Karlsruhe kippt Regeln zur Triage

Regelungen zur Triage bei medizinischen Behandlungen sind nichtig: Das Bundesverfassungsgericht hat Ärzten Recht gegeben, die sich in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt sahen. Der Bundestag hatte vor drei Jahren neue Regeln für Fälle beschlossen, in denen zum Beispiel auf Intensivstationen nicht alle Patienten gleichzeitig behandelt werden können. So wurde Ärzten zum Beispiel verboten, die Behandlung eines Patienten abzubrechen und stattdessen einen anderen mit höherer Überlebenswahrscheinlichkeit zu behandeln. Den Karlsruher Richtern zufolge hat der Bundestag mit derart konkreten Regeln seine Kompetenz überschritten.

Sendung: BR24 Nachrichten, 04.11.2025 11:45 Uhr

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