Bayerischer Verwaltungsgerichtshof befindet anlasslose Grenzkontrollen für nicht rechtens

Eine Frau hat gegen die anlasslosen Grenzkontrollen zwischen Österreich und Deutschland geklagt - und in zweiter Instanz vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Recht bekommen. Dabei ging es nicht um die aktuelle Regelung, sondern um die Jahre 2022 und 2023. Das Innenministerium hatte die Kontrollen damals verlängert und das mit der weiterhin hohen Zahl von Flüchtlingen und den daraus resultierenden Belastungen begründet. Das reichte dem Verwaltungsgerichtshof nicht. Um die Grenzkontrollen zu verlängern, müsse eine neue, ernsthafte Bedrohung vorliegen, so die Richter. Die Bundesrepublik Deutschland als Beklagte kann den Fall noch vor das Bundesverwaltungsgericht bringen.

Sendung: Bayern 3 Nachrichten, 10.04.2026 21:00 Uhr

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