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In Deutschland gibt es rund 21 Millionen Wohnungen mit schätzungsweise 8,9 Millionen Stellplätzen. Die Nationale Leitstelle für Ladeinfrastruktur sieht in ihrem aktuellen Leitfaden (externer Link) ein erhebliches Potenzial für die Elektromobilität. Allerdings räumt sie zugleich auch ein, dass es einige Herausforderungen gibt, wie veraltete Elektrik und eine begrenzte Netzanschlussleistung.
BR24-User "Heift_ja_nix" kommentierte in der Diskussion um Wallboxen in Mehrfamilienhäusern: "Mich würde es auch interessieren, ob man für die Installation von Wallboxen die (einstimmige) Zustimmung der Eigentümer braucht."
Rechtliche Voraussetzungen für Mieter
In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber die Rechte von Mietern und Wohnungseigentümern in Mehrfamilienhäusern gestärkt wenn es um den Einbau von Wallboxen geht. So kann ein Mieter laut Paragraf 554 BGB verlangen, "dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen".
Dabei muss man zwei Dinge bedenken: Man kann nach diesem Gesetz nicht einfach losbauen, sondern braucht erst die Zustimmung des Vermieters. Gehört dieser zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft, muss häufig zusätzlich ein Beschluss der Eigentümer eingeholt werden. Und der Vermieter kann den Anspruch abwehren, wenn für ihn die baulichen Veränderungen "nicht zumutbar" sind.
Doch was ist zumutbar? Laut der Geschäftsführerin des Landesverbands Bayern des Deutschen Mieterbundes, Monika Schmid-Balzert, hat der gesetzliche Anspruch auf die Genehmigung den Mietern zwar schon geholfen. Das Problem sei aber, dass viele gegen ihre Vermieter nicht vor Gericht ziehen wollten. Dabei würden oftmals Gründe von Vermietern genannt, die aus ihrer Sicht nicht stichhaltig seien, fügt sie hinzu.
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Rechtliche Voraussetzungen für Wohnungsbesitzer
Auch für die Eigentümer von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern wurden vor Jahren die Gesetze entsprechend geändert, hier war es das Wohnungseigentumsgesetz. Nach Paragraf 20 kann jeder Immobilienbesitzer grundsätzlich "angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen". Dazu gehören Wallboxen. Wie das gemacht wird, muss die Eigentümergemeinschaft beschließen, "im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung". Sie kann beispielsweise festlegen, welches Unternehmen die Installation übernimmt oder wie die elektrische Infrastruktur für zukünftige Erweiterungen ausgelegt wird.
Wenn mehrere Eigentümer gemeinsam eine Ladeinfrastruktur errichten möchten, genügt in der Regel ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung. Eine einstimmige Entscheidung ist also normalerweise nicht erforderlich. Darauf weist auch Conrad Hammer hin. Er ist Teamleiter Ladeinfrastruktur in Kommunen in der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur. Verlangen nur einzelne Eigentümer eine bauliche Veränderung, müssen auch nur sie die Kosten tragen. Andere Eigentümer können sich später allerdings beteiligen, sofern das machbar ist.
Technische Möglichkeiten in Bestandsgebäuden
BR24-User "Diskutant01" kommentierte unter dem Beitrag, dass E-Autos hauptsächlich von Immobilienbesitzern gekauft werden: "(...) in vielen Mehrfamilienhäusern ist es schlicht nicht möglich oder mit erheblichem Aufwand verbunden, eine oder mehrere Wallboxen nachträglich zu installieren. Die Uneinigkeit der Wohnungseigentümer steht oft dagegen. Außerdem müsste in vielen Fällen die 'Gesamtkapazität' des Hausanschlusses deutlich erhöht werden, notfalls müssten die Stromversorger einen komplett neuen Hausanschluss verlegen, das kostet zigtausend Euro extra."
Ob und wie einfach sich Ladepunkte für Elektroautos in einem Mehrfamilienhaus installieren lassen, hängt vom Gebäude ab. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Anzahl der Wohnungen. Generell kann man sagen, je mehr Parteien in einem Haus leben, desto komplexer wird in der Regel die Planung der elektrischen Infrastruktur. Denn unter Umständen wollen Eigentümer noch die Wallbox mit einer Photovoltaikanlage mit einem Batteriespeicher verknüpfen.
Ein besonders wichtiger Punkt ist die Anschlussleistung des Gebäudes. Sie bestimmt, wie viel Strom insgesamt gleichzeitig genutzt werden kann. Hier gibt es bei Einschränkungen zwei Möglichkeiten: Entweder man erweitert die vorhandene Elektroinfrastruktur oder man installiert ein Last- oder Energiemanagementsystem. Solche Systeme verteilen die verfügbare Energie auf verschiedene Verbraucher. Wenn zum Beispiel mehrere Wallboxen angeschlossen wurden, kann das System beispielsweise steuern, wie viele Fahrzeuge gleichzeitig laden dürfen und mit welcher Leistung. Dadurch lässt sich vermeiden, dass der Hausanschluss überlastet wird.
Nutzer "Ichglaubsned" stellte sich auf den Standpunkt: "So furchtbar kompliziert ist das gar nicht, wenn man die richtigen Ansprechpartner findet (...). Bei uns so gelöst: Stromschiene durch die ganze Tiefgarage an der Wand (inkl. Steuerungsleitung), davon gehen die ganzen Wallboxen ab. Die Wallboxen sind vernetzt und maximal sieben dürfen gleichzeitig laden. Wenn sich der Achte ansteckt, wird eine Zwei-Stunden-Pause, beginnend mit der ersten angesteckten Box nach 'hinten durchgereicht'. Steckt sich der Neunte an, beginnt die Pause zusätzlich bei Steckplatz fünf. 20-mal im Jahr darf man sich aus den Pausen manuell rausnehmen. Bei aktuell 24 Boxen noch nie ein Problem gewesen – die meisten Autos sind ohnehin in drei Stunden voll."
Für viele Nutzer dürfte diese Lösung ausreichen, da ihr Tagesbedarf im Schnitt nicht so hoch ist und viele Elektroautos in der Regel ohnehin über mehrere Stunden – etwa über Nacht – geladen werden. Dadurch lässt sich vermeiden, dass der Hausanschluss überlastet wird. Dafür braucht es Wallboxen, die miteinander kommunizieren können und steuerbar sind. Experte Hammer rät Eigentümergemeinschaften deshalb möglichst früh über das Thema zu sprechen und sich dann auf einen Hersteller und ein System zu verständigen.
Ähnliches rät der ADAC Mietern. Auch sie sollten früh mit dem Vermieter sprechen, ein sauberes Konzept vom Fachbetrieb vorlegen und den Netzbetreiber rechtzeitig einbinden. Ein technischer Installationsplan plus Kostenübersicht erleichtere die Zustimmung erheblich.
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