Symbolbild: Corona-Masken
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Corona-Maskendeals: Lange Haftstrafe für Geschäftsmann

Weil er bei Verkäufen von FFP2-Masken Steuern in Millionenhöhe hinterzog, ist ein Geschäftsmann aus Bayern zu fast sechs Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil umfasst zudem den unerlaubten Besitz einer Schusswaffe sowie gefälschter Ausweise.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Das Landgericht München II hat einen 39-jährigen Unternehmer aus Gauting im oberbayerischen Kreis Starnberg wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verurteilt. Er bekam eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten. Die Wirtschaftsstrafkammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Zusammenhang mit Maskengeschäften während der Corona-Pandemie betriebliche und persönliche Steuern in Höhe von insgesamt rund 10,7 Millionen Euro hinterzogen hat.

Angeklagter führte Geschäfte aus Bayern

Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte zwischen 2020 und 2022 von seinem Wohnsitz in Gauting aus die Geschäfte seiner Schweizer Firma geführt. Im April 2020 habe die Firma vom Bundesgesundheitsministerium den Zuschlag für die Lieferung von fünf Millionen FFP2-Masken im Wert von über 22 Millionen Euro bekommen.

Als verantwortlicher Verwaltungsrat unterließ es der Unternehmer nach Angaben des Gerichts, die fälligen Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuern in Höhe von rund 9,1 Millionen Euro anzumelden. Zudem habe er bei hohen Ausschüttungen an sich selbst persönliche Einkommenssteuern von etwa 1,6 Millionen Euro hinterzogen.

Geladene Waffe und gefälschte Ausweise

Bei seiner Festnahme führte der Angeklagte laut Gerichtssprecherin einen geladenen Revolver und Munition bei sich, obwohl er keinen Waffenschein besitzt. Außerdem hatte er zwei gefälschte slowenische Ausweise bei sich.

Der Vorsitzende Richter betonte im Urteil, dass Geltungsbedürfnis und ein luxuriöser Lebensstil den Angeklagten auf den falschen Weg geführt hätten. Eine vom Angeklagten geltend gemachte diplomatische Immunität als Vertreter der Republik São Tomé und Príncipe erkannte die Kammer nicht an, da eine entsprechende Akkreditierung in Deutschland fehle.

Geständnis wirkte strafmildernd

Das Urteil beruht auf einer Verständigung: Der Angeklagte legte ein Geständnis ab, was strafmildernd gewertet wurde. Zu Lasten fielen laut Gericht insbesondere die enorme Höhe des Steuerbetrugs, einschlägige Vorstrafen wegen Vermögensdelikten und eine erhebliche kriminelle Energie.

Der 39-Jährige muss laut Urteil die hinterzogenen Steuern bezahlen, die Waffe wurde eingezogen. Er bleibt weiterhin im Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mit Informationen von AFP

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