Fast 15 Millionen Menschen in Deutschland setzen auf die Riester-Rente. Das heißt, sie sparen fürs Alter und der Staat gibt etwas dazu. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun eine zentrale Regelung in Verträgen einer fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung für unwirksam erklärt, die es dem Versicherer einseitig erlaubte, nachträglich die Rente zu kürzen. In dem konkreten Fall war die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Allianz Lebensversicherung vor Gericht gezogen. Das Urteil betrifft laut Verbraucherschützern aber auch Verträge anderer großer Anbieter.
Um diese Klausel in Riester-Verträgen geht es
Die beanstandete Klausel sah vor, dass die Allianz den Rentenfaktor senken kann, wenn aufgrund von Umständen, die bei Abschluss des Vertrags nicht absehbar waren, die Lebenserwartung der Versicherten stark steigt oder die Rendite der Kapitalanlagen stark sinkt. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte der Versicherung im Januar untersagt, sich auf diese Klausel zu berufen.
Der BGH wies die Revision der Allianz gegen das Urteil nun weitgehend zurück. Die Vereinbarung sei unwirksam, weil sie keine Verpflichtung der Allianz vorsehe, den Rentenfaktor später zu erhöhen, falls die Umstände, die zu der Senkung führten, sich wieder verbessern. Dadurch würden die Versicherten unangemessen benachteiligt, so der Senat. (Az. IV ZR 34/25)
Vereinbarung laut BGH "nicht zumutbar"
"Die Vereinbarung ist den Versicherungsnehmern auch unter Berücksichtigung der Interessen des Versicherers nicht zumutbar", hieß es in der Urteilsbegründung. Zwar könne eine Versicherung angesichts der Langfristigkeit der Verträge Störungen der versprochenen Versicherungsleistungen nicht vermeiden. Unzumutbar sei es aber, wenn der Versicherer nur zur Herabsetzung berechtigt sei, nicht aber zur Wiederheraufsetzung. "Insoweit gilt das sogenannte Symmetriegebot", erklärten die Richter.
Die Allianz Lebensversicherung hatte darauf verwiesen, dass die Senkung des Rentenfaktors von einem unabhängigen Treuhänder geprüft wurde, der sie als erforderlich und angemessen bestätigt habe. Nach Angaben der Versicherung könnten von dem nun rechtskräftigen Urteil Allianz-Verträge betroffen sein, die von Juli 2001 bis Juni 2013 abgeschlossen wurden. In danach abgeschlossenen Verträgen sei die beanstandete Regelung nicht enthalten, sagte ein Sprecher.
Womöglich eine Million Verträge betroffen
Der Bund der Versicherten geht davon aus, dass die Entscheidung auch über die Verträge der Allianz hinaus von Bedeutung ist. So könnten laut Vorstand Stephen Rehmke rund eine Million Verträge von verschiedenen Versicherern betroffen sein, die bis Mitte der 2010er-Jahre angeboten und bei denen später Rentenkürzungen aufgrund ähnlicher Klauseln vorgenommen wurden.
Mit Informationen von dpa und Reuters
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