Privathaushalte in Bayern müssen ab kommendem Jahr eine etwas höhere Wasserrechnung einplanen. Durchschnittlich rund fünf Euro pro Person und Jahr soll der sogenannte Wassercent ausmachen, den der Landtag am Abend mit den Stimmen von CSU und Freien Wählern beschlossen hat. Kritik gibt es an nach wie vor den Ausnahmen, die Privatpersonen benachteiligen.
Zehn Cent pro entnommenem Kubikmeter Grundwasser
Laut dem neuen Gesetz muss jeder, der in Bayern künftig Grundwasser entnimmt oder verbraucht, eine Abgabe von einheitlich zehn Cent pro Kubikmeter – also pro 1.000 Liter – bezahlen. Privatpersonen wird der Wassercent nicht direkt in Rechnung gestellt, sondern dem Versorger, der das Entgelt auf die Kunden umlegen dürfte. Gemessen am durchschnittlichen Verbrauch von knapp 140 Litern pro Person und Tag kommen auf Privathaushalte rund fünf Euro pro Person und Jahr zu.
Kritik an den vielen Ausnahmen
Es gibt aber eine ganze Reihe von Ausnahmen. Zum einen ist eine Freimenge von 5.000 Kubikmetern pro Jahr vorgesehen – das heißt, man zahlt erst für die Menge, die die 5.000 Kubikmeter übersteigt. Die Freimenge gilt für den Wasserversorger, für Wasserzweckverbände, für Unternehmen und die Industrie.
💬 BR24-User "tictoc" fragte in der Kommentarspalte, was mit Grundwasser sei, das privat "an der Wasseruhr vorbei" entnommen wird, etwa durch einen Hausbrunnen. Das Team von "Dein Argument" hat ergänzt:
Die Freimenge von 5.000 Kubikmetern pro Jahr gilt auch für eine Vielzahl von kleineren Entnahmen. Das Umweltministerium führt hier als Beispiele Gartenbrunnen, Brunnen zur Versorgung des Handwerks oder Gewerbes und von Sportvereinen auf. Damit soll ein "unbürokratischer Vollzug" gewährleistet werden. 💬
Grüne und Gemeindetag prüfen Klagen
Das Gesetz und der neue Wassercent sind höchst umstritten: Wenige Tage vor der finalen Abstimmung drohte der bayerische Gemeindetag sogar mit einer Verfassungsklage gegen das neue Wassergesetz. Man werde eine Klage in jedem Fall gutachterlich prüfen lassen.
Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) und CS-Vertreter wiesen die Kritik und die Befürchtungen zurück. Die öffentliche Trinkwasserversorgung müsse immer Vorrang vor allen anderen Nutzungen haben – dieser absolute Vorrang werde gesetzlich festgeschrieben, argumentierte der Minister. Auch die Grünen behielten sich am Ende eine Klage gegen das Wassergesetz vor.
Weitere Beschlüsse: Schutz vor Drohnen und Strafe fürs Pöbeln
Der bayerische Landtag fasste in seiner letzten Sitzungswoche vor Weihnachten auch noch einige andere Beschlüsse. So soll die zum Beispiel bayerische Polizei Drohnen künftig effektiver abwehren können, auch per Abschuss. Dafür wird das Polizeiaufgabengesetz erweitert. Zunächst soll die Polizei, wenn Drohnen gesichtet werden, rasch verifizieren können, ob es sich um einen erlaubten Flug oder ein unerlaubtes oder gar gefährliches Flugobjekt handelt. Wird eine Drohne als gefährlich eingestuft, soll diese unschädlich gemacht werden können.
Und: Wer künftig in Gemeinderäten, Stadträten, Kreistagen und anderen kommunalen Gremien pöbelt und stört, dem kann künftig ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 500 Euro drohen, im Wiederholungsfall sogar bis zu 1.000 Euro.
Mit Informationen von dpa
Hinweis der Redaktion:
In einer früheren Version des Beitrags waren im Absatz zu den Ausnahmen vom Wassercent missverständliche Formulierungen enthalten. Wir haben dies am 11. Dezember, 15 Uhr geändert und einen neuen Absatz im Rahmen des Formats "Dein Argument" eingefügt.
Im Video: Der Wassercent ist beschlossene Sache
Jetzt ist er beschlossene Sache: der Wassercent. Der Landtag hat ihn am Mittwochabend verabschiedet.
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