Wehrdienst-Regel zu Auslandsreisen sorgt für Aufsehen

Berlin: Männer zwischen 17 und 45 Jahren müssen sich laut neuem Wehrdienstgesetz bei längeren Auslandsaufenthalten bei der Bundeswehr abmelden. Das bestätigte das Verteidigungsministerium. Allerdings soll ein solcher Auslandsaufenthalt von drei Monaten und länger als genehmigt gelten, solange der Wehrdienst freiwillig bleibt. Mit dem seit Januar geltenden Gesetz werden junge Männer ab Mitte kommenden Jahres verpflichtend gemustert. Gelingt es nicht, die Bundeswehr auf freiwilliger Basis zeitnah um 80.000 Kräfte aufzustocken, könnte die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht folgen.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 04.04.2026 21:00 Uhr

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