Die Bundesregierung fühlt sich durch den Brüsseler Beschluss vom Montagabend bestätigt. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt spricht von einem "wahren Ruck" für mehr Ordnung in der Migrationspolitik: "Nach Jahren der Unordnung, des Kontrollverlustes, der Inkonsequenz an den europäischen Außengrenzen und in der europäischen Migrationspolitik gelingt es jetzt, wieder deutlich mehr Ordnung zu schaffen, Klarheit und Konsequenz walten zu lassen."
Darüber sprach BR24 mit Constantin Hruschka, Experte für internationales und europäisches Migrationsrecht, und mit ARD-Korrespondent Stephan Stuchlik. Das Video finden Sie oben eingebettet über diesem Artikel.
Der CSU-Minister hat zusammen mit einigen EU-Nachbarn die Einrichtung sogenannter Rückkehrzentren für abgelehnte Asylbewerber vorangetrieben. Dabei ist die Gemeinschaft nun einen Schritt weiter: Mitgliedsstaaten und EU-Parlament haben sich darauf verständigt, Abschiebungen aus der Europäischen Union auszuweiten und zu beschleunigen. Abgelehnte Asylbewerber können demnach in Auffangzentren außerhalb der Union geschickt werden.
Derzeit verlässt von den abgelehnten Asylbewerbern, die eigentlich gehen müssten, rund ein Viertel tatsächlich die EU. Gleichzeitig ist die Zahl der Asylanträge seit anderthalb Jahren stark gesunken. Fachleute führen das vor allem darauf zurück, dass nach dem Sturz des Assad-Regimes deutlich weniger Syrer in die EU kamen.
"EU liefert"
Der beschlossene Text ist Bestandteil umfassender Reformen, die die Mitgliedsstaaten umsetzen, um besser überwachen zu können, wer über die Außengrenzen kommt, und um besonders belastete EU-Länder zu unterstützen. Der zuständige EU-Kommissar Magnus Brunner spricht wie Dobrindt von einem wichtigen Schritt in der europäischen Migrationswende: "Mit den neuen Regeln haben wir mehr Kontrolle darüber, dass Rückführungen konsequent umgesetzt werden. Das ist es, was sich die Bürger erwarten – und das liefern wir."
"Dickes Brett"
Demnach können EU-Länder künftig Personen ohne Aufenthaltsrecht in sogenannte Rückführungszentren in Drittländern abschieben – dort sollen sie entweder bleiben oder von dort in ihr Herkunftsland oder ein anderes Drittland weiterreisen. EU-Länder dürfen die Einrichtung solcher Abschiebezentren nur mit Drittstaaten vereinbaren, die sich an Menschenrechtsstandards halten. Dann sieht auch das UN-Flüchtlingshilfswerk darin kein Problem.
Nach Dobrindts Worten verhandelt Deutschland zusammen mit den Niederlanden, Dänemark, Österreich und Griechenland gerade mit möglichen Partnerländern, um in diesem Jahr Vereinbarungen über die Errichtung solcher Zentren abzuschließen. Der Aufbau braucht nach Dobrindts Worten aber Zeit: "Das ist trotzdem noch ein dickes Brett, was es da zu bohren gilt." Seiner Ansicht nach durchkreuzt die EU damit das Geschäftsmodell der Schleuserbanden, die mit dem Versprechen werben: Wer es einmal nach Europa geschafft hat, könne dauerhaft bleiben.
Abschiebehaft möglich
Laut den am Montagabend beschlossenen EU-Vorschriften können nationale Behörden Menschen ohne Bleiberecht Leistungen kürzen, wenn sie nicht kooperieren. Bei Fluchtgefahr oder einem Risiko für die nationale Sicherheit ist Abschiebehaft möglich. Mitgliedstaaten können auch Einreiseverbote verhängen. Kritik kommt von den Europa-Grünen: Sie beklagen, das Asylsystem werde durch einen "Apparat der Entrechtung" ersetzt. EU-Staaten und Europäisches Parlament müssen die Regelung noch abschließend billigen.
Verfahren auslagern und abschieben
Grundsätzlich geht es europäischen Ländern bei Migrationsabkommen mit Drittstaaten um zweierlei: Sie wollen Migranten ohne Bleiberecht dorthin abschieben oder Asylverfahren dorthin auslagern. Manche streben auch beides an. Italien hat mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um Asylverfahren dort durchführen zu können. Darüber verhandelt derzeit der Europäische Gerichtshof (EuGH), das Urteil steht noch aus. Der Generalanwalt beim EuGH hält die geplanten Lager für zulässig. Dagegen ist der Versuch des Nicht-EU-Landes Großbritannien, Asylverfahren in Ruanda durchzuführen, vor Gerichten gescheitert. Die frühere Regierung der Niederlande hatte ohne greifbares Ergebnis mit Uganda verhandelt, um abgelehnte Asylbewerber dorthin abzuschieben.
Im Rahmen der Asylreform hat die EU bereits ein Kooperationsabkommen mit Tunesien abgeschlossen und dem Land zusätzlich zu einer Milliardenhilfe für die Wirtschaft 100 Millionen Euro für verstärkten Grenzschutz versprochen, um Migration in Richtung Europa einzudämmen. Ähnliche Vereinbarungen gibt es mit Libyen und der Türkei.
Die EU hat beschlossen, Menschen ohne Bleiberecht in sogenannte Rückkehrzentren in Drittstaaten abzuschieben.
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