Stimmzettel und Briefwahlunterlagen für die bayerische Kommunalwahl 2026 (Symbolbild)
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Stimmzettel und Briefwahlunterlagen für die bayerische Kommunalwahl 2026 (Symbolbild)

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Pannen vor der Kommunalwahl: Kuriose Fehler und die Folgen

Die Kommunalwahlen in Bayern nahen – es gibt Berichte über fehlerhafte Stimmzettel und Pannen bei den Briefwahlunterlagen. Falsche Stimmzettel, "Bürgermeisterin" vergessen, Schreibfehler: Was bisher bekannt ist und was das Innenministerium sagt.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Rund 39.500 kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger werden bei der Kommunalwahl in Bayern am 8. März gewählt. Der Aufwand ist immens – und wie es so ist: Wo viel zu tun ist, gehen auch Dinge schief. Das betrifft sowohl das Verschicken der Briefwahlunterlagen als auch die Gestaltung der Stimmzettel. Ein Überblick über bisher bekannte kuriose und ärgerliche Fehler sowie die Folgen.

Pannen vor der Kommunalwahl: Bisher bekannte Fälle

Doppelt oder falsch verschickte Wahlscheine, kleinere und größere Fehler auf Stimmzetteln – diese Fälle sind bisher im Vorfeld der bayerischen Kommunalwahl bekannt:

  • In Kulmbach (Oberfranken) kam es zu einer Panne bei den Briefwahlunterlagen. Teils wurden Wahlscheine dort doppelt an eine niedrige dreistellige Zahl von Briefwählern verschickt. Die Betroffenen wurden aufgefordert, nur ein Set zu nutzen und das andere zu vernichten. Wahlbetrug sollte aber ausgeschlossen sein, weil die Briefwahlvorstände die abgegebenen Stimmzettel prüfen.
  • In Bischberg (Oberfranken) erhielten manche Briefwähler fälschlicherweise Bürgermeister-Stimmzettel der Nachbargemeinde Burgebrach. Betroffene können die Unterlagen austauschen lassen, laut dem Landratsamt wurden rund 1.000 Menschen informiert.
  • In Riedering (Oberbayern) fehlt auf dem Bürgermeister-Stimmzettel die weibliche Form ("Bürgermeisterin soll werden"). Auch wenn das formal ein Verstoß gegen die Wahlordnung ist, werden die betroffenen rund 1.800 Stimmzettel nicht neu gedruckt. Sie sollen dennoch gelten, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet (externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt).
  • In Gersthofen (Schwaben) wurde auf einem Teil der Stadtrats-Wahlunterlagen der Hinweis unterschlagen, dass 30 Stimmen vergeben werden können. Die fehlerhaften Stimmzettel werden ausgetauscht, sie gelten als ungültig und dürfen nicht verwendet werden.
  • Im Landkreis Starnberg (Oberbayern) war auf dem Landrats-Stimmzettel die Spalte der Kandidatin der Freien Wähler zu breit. Um eine Anfechtung der Wahl zu vermeiden, werden 112.500 Stimmzettel neu gedruckt.
  • Im Landkreis Fürth (Mittelfranken) fehlen bei 18 Bewerberinnen und Bewerbern auf den Kreistags-Stimmzetteln Angaben wie Wohnort, Beruf oder Ehrenamt. Aus Zeit- und Kostengründen wird nicht neu gedruckt, vollständige Infos stellt das Landratsamt online bereit.
  • In Bodenwöhr (Oberpfalz) ist der Name eines SPD-Kandidaten auf dem Stimmzettel falsch geschrieben. Etwa 600 fehlerhafte Zettel sind laut Medienberichten im Umlauf.
  • In Friedberg (Schwaben) wurden Briefwahlunterlagen doppelt verschickt, an rund 100 Wahlberechtigte. Um jeden Missbrauch auszuschließen, wurden die Unterlagen für ungültig erklärt. Die Betroffenen erhalten neue Wahlunterlagen mit einem entsprechenden Begleitschreiben.

Wie schätzt das Innenministerium die Fehler ein?

Bayerns Innenministerium betont auf BR24-Anfrage, dass die Durchführung der Gemeinde- und Landkreiswahlen eigenverantwortlich durch die Städte und Gemeinden organisiert werde. Erforderlich sei "eine Vielzahl regional unterschiedlicher Stimmzettel in den 2.031 Gemeinden, 25 kreisfreien Städten und 71 Landkreisen", erläutert eine Ministeriumssprecherin. Fehler ließen sich dabei leider nie gänzlich ausschließen, zumal es weitere Beteiligte wie Druckereien oder Versanddienstleister gebe.

Inwiefern Fehler korrigiert werden, entscheide die örtliche Wahlleitung. Mögliche Korrekturen seien "von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig". Die Ministeriumssprecherin betont: Nach der Wahl prüfen die Rechtsaufsichtsbehörden die Ergebnisse. "Ferner kann die Wahl innerhalb von 14 Tagen nach der Verkündung des abschließenden Wahlergebnisses durch jede im Wahlkreis wahlberechtigte Person und jede sich bewerbende Person angefochten werden."

Bayerischer Städtetag: Nicht auffällig viele Fehler

Vom Bayerischen Städtetag heißt es auf BR24-Anfrage: Die Zahl der bisher bekannten Fälle sei verglichen mit früheren Kommunalwahlen weder hoch noch niedrig. Größere Fehler wie im Landkreis Starnberg seien frühzeitig erkannt und korrigiert worden. Große Listen zu erstellen, sei eben fehleranfällig – zumal die Bewerberinnen und Bewerber unterschiedliche Informationen über sich auf die Stimmzettel drucken lassen würden.

Bürgermeisterin von "Jetteenbach" nimmt Fehler mit Humor

Oft liegt der Teufel bei den Kommunalwahl-Stimmzetteln im Detail – heuer besonders im oberbayerischen Jettenbach. Dort steht im Siegel für die Bürgermeister‑ und Gemeinderatswahl als Ort "Jetteenbach". Laut der örtlichen Wahlleitung bleibt der Schreibfehler folgenlos, alle Unterlagen sind demnach gültig. Maria Maier, erste Bürgermeisterin von Jetteꬳnbach, reagierte gelassen: "Alles ist menschlich", sagte sie laut einem Medienbericht auf die Frage, wie es dazu kommen konnte.

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