Angeklagte im Burgrain-Prozess bestreiten strafbares Handeln

Prozess um Zugunglück von Burgrain hat begonnen: Vor dem Münchner Landgericht müssen sich seit heute zwei Bahnmitarbeiter wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Beide haben sich bei den Opfern und ihren Angehörigen entschuldigt. Der Fahrdienstleiter räumte ein, dass er am Abend vor dem Unglück von einem Lokführer auf eine Unregelmäßigkeit im Gleis aufmerksam gemacht wurde. Aber er habe vergessen, die Meldung weiterzugeben. Beide Angeklagte bestritten ein strafbares Handeln.

Sendung: BR24 Nachrichten, 28.10.2025 15:45 Uhr

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