Abends nach der "Tagesschau" noch zum Supermarkt, um Brot und Eier für den nächsten Morgen zu kaufen – neben dem Saarland ist Bayern das einzige Bundesland, in dem das gesetzlich verboten ist. Alle Geschäfte müssen um 20 Uhr schließen. In den anderen Ländern dürfen sie werktags bis 22 Uhr oder rund um die Uhr öffnen – wenn sie es wollen. Daran änderte sich auch mit dem neuen bayerischen Ladenschlussgesetz nichts, das seit einem halben Jahr in Kraft ist. Aber es ermöglicht mehr Shoppingnächte bis 24 Uhr: Statt nur einer können Kommunen bis zu acht erlauben.
Einkaufsnächte seien eine "echte Chance", den stationären Einzelhandel zu stärken und Innenstädte zu beleben, sagt der Sprecher des Handelsverbands Bayern, Bernd Ohlmann. Wie oft Geschäfte länger geöffnet bleiben dürfen, müssen Städte und Gemeinden in Rechtsverordnungen festlegen. Hier zeigen sich deutliche Unterschiede.
Zwei Shoppingnächte in Nürnberg, vier in München, acht in Bamberg
In Nürnberg dürfen dieses Jahr alle Läden an zwei Abenden bis 22 Uhr geöffnet sein (24.10. und 27.11.). Drei Shoppingnächte bis 23 Uhr sind es im benachbarten Erlangen. Der Stadtrat von Regensburg hat sich ebenfalls für drei entschieden – aber bis 24 Uhr. Die neue Münchner Ladenschlussverordnung sieht vier Shoppingabende bis Mitternacht vor, der erste ist heuer Ende März. Augsburg plant fünf Nächte, Ingolstadt und Bamberg schöpfen mit acht die Möglichkeiten vollständig aus. Auch kleinere Städte wie Gunzenhausen setzen auf lange Verkaufsabende (drei).
Keine Rechtsverordnung gibt es bisher in Aschaffenburg und Würzburg, in beiden Städten ist aber eine verkaufsoffene Nacht noch möglich. Ein Sprecher der Stadt Würzburg teilt mit, dass im Lauf des Jahres eine Verordnung für den "Lichterglanz" vor Weihnachten erlassen werden könnte. Im März wollen den Angaben zufolge die Würzburger Einzelhändler anlässlich des Frühjahrsvolksfestes von einer anderen Lockerung Gebrauch machen: Geschäfte dürfen laut Gesetz bis zu vier individuelle Verkaufsabende selbst ansetzen. Dies wollen die Einzelhändler an einem Abend einheitlich tun, "damit sie alle an einem Freitag gemeinsam länger offen haben".
Handelsverband: Event-Charakter wichtig
Handelsverband-Sprecher Ohlmann sagt mit Blick auf die Zurückhaltung einiger Gemeinden: "Wir würden uns schon wünschen, dass manche Kommune mehr genehmigt." Zugleich dürfe die Anzahl der Abende auch nicht zu hoch sein. "Shoppingnächte müssen einen Event-Charakter haben." Es gehe nicht nur um längere Öffnungszeiten, "sondern die Kunden erwarten heutzutage auch ein kulturelles Programm, sie erwarten Unterhaltung". Das biete in Zeiten, in denen der Onlinehandel boome, die Chance, dass Kunden den Händler vor Ort kennenlernen.
Zugleich seien Verkaufsnächte für Händler zunächst mit Kosten verbunden: "Da ist nicht nur das Personal, das bezahlt werden muss, da wird Geld in die Marketingmaßnahmen gesteckt", erläutert Ohlmann. Daher empfiehlt er eine Abstimmung der Kommunen mit den Einzelhändlern und Gastronomen vor Ort, um gute Konzepte zu entwickeln.
Aiwanger: "Spielraum nutzen"
Auch Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) setzt Hoffnungen auf die erweiterten Möglichkeiten: Die Innenstädte und der Handel dort stünden unter Druck, sagt er dem BR. Das Ladenschlussgesetz gebe Kommunen und Händlern viel größeren Spielraum und könne zu einer "echten Belebung von Stadt- und Ortskernen" beitragen. "Diesen Spielraum gilt es jetzt zu nutzen."
Dank des neuen Gesetzes dürfen im Freistaat zudem Kleinstsupermärkte, die ohne Personal betrieben werden, rund um die Uhr geöffnet sein, auch sonntags. Gelockert wurden die Regeln für die Öffnung von Geschäften an 40 Sonn- und Feiertagen in Tourismusorten. "München ermöglicht als Tourismushotspot ab 2026 erstmals den Verkauf typisch touristischer Waren an Sonntagen in der Fußgängerzone", erläutert das Ministerium. "Es tut sich also etwas."
Während der Handelsverband von "einem guten Gesetz" spricht, sehen es andere kritisch: Mitte Januar zogen sieben Klägerinnen und Kläger aus Gewerkschaften und Kirchen vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Ihr Vorwurf: Das Gesetz höhle die "grundgesetzlich geschützte Sonn- und Feiertagsruhe" aus.
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