrdienstgesetz in Kraft. Das Ziel: Die Bundeswehr soll auf 460.000 Soldatinnen und Soldaten kommen – einschließlich Reservistinnen und Reservisten. Der neue Wehrdienst soll ein wichtiger Baustein dafür sein, zunächst auf freiwilliger Basis.
Vor einigen Wochen tauchte im Zusammenhang mit dem Gesetz die Frage auf, ob sich junge Männer längere Auslandsaufenthalte genehmigen lassen müssen. Das Verteidigungsministerium wollte die Sache längst aus der Welt schaffen, aber ein Gutachten weckt jetzt Zweifel an seinem Vorgehen. Antworten auf wichtige Fragen.
Woran hat sich der Ärger um die Abmeldepflicht entzündet?
Schon Anfang April wurde darüber diskutiert, ob sich junge Männer bei der Bundeswehr abmelden müssen, bevor sie für längere Zeit ins Ausland gehen. Die Diskussion drehte sich um eine bestimmte Passage im Gesetzestext. Darin ist tatsächlich davon die Rede, dass Männer zwischen 17 und 45 Jahren eine Genehmigung der Bundeswehr brauchen, "wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen".
Allerdings wollte das Ministerium diesen Absatz von vornherein so verstanden wissen, dass eine solche Genehmigung in der gegenwärtigen Lage immer zu erteilen sei – und die entsprechende Regelung demnach zurzeit praktisch keine Bedeutung habe. Angesichts der erhitzten Debatte reagierte das SPD-geführte Ressort am Ende doch. Mit einer Verwaltungsvorschrift, die auch rechtlich klarstellen sollte: Solange kein Spannungs- oder Verteidigungsfall besteht, muss sich niemand bei der Bundeswehr abmelden.
Was steht in dem Gutachten zur Abmeldepflicht?
Das Schriftstück stammt vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags. Die Linke-Fraktion hat das Dokument in Auftrag gegeben, es liegt dem ARD-Hauptstadtstudio vor. Normalerweise sind solche Gutachten eher abwägend verfasst, doch in diesem Fall positionieren sich die Autoren deutlich: Aus ihrer Sicht "dürfte angenommen werden können, dass die Allgemeinverfügung vom 9. April 2026 rechtswidrig ist".
Begründung: Mit einer solchen Verwaltungsvorschrift ließen sich nur konkrete Ausnahmen von einer gesetzlichen Regelung vornehmen. Und keine pauschalen Ausnahmen, die auf ein Aussetzen bestimmter Teile des Gesetzes selbst hinauslaufen würden. Ein so weitgehender Schritt – so die Argumentation – wäre Sache des Parlaments.
Wie reagiert das Verteidigungsministerium auf das Gutachten?
Die Einschätzung des Wissenschaftlichen Diensts will sich das Ministerium nicht zu eigen machen. "Wenn Sie drei Juristen fragen, dann haben Sie fünf Meinungen", sagt eine Ressortsprecherin am Montag in der Regierungspressekonferenz. Dessen ungeachtet wird sich das Ministerium nach ihren Worten mit dem Dokument auseinandersetzen. "Das wird juristisch intensiv geprüft." Sollte sich weiterer Handlungsbedarf ergeben, werde man dem Rechnung tragen.
Was gilt jetzt bei Auslandsaufenthalten junger Männer?
In der Sache ändert sich dem Verteidigungsministerium zufolge nichts. Nach wie vor sei keine Genehmigung nötig, wenn junge Männer für längere Zeit ins Ausland wollen.
Bleibt es damit bei der Verwaltungsvorschrift zu Auslandsaufenthalten?
Die Verwaltungsvorschrift ist laut dem Ministerium lediglich als vorübergehende Lösung gedacht. Man habe bereits Vorsorge getroffen und die Klarstellung zur angeblichen Abmeldepflicht in einen Gesetzentwurf in anderer Sache eingearbeitet. Dabei geht es um ein Gesetz zur Stärkung der Reserve, das gerade die regierungsinterne Abstimmung durchläuft. Mit einem Kabinettsbeschluss wird für Anfang Juli gerechnet. Danach muss sich noch der Bundestag damit beschäftigen.
Allerdings war beim Erlass der Vorschrift im April durchaus der Eindruck entstanden, das Ministerium wolle damit endgültig Rechtssicherheit schaffen. Und nicht nur vorübergehend. Zudem spielte dieser Aspekt beim Bekanntwerden des anderen Gesetzentwurfs vergangene Woche in der öffentlichen Debatte keine Rolle.
Ist eine Abmeldepflicht also ein für allemal vom Tisch?
Nein. Wer länger ins Ausland reisen möchte, muss laut Ministerium "derzeit" keine Erlaubnis einholen. Das kleine Wort ist wichtig: Denn im Spannungs- oder Verteidigungsfall würde die Wehrpflicht wieder greifen, die im Moment ausgesetzt ist. Und dann müsste die Bundeswehr wissen, wo sich wehrpflichtige Männer gerade aufhalten.
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