Gutachten sieht geringen Schutz vor sexueller Belästigung in Deutschland

Berlin: Deutschland hat im europaweiten Vergleich Defizite beim Schutz vor sexueller Belästigung. Grund ist, dass diese hierzulande nur im Arbeitsrecht ausdrücklich verboten ist, wie ein Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigt, aus dem das Redaktionsnetzwerk Deutschland zitiert. Alle anderen Länder, die sich an der Abfrage beteiligten, verbieten demnach sexuelle Belästigung auch im allgemeinen Zivilrecht. Die Bundesbeauftragte Ataman fordert einen besseren Schutz vor sexueller Belästigung - etwa auch auf dem Wohnungsmarkt, im Fitnessstudio oder in Fahrschulen. Laut Justizministerium kann belästigendes Verhalten unter Ausnutzung von Machtverhältnissen bereits jetzt strafbar sein. Die Koalition habe vereinbart, den Diskriminierungsschutz zu verbessern; die Bundesregierung prüfe, wie dies umgesetzt werden kann.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 03.02.2026 06:00 Uhr

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